Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses zum Fachinformatiker/-in FR Systemintegration gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin vom 28.02.2020 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 9 vom 05. März 2020) sowie dem einschlägigen Rahmenlehrplan in der aktuell geltenden Fassung wird angestrebt. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss Fachinformatiker/in FR Systemintegration. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW - Fachinformatiker/in FR Systemintegration - ML 456 - Münster
Referenznummer: 6002577858-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses zum Fachinformatiker/-in FR Systemintegration gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin vom 28.02.2020 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 9 vom 05. März 2020) sowie dem einschlägigen Rahmenlehrplan in der aktuell geltenden Fassung wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss Fachinformatiker/in FR Systemintegration.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses zum Fachinformatiker/-in FR Systemintegration gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin vom 28.02.2020 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 9 vom 05. März 2020) sowie dem einschlägigen Rahmenlehrplan in der aktuell geltenden Fassung wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss Fachinformatiker/in FR Systemintegration.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag mit Laufzeit bis zum 30.09.2028 mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr.
Geplant ist ein Abruf pro Jahr.
Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren ist als offenes Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen und richtet sich zudem nach dem Ermessen der Vergabestelle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Beschreibung der Ausschlussgründe: Die Vergabestelle darf nicht unzulässig beeinflusst oder getäuscht werden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 3.5.2.3
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-19593-57
Postanschrift: Militärringstraße 1000
Postleitzahl: 50737
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAPersBw I 3.5 (PERS)
E-Mail: bapersbwi3.5dezbeschaffungbfd@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 22195714281📞
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=554951🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t: 0228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 234-737134 (2023-12-04)