Ausgeschrieben werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von Gleichrichterunterwerken an fünf Standorten, ausgerüstet mit der kompletten elektrotechnischen Anlage für die Einspeisung der Ladetechnik für die E-Busse, der Einspeise- und Kuppelstellen der Straßenbahnen sowie der Bahnstrom- und Ladekabelanlagen. Für die Ladestationen werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der Erdungsanlage ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsbetriebshof 2030 - Lieferung & Montage der technischen Ausrüstung für Gleichrichterunterwerke zur Stromversorgung von E-Bussen & Straßenbahnen
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von Gleichrichterunterwerken an fünf Standorten, ausgerüstet mit der...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von Gleichrichterunterwerken an fünf Standorten, ausgerüstet mit der kompletten elektrotechnischen Anlage für die Einspeisung der Ladetechnik für die E-Busse, der Einspeise- und Kuppelstellen der Straßenbahnen sowie der Bahnstrom- und Ladekabelanlagen.
Für die Ladestationen werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der Erdungsanlage ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauinstallationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die SWU Verkehr GmbH wird weitere Ladestationen für E-Busse im Bereich von ausgewählten Haltestellen errichten und die dafür erforderlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die SWU Verkehr GmbH wird weitere Ladestationen für E-Busse im Bereich von ausgewählten Haltestellen errichten und die dafür erforderlichen Gleichrichterunterwerke (GUW) an folgenden Orten errichten:
- 1 GUW innerhalb des Betriebshofs,
- 1 GUW im Bereich Universität Süd,
- 1 GUW im Bereich Haltestelle Egertweg,
- 1 GUW an der Endhaltestelle Wiblingen,
- 1 GUW am ZOB (Zentralomnibusbahnhof am Hauptbahnhof).
Die GUW für den Betriebshof, für die Haltestelle Egertweg und für den ZOB werden dabei auch für die Fahrstromversorgung der Straßenbahn genutzt. Die GUW Universität Süd und Endhaltestelle Wiblingen sind mit Streckenabgangsfeldern für die spätere Fahrstromversorgung der Straßenbahn bzw. weiteren Abgängen für Ladegeräte ausgerüstet.
Ausgeschrieben werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung des jeweiligen Gleichrichterunterwerkes, ausgerüstet mit der kompletten elektrotechnischen Anlage für die Einspeisung der Ladetechnik für die E-Busse, der Einspeise- und Kuppelstellen der Straßenbahnen sowie der Bahnstrom- und Ladekabelanlagen.
Für die Ladestationen werden die Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der Erdungsanlage ausgeschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-26 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-26 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen: - Handelsregisterauszug oder - Eintrag in die Handwerksrolle Ausländische Unternehmen, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen: - Handelsregisterauszug oder - Eintrag in die Handwerksrolle Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt:
(1) Nachweis, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“s. Vergabeunterlagen nach der VOB/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Pflichten gem. § 128 GWB und den Vorgaben der Vergabeunterlagen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞
Fax: +49 721 9263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞
Fax: +49 721 9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 247-783124 (2023-12-20)