Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001 (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001.
Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden Informationssicherheits-Managementsystems auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages/Angebots Gültigkeit besitzen), oder
- durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN EN ISO/IEC 27001 vergleichbaren Norm.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht zeitgerecht einholen, akzeptiert der Auftraggeber auch andere Unterlagen über ein gleichwertiges Informationssicherheits-Managementsystem, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationssicherheits-Managementsystemmaßnahmen den geforderten Normen für Informationssicherheits-Managementsysteme entsprechen.
In diesen Unterlagen ist dann auf folgende Aspekte des Informationssicherheits-Managementsystems einzugehen:
1. Verwendung von Informationssicherheitsrichtlinien
2. Einsatz von Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit
3. Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken durch die Nutzung von mobilen Geräten und Telearbeitsplätzen
4. Sicherheit im Personalwesen
5. Verarbeitung und Verwaltung von Informationen
6. Umgang mit Informationen hinsichtlich der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Privatsphäre unter Berücksichtigung der potenziellen Geschäftsauswirkungen wie finanzielle Verluste, Prozessverzögerungen, Reputationsproblemen, Sicherheits-/Gesundheits-/Umweltproblemen
7. Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen
Vorausgesetzt wird hier, dass in den Unterlagen ausführlich auf jeden der vorgenannten Punkte eingegangen wird, so dass die Umsetzung eines Informationssicherheits-Managementsystems nachvollziehbar ist.
Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bezüglich des geforderten Informationssicherheits-Managementsystems eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage Nr. 16a, 16b usw.) eingereicht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn der geforderte Nachweis bzgl. des Informationssicherheits-Managementsystems für ein Mitglied der Gemeinschaft eingereicht wird.
Die Erklärung/Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 16 - Informationssicherheits-Managementsystems einzureichen.