Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Berufskraftfahrer/-in". In einer Gruppe von maximal 25 Soldaten und Soldatinnen soll der/die Auftragnehmer/-in (AN) die Gruppe in Vollzeit auf die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vorbereiten. Zum Leistungsumfang zählen auch die Vorbereitungen auf mögliche Wiederholungsprüfungen durch den AN. Dies gilt für alle angefangenen Maßnahmen auch über das Vertragsende hinaus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW - Berufskraftfahrer/in - Schwerin - ML 343
Reference number: 6002567015-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
“Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Berufskraftfahrer/-in".
In einer Gruppe von maximal 25 Soldaten und Soldatinnen soll der/die...”
Kurze Beschreibung
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Berufskraftfahrer/-in".
In einer Gruppe von maximal 25 Soldaten und Soldatinnen soll der/die Auftragnehmer/-in (AN) die Gruppe in Vollzeit auf die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vorbereiten. Zum Leistungsumfang zählen auch die Vorbereitungen auf mögliche Wiederholungsprüfungen durch den AN. Dies gilt für alle angefangenen Maßnahmen auch über das Vertragsende hinaus.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit der Verlängerungsoption um bis zu 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V. m. §...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit der Verlängerungsoption um bis zu 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V. m. § 65 Abs. 2 VgV geschlossen.
Pro Kalenderjahr ist ein Abruf geplant
Eine Maßnahme hat die Dauer von 21 Monaten.
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Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption um 1 Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-11 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 225-710814 (2023-11-21)