Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn an der Mark-Twain-Schule" in diesem Offenen Verfahren europaweit aus. Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung der Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn - an der Mark-Twain-Schule" der Stadt Hamm
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn an der Mark-Twain-Schule" in...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn an der Mark-Twain-Schule" in diesem Offenen Verfahren europaweit aus. Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.
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Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn an der Mark-Twain-Schule" in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn an der Mark-Twain-Schule" in diesem Offenen Verfahren europaweit aus. Die Anforderungen an das Verfahren ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Fremdsprachige Nachweise, Zertifikate sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Deutsch ist auch nach Zuschlagserteilung die festgelegte Sprache jeglicher Kommunikationen, Präsentationen, Besprechungen, Informationen und Dokumentationen, etc. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge sind als Bruttowerte in Euro zu verstehen. Die Begriffe Schüler, Kinder und Jugendliche werden synonym verwendet. Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule II "KUS im engeren Sinn" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule I das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben. Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule II gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule I ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert. Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander. In Anlehnung an den Referenzrahmen Schulqualität NRW werden die folgenden drei Inhaltsbereiche dargestellt: - Erwartete Ergebnisse und Wirkungen - Lernen - Schulkultur Diese Inhaltsbereiche werden in allgemeine und individuelle Inhaltsfelder differenziert und bilden das mögliche Gesamtspektrum der Aufgaben des Auftragnehmers im Vertragszeitraum ab. Die jeweilige Schule hat auf dieser Grundlage ein individuelles Anforderungsprofil in Form des Schulsteckbriefes erstellt. Dieses wird im Vertragszeitraum überprüft und fortgeschrieben. Das KUS trägt dazu bei, - dass Schüler ihre individuellen Bildungs- und Erziehungsziele erreichen, ihren (Schul)Alltag organisieren und erfolgreich am beruflichen sowie gesellschaftlichen Leben teilhaben können (Erwartete Ergebnisse und Wirkungen). - dass Prozesse und Lernarrangements entsprechend der Situation der Schule und der jeweiligen Lerngruppe planvoll gestaltet werden (Lernen). - dass der schulische Lern- und Lebensraum "Schule" mit unterschiedlichen Angeboten in der jeweiligen Schule soziale und kulturelle Erfahrungen sowie Handlungen ermöglicht (Schulkultur). Auf der Grundlage des von der Schule erstellten Aufgabenprofils, deren Anforderungen sind dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zu entnehmen und des entsprechenden schulischen Konzeptes berät, unterstützt und fördert das KUS im engeren Sinne in definierte Inhaltsbereiche bzw. -felder. Siehe dazu die Leistungsbeschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-30 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-15 06:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (Vordruck ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (Vordruck Bieterfragebogen) (1.2) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2021 bis 2023) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen. Referenzen mit Angabe der Leistung / Maßnahme Art / Zielgruppe, des Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Auftraggebers (Name des Auftraggebers mit Organisations-einheit und zentraler Tel.-Nr.). Der Nachweis ist erbracht, wenn der Bieter bereits zur zu vergebenden Leistung quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: - Erfahrungen des Bieters bei Tätigkeiten an Schulen im Primarbereich mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen. - Erfahrungen in der Gruppenarbeit mit Schülern im Primarbereich, dabei muss die Arbeit mit den Schülern im schulischen Kontext stattgefunden haben. Die ausschließliche Arbeit mit einzelnen Kindern reicht hier nicht aus. Zusätzlich nur im Fall der Angebotsabgabe für die Mark-Twain-Schule: - Der Bieter muss zwingend Erfahrungen (s.o.) bei Tätigkeiten an einer Förderschule mit dem Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung im Primarbereich nachweisen. Sofern ein Bieter bereits aktuell entsprechende OGSsen an Schulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2022/2023 als Träger übernommen hat, müssen keine Referenzen mehr vorgelegt werden. Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Form einer aussagekräftigen Auftragnehmer Beschreibung mit dem Angebot einzureichen, die insbesondere auf die derzeitigen Ziele des Auftragnehmers (Förderung der Jugendarbeit, Förderung des Jugendsports etc.) und auf die Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (z.B. Erwachsenenbildung, Vereinssport etc.) eingeht. (1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (2) Auf besondere Anforderung innnerhalb von 6 Kalendertagen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstige einzureichende Dokumente (Kein Eignungskriterium, wird hier aufgeführt, da kein anderes Feld vorhanden ist): (1) Mit dem Angebot einzureichen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige einzureichende Dokumente (Kein Eignungskriterium, wird hier aufgeführt, da kein anderes Feld vorhanden ist): (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen (1.4) Bei Eignungsleihe ist: (1.4.1) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.4.2) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen (1.5) Vordruck "Angebot" (1.6) Grobkonzept. Das Leistungsverzeichnis enthält die Leistungsbeschreibung für die Schule in Form eines Schulsteckbriefes sowie den jeweils schulbezogenen Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt. (2) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung: (2.1) namentliche Benennung des Mitarbeiters und Nachweis der Qualifikation (2.2) Nachweis der Zuverlässigkeit, erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG für das eingesetzte Personal (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Leistungsverzeichnisse inkl. des darin enthaltenen Schulsteckbriefes der Schule (6.3) Wertungsmatrix (6.4) Bewerbungsbedingungen (6.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.7) Informationsblatt DSGVO
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben, sofern darin zugleich eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt. Gleiches gilt, für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Die Abrechnung/Verwendungsnachweisführung hat im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Eine Bietergemeinschaft hat über die, für die zu vergebene Leistung erforderliche Eignung zu verfügen und diese wie ein Einzelbieter nachzuweisen. Siehe dazu ergänzend die Leistungsbeschreibung.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDA6Q
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDA6Q
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 247-784231 (2023-12-21)