Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen
verfügt.
Mindestanforderungen an die Eignung
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt
(ggf. mehrfach) einzureichen.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt. Das Referenzprojekt darf nicht älter als drei Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 20.01.2020 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn
ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 20.01.2020 und
20.01.2023 erbracht wurde. Laufende Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten nachweisen, d. h. sie dürfen nicht nach dem 20.07.2022 begonnen haben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn der Schwerpunkt der Referenzleistung in der Steuerung von externer
Leistungserbringung in Projekten im Public Sector liegt.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die
erforderliche Eignung nachzuweisen. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter
allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen,
kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und
berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt
werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Bewertungskriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] 80 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“
erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe
unten).
Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor.
Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der
Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem
Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile
entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenzen einzureichen, ist
dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht
erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung
hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die
Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE
Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der
Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der
Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck
ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson
beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern
eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die
Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung
Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel
oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Multiprojektsteuerung von externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den
Bereichen EfA und OSI im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für mehrere Bundesländer (oder vergleichbar)
und
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder;
Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar.
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Steuerung von
externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den Inhalten
des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder;
Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Steuerung von
externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den Inhalten
des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Öffentlich-rechtlicher Auftraggeber
0 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt,
erfüllt jedoch andere der oben genannten Voraussetzungen nicht.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.