Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für ihre Freiwilligen Feuerwehren Helena (Ersatz für ein TSF ohne Atemschutz) und Stauf (Ersatz für ein TSF mit Atemschutzgeräten).
Die MLF werden in einem (1) Fachlos (Fahrgestelle mit Aufbauten) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs beschafft.
Die feuerwehrtechnische Ausrüstung wird gemäß § 3 Abs. 9 VgV zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Neumarkt_MLFe".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Neumarkt i.d.OPf.: Beschaffung von zwei (2) MLF für die Freiwilligen Feuerwehren Helena und Stauf
MaBu-2023-0006”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für ihre Freiwilligen...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für ihre Freiwilligen Feuerwehren Helena (Ersatz für ein TSF ohne Atemschutz) und Stauf (Ersatz für ein TSF mit Atemschutzgeräten).
Die MLF werden in einem (1) Fachlos (Fahrgestelle mit Aufbauten) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs beschafft.
Die feuerwehrtechnische Ausrüstung wird gemäß § 3 Abs. 9 VgV zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Neumarkt_MLFe".
1️⃣
Ort der Leistung: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) gem. DIN und BayFwZR (Fahrgestelle mit Aufbauten) i.S.e. geschuldeten Erfolgs.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A.1 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A.1 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 700.000 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
“Jahresumsatz 2019, 2020, 2021 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens 700.000 Euro.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A. 3 Referenzprojekte;
Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A. 3 Referenzprojekte;
Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-14
13:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 026-076594 (2023-02-01)
Ergänzende Angaben (2023-03-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 026-076594
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-03-14 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2023-03-28 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-03-14 📅
Zeit: 13:05
Neuer Wert
Datum: 2023-03-28 📅
Zeit: 13:05
Quelle: OJS 2023/S 046-133960 (2023-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 026-076594
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Stadt Neumarkt i.d.OPf.: Beschaffung von zwei (2) MLF für die Freiwilligen Feuerwehren Helena und Stauf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Neue Str. 1
Postort: Mühlau
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +049 372260870📞
E-Mail: ausschreibungenzfm@ziegler.de📧
Fax: +049 3722608734 📠
Region: Mittelsachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Da es sich bei Preisen um Geschäftsgeheimnisse handelt, wurde von der Angabe der preise abgesehen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 096-296487 (2023-05-15)