Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt. Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 22-06643
Kurze Beschreibung:
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis zu Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags):
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine feste Vertragslaufzeit bis zum 28.02.2027.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Frontend-Entwicklung (Mengenlos)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist Frontend-Entwicklung auf Android- und iOS-Basis für die elektronische Patientenakte TK-Safe. Der AN erbringt auf Abruf Leistungen im Bereich der Codierung von Funktionalitäten in Android und iOS auf der Grundlage von der TK vorgegebener User Stories im Umfang von 2.500 bis zu schätzungsweise 8.000 Personentagen.
Gegenstand des Auftrages ist Frontend-Entwicklung auf Android- und iOS-Basis für die elektronische Patientenakte TK-Safe. Der AN erbringt auf Abruf Leistungen im Bereich der Codierung von Funktionalitäten in Android und iOS auf der Grundlage von der TK vorgegebener User Stories im Umfang von 2.500 bis zu schätzungsweise 8.000 Personentagen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags):
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine feste Vertragslaufzeit bis zum 28.02.2027.
Losnummer: 2
3
4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
22305 Hamburg Die Leistungen der durch den AN eingesetzten Mitarbeitenden können remote oder in den Räumlichkeiten der Unternehmenszentrale der TK in Hamburg (Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg) erbracht werden.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bzw. Teilnahmeanträgen, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bzw. Teilnahmeanträgen, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDQB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 008-018820 (2023-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Die TK ist als bundesweite gesetzliche Krankenversicherung seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Die sich bereits im Einsatz befindende ePA, erweitert um kassenindividuelle Service-Funktionalitäten, wird als Akte "TK-Safe" angeboten und fortlaufend weiterentwickelt.
Das Frontend von TK-Safe wird von der TK auf den Betriebssystemen Android und iOS entwickelt und den TK-Versicherten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Für die Weiterentwicklung von TK-Safe muss der zukünftige Auftragnehmer der TK Unterstützungsleistungen für die Entwicklung von TK-Safe erbringen. Der Auftragnehmer unterstützt das TK-Safe Team dabei professionsabhängig mit seinem Fachwissen bei der Erstellung und Umsetzung der Anforderungen an TK-Safe.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-07 📅
Name: TDSoftware GmbH
Postanschrift: Schloßgasse 20
Postort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland 🇩🇪 Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: adesso SE
Postanschrift: Adessoplatz 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: msg systems ag
Postanschrift: Robert-Bürkle-Straße 1
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 85737
Land: München, Landkreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
10
14
Referenz Zusätzliche Informationen
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD24
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.