Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu. 1. Personelle Ausstattung
Mindestens einer der verantwortlichen Projektleiter*innen oder der / die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) muss mindestens die Qualifikati-on Diplom-Ingenieur in der ausgeschriebenen Dienstleistung in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen.
Mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Ingenieur*innen muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Studium mit Abschluss Diplom-Ingenieuer oder vergleichbar) in der ausgeschriebenen Dienstleistung in der Bearbeitung von mindestens 4 Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI nachweist.
Die verantwortlichen Planer der jeweiligen Anlagengruppen müssen ihre Eignung entsprechend nachweisen.
Zu 2. Referenzen:
Folgende Anforderungen müssen alle Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
- Die Referenzprojekte müssen eine Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppe 400 Technische Ausrüstung nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) aufweisen.
- Zuordnung der Honorarzone II oder höher der jeweils bearbeiteten Anlagengruppen für Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI 2021 (beziehungsweise in der jeweils gültigen Fassung HOAI 2013) oder gleichwertig.
- Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2013 erfolgt sein (erfolgte Inbetriebnahme des Gebäudes). Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2013 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
- Nachweis der Grundleistungen der Technischen Ausrüstung der Leistungsphasen 3 sowie 5, 6 und 8 gemäß HOAI § 55, (beziehungsweise HOAI in der jeweils gültigen Fassung) oder gleichwertig, von mindestens 4 der ausgeschriebenen 7 Anlagengruppen (gemäß HOAI § 53, beziehungsweise HOAI in der jeweils gültigen Fassung) oder gleichwertig, mit mindestens 70%, erbracht wurden.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte erfüllt sein:
- zwei Referenzprojekte müssen Instandsetzungs- oder Sanierungsprojekte sein, oder Erneuerungs-/Umbau -/ Sanierungsanteile beinhalten. Der Sanierungs- beziehungsweise Instandsetzungsanteil der Referenzprojekte muss in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppe 400-Technische Ausrüstung nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) erfolgt sein (Dies gilt auch für die Größenordnung bei reinen Instandsetzungs- /Sanierungsprojekten).
- ein Referenzprojekt mit Zuordnung der Honorarzone III der bearbeiteten Anlagengruppen 3 und 8.
- ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- ein Referenzprojekt muss aus dem Bereich Kulturbau/Museum/Rechenzentrum/Krankenhaus, mit lufttechnischer Anlage/Lüftungsanlage für Objekte mit hohen Anforderungen an konditionierte Luft mit mindestens drei thermodynamischen Behandlungsstufen, mit Zuordnung der Honorarzone II (oder höher) für Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI 2021(beziehungsweise in der jeweils gültigen Fassung HOAI 2013) oder gleichwertig stammen.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Leistungen Technische Ausrüstung der nachgewiesenen Projekte muss vom Bieter selbst erbracht worden sein.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal vier Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers, Ansprechpartner, Telefonnummer, Projektumfang/Kosten, Realisierungszeitraum, Angabe der bearbeiteten Anlagengruppen, Leistungsphasen, Honorarzone (gemäß Teilnahmeantrag Anlage 2).
Hierzu sind die Anlagen 1 bis 3 der Auftragsbekanntmachung zu beachten
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Bietergemeinschaften:
Bewerben sich Bietergemeinschaften, so ist für jedes Mitglied der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann über drei gemeinsame oder auch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln bearbeitete Referenzprojekte erbracht werden. Jedoch muss jedes Referenzprojekt die geforderten Mindeststandards erfüllen. Darüber hinaus gilt es, in der Summe den Nachweis der weiteren Kriterien zu erbringen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ein Teil der geforderten Kriterien erbracht wurde, so sind die verbleibenden Kriterien bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Unterbeauftragung:
Sollten weitere Büros vom Bewerber unterbeauftragt werden und der Bewerber im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Kapazitäten dieser Büros in Anspruch nehmen, so sind auch von den Unterbeauftragten die geforderten Eignungskriterien nach III.1.1, III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen, jedoch lediglich im Rahmen der von ihnen jeweils ergänzend zu erbringenden Leistungen. Auch bei Unterbeauftragten gelten für den Nachweis der Referenzprojekte die geforderten Mindeststandards verpflichtend. Darüber hinaus ist die technische Leistungsfähigkeit durch die weiteren Kriterien für die übertragenen Leistungen nachzuweisen. Somit sind zur Erfüllung der Mindeststandards auch bei mit einer Eignungsleihe verbundenen Unterbeauftragungen gegebenfalls mehr als drei Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewerbung wird in diesem Fall insgesamt (Bieter und Unterbeauftragter) gewertet.