Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen machen in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bitte nur Angaben über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis und die dadurch abgedeckten Nachweise. Falls mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis nicht alle festgelegten Eignungskriterien (vollständig) abgedeckt werden, sind in der EEE Angaben zu diesen Eignungskriterien (z. B. Referenzen) erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Anzugeben ist der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Darüber hinaus sind Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen. Zu beachten sind dabei die besonderen Anforderungen bzgl. der Betriebshaftpflicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE vorlegen.
Wenn ein Unternehmen zwar in eigenem Namen an einem Vergabeverfahren teilnimmt, aber für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (= Eignungsleihe), muss das Unternehmen, das in eigenem Namen an dem Vergabeverfahren teilnimmt, für die Eignungsprüfung (zusammen mit seiner eigenen EEE) eine separate EEE für jedes der in Anspruch genommenen Unternehmen beifügen.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Zudem hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Die EEE (XML-Dokument (.xml)) ist über den elektronischen Online-Dienst
https://uea.publicprocurement.be/ auszufüllen, anschließend als PDF-Dokument und XML-Dokument herunterzuladen und mit dem Angebot einzureichen.
Besondere Eignungsanforderungen
a) Betriebshaftpflichtversicherung:
Los 1 - Teilleistungen Gebäudemanagement
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten - 300.000,00 EUR
d. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
e. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
f. sonstige Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - 300.000,00 EUR
Los 2 - Serviceleistungen für Beratungen und Veranstaltungen
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten - 300.000,00 EUR
d. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
e. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
f. sonstige Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen - 300.000,00 EUR
Los 3 - Grünflächen- und Außenanlagenpflege, Winterdienst
a. Personen- und Sachschäden - 5.000.000,00 EUR (pauschal)
b. Vermögensschäden - 300.000,00 EUR
c. Tätigkeitsschäden - 500.000,00 EUR
d. Mietsachschäden an Gebäuden / Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser - 5.000.000,00 EUR
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung stehen.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht mit der geforderten Mindestdeckung, kann der Bieter ersatzweise erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt oder die bestehende Versicherung entsprechend erweitert.