Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung dieser hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur im Wege der Verpachtung an einen oder mehrere private Betreiber zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession. Der/die ausgewählte(n) Betreiber hat/haben als Konzessionsnehmer entsprechend den Vorgaben dieses Verfahrens den Netzbetrieb und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Anderen Unternehmen wird ein Zugang zum Endkunden einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung ("open access") möglich sein. Die Stadt Künzelsau stellt dem/n privaten Betreiber(n) hierfür Teile der bereits verlegten bzw. der noch zu verlegenden Breitband-Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Eine Beschreibung des Netzgebiets ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten zusammen mit der Angebotsaufforderung eine exakte Trassenaufteilung und Adressen-Liste. Für die ausgeschriebene Konzession sind die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen zu beachten. Das zu beauftragende finale Angebot muss diese Mindestanforderungen beachten. Die Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar, vgl. § 12 Abs. 2 KonzVgV. Mindestanforderungen sind: - der im Verfahren ausgewählte Betreiber muss für die Dauer der Verpachtung Mitbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene zu der passiven Infrastruktur, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung einräumen ("open access"). Im Rahmen dieses Zugangs ist eine vollständige physikalische Entbündelung des Teilnehmeranschlusses so-wie Bitstream-Zugangs bereitzustellen. Ein zeitlich unbefristeter offener Zugang ist für die Nutzung von Kabelschutzrohren und Masten, unbeschalteten Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen zu gewähren. Der offene Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für die jeweilige Maßnahme eingesetzte, schon existierende Infrastruktur (des Netzbetreibers) gewährt werden. Der Zugang ist unverzüglich auf Nachfrage zu gewähren. Die Verpflichtung zum offenen Netzzugang gilt unabhängig von der Veränderung bei Eigentumsverhältnissen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben, die mit dem Subventionsempfänger vertraglich vereinbart wurden, regelmäßig zu überwachen und der Bewilligungsbehörde jederzeit hierüber Auskunft zu geben. Die auf dieser Grundlage vorgesehenen vertraglichen Regelungen sind nicht verhandelbar. - Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, weitere Diensteanbieter zu vorher festgelegten, gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeordnung zuzulassen und eigene Endkunden in dem versorgten Gebiet nicht zu Sonderbedingungen zu bedienen. Über die Einhaltung dieser Bedingungen wacht der Auftraggeber. - Der ausgewählte Betreiber verpflichtet sich die Förderbestimmungen der geförderten Netzinfrastruktur einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur an einen privaten Netzbetreiber zum Betrieb
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Künzelsau schreibt den Betrieb von hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastrukturnetzen nach KonzVgV aus. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung dieser hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur im Wege der Verpachtung an einen oder mehrere private Betreiber zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession. Der/die ausgewählte(n) Betreiber hat/haben als Konzessionsnehmer entsprechend den Vorgaben dieses Verfahrens den Netzbetrieb und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Anderen Unternehmen wird ein Zugang zum Endkunden einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung ("open access") möglich sein. Die Stadt Künzelsau stellt dem/n privaten Betreiber(n) hierfür Teile der bereits verlegten bzw. der noch zu verlegenden Breitband-Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Eine Beschreibung des Netzgebiets ist in der Leistungsbeschreibung enthalten. Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten zusammen mit der Angebotsaufforderung eine exakte Trassenaufteilung und Adressen-Liste. Für die ausgeschriebene Konzession sind die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen zu beachten. Das zu beauftragende finale Angebot muss diese Mindestanforderungen beachten. Die Mindestanforderungen sind nicht verhandelbar, vgl. § 12 Abs. 2 KonzVgV. Mindestanforderungen sind: - der im Verfahren ausgewählte Betreiber muss für die Dauer der Verpachtung Mitbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene zu der passiven Infrastruktur, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung einräumen ("open access"). Im Rahmen dieses Zugangs ist eine vollständige physikalische Entbündelung des Teilnehmeranschlusses so-wie Bitstream-Zugangs bereitzustellen. Ein zeitlich unbefristeter offener Zugang ist für die Nutzung von Kabelschutzrohren und Masten, unbeschalteten Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen zu gewähren. Der offene Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für die jeweilige Maßnahme eingesetzte, schon existierende Infrastruktur (des Netzbetreibers) gewährt werden. Der Zugang ist unverzüglich auf Nachfrage zu gewähren. Die Verpflichtung zum offenen Netzzugang gilt unabhängig von der Veränderung bei Eigentumsverhältnissen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben, die mit dem Subventionsempfänger vertraglich vereinbart wurden, regelmäßig zu überwachen und der Bewilligungsbehörde jederzeit hierüber Auskunft zu geben. Die auf dieser Grundlage vorgesehenen vertraglichen Regelungen sind nicht verhandelbar. - Der ausgewählte Betreiber ist verpflichtet, weitere Diensteanbieter zu vorher festgelegten, gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeordnung zuzulassen und eigene Endkunden in dem versorgten Gebiet nicht zu Sonderbedingungen zu bedienen. Über die Einhaltung dieser Bedingungen wacht der Auftraggeber. - Der ausgewählte Betreiber verpflichtet sich die Förderbestimmungen der geförderten Netzinfrastruktur einzuhalten.
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Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 560 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Verpachtung und der Betrieb der bestehenden und in Errichtung befindlichen passiven NGA-Netze (FTTH/FTTC/FTTB) zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Verpachtung und der Betrieb der bestehenden und in Errichtung befindlichen passiven NGA-Netze (FTTH/FTTC/FTTB) zur Breitbandversorgung in verschiedenen Teilgebieten der Stadt Künzelsau an einen oder mehrere private(n) Netzbetreiber. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Gesamtvergabe in einem Gesamtlos. Eine Vergabe in einzelnen Losen erfolgt nicht. Das Netzgebiet setzt sich aus (i.) dem Bestands-Netz mit FTTC, (ii.) Bereichen, die nach der "Weiße Flecken" Förderung" ausgebaut wurden/werden, (iii.) Bereichen, die nach der "Graue Flecken" Förderung ausgebaut wurden/werden, und (iv.) Gebieten zusammen, die von der Stadt Künzelsau eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden. Der Netzbetreiber hat dauerhaft einen störungs- und diskriminierungsfreien Netzbetrieb sowie die zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, sodass die überlassene Netzinfrastruktur im Zielgebiet dem Stand der Technik entspricht. Der Netzbetreiber stellt Endkundendienste bereit und gewährt Dienst- sowie Drittanbietern einen offenen Zugang. Grundlage des Netzbetriebs ist der Mustervertrag "Netzbetriebs- und Pachtvertrag" ("Mustervertrag") im Betreibermodell vom 31.03.2023 für das "Graue Flecken"-Förderprogramm, der von den Projektträgern unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ zur Verfügung gestellt wird. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die Vergabestelle den Bietern den Mustervertrag mit Anpassungen und Konkretisierungen zur Verfügung stellen. Dieser ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Erstlaufzeit des Netzbetriebs- und Pachtvertrags beträgt zehn (10) Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann um bis zu dreimal um je weitere zwei (2) Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung der Vorgaben im Netzbetriebs- und Pachtvertrags rechtzeitig beendet wird. Die Netzbeschreibung ist in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Durch die zu verpachtende Telekommunikationsinfrastruktur soll eine Versorgung der Endkunden mit 1 Gigabit/s in weißen sowie grauen Flecken gewährleistet werden
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Ort der Leistung: Hohenlohekreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Open-Access Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Betriebskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: I. Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt wer-den. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschluss-gründen nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für den Nachweis nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. II. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe abzugeben: (1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. (2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). (3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). (4) Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). (5) Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (6) Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). (7) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)vorliegt. (8) Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschluss-gründe vorliegen und bei denen keine Selbstreinigung durchgeführt wurde, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO und/oder dem Wettbewerbsregister anzufordern. III. Vorzulegende Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung (1) Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung einschließlich Konzernzugehörigkeit. (2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab der EU-weiten Bekanntmachung der Vergabebekanntmachung sein darf). (3) Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 TKG oder eine entsprechende Eigenerklärung. (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien; Angaben der erforderlichen Informationen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien; Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Betrieb eines hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes; bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert). (2) Mindest-Umsatz in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von insgesamt mindestens EUR 500.000,00. (3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung vor dem Vertragsschluss eine Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird. (4) Erklärung eines in der Europäischen Union niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von EUR 2 Mio. stellen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angaben der erforderlichen Informationen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angaben der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Die Anzahl der Führungskräfte, die Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich und die An-zahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich sind gesondert in tabellarischer Form auszuweisen. (2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens. (3) Eigenerklärung zu Referenzen über vom Bewerber betriebene NGA-Netze. Vom Bewerber sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von NGA-Netzen in Landkreisen oder Gemeinden vorzulegen; Gegenstand des Netzbetriebs muss auch die Gewährung von Open-Access gewesen sein. Die Netze müssen zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab August 2020) betrieben worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen; sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren nach § 32 KonzVgV aufzuheben. (2) Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen; sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren nach § 32 KonzVgV aufzuheben. (2) Der Abschluss durch Zuschlagserteilung steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum endverhandelten Vertrag; wird diese Genehmigung nicht erteilt, ist die Vergabestelle berechtigt, dieses Vergabeverfahren aufzuheben oder in einen früheren Stand zurückzuversetzen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22H60C” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 233-734441 (2023-11-30)