Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf. Nachprüfung zum Fortbildungsabschluss Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 6002410590-BAPersBw I 3.5.2.3
Kurze Beschreibung:
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung und ggf. Nachschulung.
Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf. Nachprüfung zum Fortbildungsabschluss Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung und ggf. Nachschulung.
Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf. Nachprüfung zum Fortbildungsabschluss Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt.
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung und ggf. Nachschulung.
Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf. Nachprüfung zum Fortbildungsabschluss Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Es ist beabsichtigt einen Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren + Verlängerungsoption abzuschließen.
Pro Jahr sind bis zu zwei Abrufe geplant.
Je nach Bedarf und orientiert an den jeweiligen Prüfungsterminen, im halbjährlichen Rhythmus jeweils mit Start im April und Oktober eine Maßnahme durchzuführen.
Die Gesamtdauer der Maßnahme, einschließlich Prüfungsvorbereitung und Prüfung, darf sechs Monate nicht überschreiten.
Vorbehaltlich der Bedarfsplanung der Streitkräfte und der verfügbaren Haushaltsmittel können während der Laufzeit des Vertrages rechtzeitig durch den AG Folgelehrgänge zu den vereinbarten Konditionen abgerufen werden, wenn eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern vorliegt.
Vorbehaltlich der Bedarfsplanung der Streitkräfte und der verfügbaren Haushaltsmittel können während der Laufzeit des Vertrages rechtzeitig durch den AG Folgelehrgänge zu den vereinbarten Konditionen abgerufen werden, wenn eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern vorliegt.
Der genaue Maßnahmenbeginn wird in Abhängigkeit des jeweiligen Prüfungstermins festgelegt. Erstmaliger Beginn ist für Oktober 2023 geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAPersBw Abt I ZAufg (PERS)
Referenz Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.