Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der 3-5 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten Gesamtpunktzahl (Punkte = P), bei Gleichstand entscheidet das Los.
Auswahlkriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Eigenerklärungen sind abzugeben:
a) Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung (auftragsbezogen) mit folgenden Deckungssummen vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird:
Personenschäden: 3.000.000 € / Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 €
b) Eigenerklärung, dass ein Mindestjahresumsatz von 240.000 € netto erzielt wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VgV
Der erzielte Umsatz wird wie folgt mit Punkten bewertet (max. 5 Punkte):
1,0 Punkt: ab 240.000 €
2,5 Punkte: ab 500.000 €
5,0 Punkte: ab 750.000 €
2) Technische und Beruflichen Leistungsfähigkeit
2.1) Technische Fachkräfte
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass im Unternehmen mindestens 2 Personen mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ (alternativ 1 „Ingenieur“ und 1 „Techniker“) und einer Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren beschäftigt sind. Die Personenzahl wird wie folgt mit Punkten bewertet (max. 5 Punkte):
1,0 Punkt: 2-3 Personen
2,5 Punkte: 4-5 P.
5,0 Punkte: ab 6 P.
2.2) Vorlage von Referenzen
Im Rahmen der Eignungsprüfung hat der Bewerber Nachweise über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen vorzulegen. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortliche Projektleitung für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen. Es ist/sind mind. 1 und max. 3 Referenzen vorzulegen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht. Die zusätzlichen Referenzen werden nicht bewertet. Bei einer Mehrfachnennung wird die Referenz lediglich einmal gewertet. Die eingereichten Referenzen werden vom SWR anhand der nachfolgenden Kriterien geprüft und bewertet:
Ausschlusskriterien (A-Kriterien):
Alle geforderten Mindestvorgaben müssen uneingeschränkt erfüllt sein, andernfalls wird das Projekt nicht als Referenz anerkannt.
A1: Planungsleistung „Technische Ausrüstung“ gemäß §55 HOAI
A2: mind. Honorarzone III
A3: mind. LPH 1-3 und 5-8 (projektbezogen auch nur teilweise möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht)
A4: Mittelspannungs- (nach KG 441) und Niederspannungsschaltanlage (NSHV nach KG 443) (MS- und NS-Schaltanlagen einzeln in verschiedenen Referenzen möglich, jedoch in Summe über alle vorgelegten Referenzen komplett erbracht.)
A5: Projektfertigstellung zwischen 01. März 2013 und 31. März 2023
A6: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 mind. 300.000 € netto
A7: Informationen zum Auftraggeber wie Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Tel. / E-Mail)
A8: Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung in diesem Projekt
Bewertungskriterien (B-Kriterien) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertung der Referenzen mit Punkten in Abhängigkeit der „Qualität“. Die erreichte Punktzahl fließt in die Gesamtbewertung ein.
B1: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 440 (max. 15 Punkte):
1 Punkt: ab 300.000 € netto
3 Punkte: ab 400.000 € netto
6 Punkte: ab 500.000 € netto
9 Punkte: ab 600.000 € netto
12 Punkte: ab 700.000 € netto
15 Punkte: ab 800.000 € netto
B2: Projektfertigstellung / Inbetriebnahme (max. 15 Punkte):
1,0 Punkt: innerhalb der letzten 10 Jahre
2,5 Punkte: innerhalb der letzten 8 J.
5,0 Punkte: innerhalb der letzten 6 J.
10,0 Punkte: innerhalb der letzten 4 J.
15,0 Punkte: innerhalb der letzten 2 J.
Pro Referenz können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl von 90 Punkten kann jedoch nur durch das Einreichen von drei verschiedenen Referenzen erreicht werden.