Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Wesentliche Referenzen Nachweis: Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit folgenden Angaben:
-Bezeichnung des Projektes,
-Projektlaufzeit mit Datum des Abschlusses (falls schon abgeschlossen)
-Name , Anschrift, Ansprechpartner, Telefon des Referenzgebers
-Erläuterungen zum Projekt/Anlagen zum Projekt
-Projektgröße (Auftragswert)
- Anzahl der Mindesscangeschwindigkeit (Dokumente pro Minute)
- Angabe der Sortierfächer
Folgende Unterkriterien werden bewertet, wobei mind. 1 Referenz je Unterereich vorgelegt werden muss:
- Auftragswert in Höhe von mind. 350.000 Euro
- Lieferung/Miete eines Scangeräts mit einer MIndestgescangeschwindigkeit von 300 Dokumenten pro Minute
- Lieferung/Miete eines Scangeräts mit mind. vier Sortierfächern
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV): Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber ist der/die Nachunternehmen namentlich zu benennen. Diese werden sodann auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie auf ihre Eignung geprüft. Hierbei sind auf gesonderte Anforderung für die Nachunternehmen folgende Eigenerklärung einzureichen:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 GWB sowie ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzen, für den Bereich der als Nachunternehmer übernommen wird
Die für die Bewerber geltenden Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer nicht.
— Ggf. Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz (auf ges. Aufforderung durch den AG)
Ein Bewerber/Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe),
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen (Nachunternehmer), für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche.