Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im vergangenen Jahr das Netzwerk Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeits- und Sozialverwaltung (AS) aufgebaut und dabei im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Leitlinien für den KI-Einsatz entwickelt. Diese Leitlinien sollen in ausgewählten Leuchtturm-Projekten praktisch erprobt und ggf. weiterentwickelt werden. Parallel soll das bestehende Netzwerk KI in der AS verstetigt und eng mit den praktischen Projekten verzahnt werden. Insbesondere sollen die Erkenntnisse, die über die Erprobung der Leitlinien gewonnen werden ins Netzwerk KI zurückgespielt und dort diskutiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Referenznummer: 2023-I-009
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im vergangenen Jahr das Netzwerk Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeits- und Sozialverwaltung (AS) aufgebaut und dabei im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Leitlinien für den KI-Einsatz entwickelt. Diese Leitlinien sollen in ausgewählten Leuchtturm-Projekten praktisch erprobt und ggf. weiterentwickelt werden. Parallel soll das bestehende Netzwerk KI in der AS verstetigt und eng mit den praktischen Projekten verzahnt werden. Insbesondere sollen die Erkenntnisse, die über die Erprobung der Leitlinien gewonnen werden ins Netzwerk KI zurückgespielt und dort diskutiert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im vergangenen Jahr das Netzwerk Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeits- und Sozialverwaltung (AS) aufgebaut und dabei im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Leitlinien für den KI-Einsatz entwickelt. Diese Leitlinien sollen in ausgewählten Leuchtturm-Projekten praktisch erprobt und ggf. weiterentwickelt werden. Parallel soll das bestehende Netzwerk KI in der AS verstetigt und eng mit den praktischen Projekten verzahnt werden. Insbesondere sollen die Erkenntnisse, die über die Erprobung der Leitlinien gewonnen werden ins Netzwerk KI zurückgespielt und dort diskutiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Standardlos
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Referenzen/Referenzprojekte - Ein Referenzprojekt aus den letzten vier Jahren (ab 01.10.2018) mit vergleichbarem Leistungsinhalt
- Netzwerkkoordination
- Begleitung von Projekten im Kontext KI und Ethik
- Projektumsetzung in der öffentlichen Verwaltung
- Die Referenzen können eine oder mehrere der Mindeststandards abbilden. Lau-fende Projekte sind zugelassen, sollten aber zu mind. 50 Prozent abgeschlossen sein.
2. Expertise im Bereich Künstlicher Intelligenz - Der Bewerber stellt Unterlagen der Referenzen des vorgesehenen Projektteams zur Verfügung (Umfang max. 1 Seite pro Teammitglied).
Die Erfahrungen des angebotenen Personals werden als ausreichend angesehen, wenn folgende Fähigkeiten nachweisbar im Gesamtteam vorliegen:
- Konzeption und Moderation von Netzwerkveranstaltungen im Bereich KI
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext KI im deutschen öffentlichen Sektor
- nachweisbare Expertise im Bereich KI und Ethik
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Beschäftigten
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 3: — Durchschnittlich 20 Beschäftigte
— in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) pro Jahr,
— die über eine mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare inhaltliche Erfahrung verfügen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
5. 2.2 Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/20
5. 2.2 Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/20
6. Abschlusses einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 4: VG-Nr.1 Ziffer 2
zu Eignungskriterium 5: VG-Nr.1 Ziffer 2
zu Eignungskriterium 6: Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir im Auftragsfall verpflichtet bin / sind, eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
zu Eignungskriterium 6: Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir im Auftragsfall verpflichtet bin / sind, eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
1.000.000,00 Euro (je Schadensfall)
Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen. Ferner ist mir / uns bekannt, dass das Bestehen des Versicherungsschutzes innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftragge-ber nachzuweisen ist.
Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweimal zur Verfügung stehen. Ferner ist mir / uns bekannt, dass das Bestehen des Versicherungsschutzes innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftragge-ber nachzuweisen ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2023/S 022-062949 (2023-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.