1679-SL-Bundesmessenger

BWI GmbH

Die BWI GmbH (im Folgenden „BWI“ genannt) erwägt, im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach § 105 Abs. 1 und 2 GWB einen Vertrag mit einem einzigen Partner abzuschließen. Der BwMessenger wurde von der BWI als sichere Messaging-Lösung für den eigenständigen Betrieb in der öffentlichen Verwaltung als sog. „BundesMessenger“ zur Verfügung gestellt und markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Vertragsmarke geschützt. Sämtliche Softwareanteile des BundesMessengers werden als Open Source Software auf der Plattform OpenCoDE vom AG veröffentlicht. Obgleich sämtliche Softwareanteile des BundesMessenger als Open Source Software zur Verfügung gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von interessierten öffentlichen Einrichtungen, die die für den Eigenbetrieb des BundesMessenger erforderlichen technologischen Betriebsanforderungen nicht selbstständig erfüllen können. Um daher allen Interessenten die Nutzung und den Betrieb des BundesMessenger zu ermöglichen, bedarf es der Unterstützung durch einen geeigneten SaaS-Partner, der einen sicheren Betrieb und hochwertigen Support der Gesamtlösung "BundesMessenger“ für die Nutzerhäuser gewährleisten kann. Die BWI hat selbst nicht die Kapazitäten bzw. Ressourcen, um diesen Service selbstständig Nutzerhäusern anbieten zu können und erwägt daher, einen Konzessionsnehmer im Rahmen einer Konzessionsvergabe für den Vertrieb des BundesMessenger unter der Vertragsmarke im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell exklusiv zu gewinnen. Dieser soll den Bundesmessenger den Nutzerhäusern anbieten und für diese betreiben sowie zugehörige Vertragsleistungen für diese erbringen. Exklusiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die BWI während der Laufzeit des Vertrages keinerlei Dritten Rechte an der Vertragsmarke einräumt, um den BundesMessenger an Nutzerhäuser zu vertreiben, wobei die BWI jederzeit berechtigt ist, unter der Vertragsmarke selbst Vertragsleistungen Dritten anzubieten. Um eine bestmögliche Qualität für den Betrieb des BundesMessenger zu erreichen, unterstützt die BWI den AN mit 3rd-Level-Supportleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-24 Auftragsbekanntmachung
2024-07-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 1679-SL-Bundesmessenger
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden „BWI“ genannt) erwägt, im Rahmen einer Konzessionsvergabe nach § 105 Abs. 1 und 2 GWB einen Vertrag mit einem einzigen Partner abzuschließen. Der BwMessenger wurde von der BWI als sichere Messaging-Lösung für den eigenständigen Betrieb in der öffentlichen Verwaltung als sog. „BundesMessenger“ zur Verfügung gestellt und markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Vertragsmarke geschützt. Sämtliche Softwareanteile des BundesMessengers werden als Open Source Software auf der Plattform OpenCoDE vom AG veröffentlicht. Obgleich sämtliche Softwareanteile des BundesMessenger als Open Source Software zur Verfügung gestellt werden, gibt es eine Vielzahl von interessierten öffentlichen Einrichtungen, die die für den Eigenbetrieb des BundesMessenger erforderlichen technologischen Betriebsanforderungen nicht selbstständig erfüllen können. Um daher allen Interessenten die Nutzung und den Betrieb des BundesMessenger zu ermöglichen, bedarf es der Unterstützung durch einen geeigneten SaaS-Partner, der einen sicheren Betrieb und hochwertigen Support der Gesamtlösung "BundesMessenger“ für die Nutzerhäuser gewährleisten kann. Die BWI hat selbst nicht die Kapazitäten bzw. Ressourcen, um diesen Service selbstständig Nutzerhäusern anbieten zu können und erwägt daher, einen Konzessionsnehmer im Rahmen einer Konzessionsvergabe für den Vertrieb des BundesMessenger unter der Vertragsmarke im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell exklusiv zu gewinnen. Dieser soll den Bundesmessenger den Nutzerhäusern anbieten und für diese betreiben sowie zugehörige Vertragsleistungen für diese erbringen. Exklusiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die BWI während der Laufzeit des Vertrages keinerlei Dritten Rechte an der Vertragsmarke einräumt, um den BundesMessenger an Nutzerhäuser zu vertreiben, wobei die BWI jederzeit berechtigt ist, unter der Vertragsmarke selbst Vertragsleistungen Dritten anzubieten. Um eine bestmögliche Qualität für den Betrieb des BundesMessenger zu erreichen, unterstützt die BWI den AN mit 3rd-Level-Supportleistungen.
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Produkte/Dienstleistungen: Anbieter von Anwendungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1679-SL-Bundesmessenger
Beschreibung der Beschaffung:
Um allen Interessenten die Nutzung und den Betrieb des BundesMessenger zu ermöglichen, bedarf es der Unterstützung durch einen geeigneten SaaS-Partner, der einen sicheren Betrieb und hochwertigen Support der Gesamtlösung “BundesMessenger“ für die Nutzerhäuser gewährleisten kann. Die BWI erwägt daher, einen Konzessionsnehmer im Rahmen einer Konzessionsvergabe für den Vertrieb des BundesMessenger unter der Vertragsmarke im Software-as-a-Service (SaaS)-Modell exklusiv zu gewinnen. Dieser soll den Bundesmessenger den Nutzerhäusern anbieten und für diese betreiben sowie zugehörige Vertragsleistungen für diese erbringen. Exklusiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die BWI während der Laufzeit des Vertrages keinerlei Dritten Rechte an der Vertragsmarke einräumt, um den BundesMessenger an Nutzerhäuser zu vertreiben, wobei die BWI jederzeit berechtigt ist, unter der Vertragsmarke selbst Vertragsleistungen Dritten anzubieten. Um eine bestmögliche Qualität für den Betrieb des BundesMessengers zu erreichen, unterstützt die BWI den AN mit 3rd-Level-Supportleistungen.
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Zusätzliche Informationen:
Unter dem Punkt "Tätigkeit des Auftraggebers" musste aus technischen Gründen eine Auswahl aus limitierten Möglichkeiten einer Tätigkeit getroffen werden. Die tatsächliche Tätigkeit des Auftragsgebers ist in diesen Auswahlmöglichkeiten nicht enthalten. Die getroffene Auswahl "Flughafenanlagen" ist daher den technischen Umständen geschuldet und trifft auf den Leistungsgegenstand nicht zu. Vielmehr erbringt der Auftraggeber IT Dienstleistungen. Kosten, die der Konzessionsnehmer veranschlagen darf, sind auf die Obergrenze von EUR 2,50 je Endnutzer je Monat beschränkt. Der Preis für den 3rd-Level-Support, den BWI erbringen wird, ist mit EUR 1,50 je Endnutzer je Monat unveränderlich vorgegeben. Der Bieter muss sich bis zu 80 Tage nach Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden halten (Bindefrist).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk und Unterstützungsdienste 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Dauer: 60 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Unterlagen sind frei zugänglich abrufbar unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=concession_data&thContext=home Die Kontaktaufnahme mit der Vergabestelle darf ausschließlich elektronisch über das Funktionspostfach "bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de" und stets unter Verwendung des Aktenzeichens 1679-SL-BundesMessenger erfolgen. Angebote sind über die E-Mail "bwi.fp.Angebote-Bundesmessenger@bwi.de" einzureichen.
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Rechtsgrundlage: § 105 Abs. 1 und 2 GWB
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Bereitstellung einiger Informationen ist zulässig.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Hinweis: Der Bieter/ jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 14a, 14b usw.) abgeben. Der Nachweis ist vom Bewerber/ Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 14 - Auszug eines Berufs- und Handelsregisters einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Erklärung zur laufenden Unterhaltung einer Versicherung (Betriebshaftpflicht-/ Berufshaftpflichtversicherung) mit folgendem Deckungsumfang: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 2.000.000 Euro je Schadensereignis • Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis Der Nachweis ist durch Einreichung der vom Versicherer ausgefüllten und signierten Anlage "Erklärung zur laufenden Unterhaltung einer Versicherung" zu erbringen. Diese ist zugleich vom Bieter zu signieren. Sollte die Dauer des angegebenen Versicherungsvertrages die Vertragsdauer (einschließlich etwaiger Verlängerungen) der ausgeschriebenen Leistung nicht abdecken, erklärt der Bieter mit seiner Signatur, dass er die Versicherung entsprechend der Laufzeit des Vertrags verlängern wird. Soweit die aktuelle Deckungssumme zum Zeitpunkt des Angebotes niedriger ist als die in diesem Dokument jeweils vorgegebene Summe, erklärt der Bieter mit dem Ankreuzen des unterstehenden Feldes sowie seiner Signatur, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung erfolgt und diese gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Dokumentation unaufgefordert nachgewiesen wird. Sollte es dem Bieter nicht möglich sein, den o. g. Nachweis ("Erklärung zur laufenden Unterhaltung einer Versicherung") als Alternative 1 zur Erklärung vom Versicherer ausgefüllt einzureichen, dann ist der Nachweis wie folgt zu erbringen: Durch Einreichen einer Kopie des Versicherungsscheines oder gleichwertig, aus der die Angaben zur Versicherung gem. den Ziffern 1- 7 des Nachweises ("Erklärung zur laufenden Unterhaltung einer Versicherung") ausdrücklich hervorgehen. Ergänzend bestätigt der Bieter mit seiner Signatur die aktuelle Gültigkeit seiner Versicherung. Der Bieter hat diesen Nachweis als Anlage 11 zu kennzeichnen. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe hinsichtlich der geforderten Versicherung eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis/ eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 11a, 11b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn der Nachweis/ die Erklärung für ein Mitglied der Gemeinschaft eingereicht wird. Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 11 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Qualitätsmanagement (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Qualitätsmanagement. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: • durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden QM-Systems auf Basis DIN EN ISO 9001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes Gültigkeit besitzen), oder • durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN EN ISO 9001 vergleichbaren Norm (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags/ Angebots Gültigkeit besitzen). Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht zeitgerecht einholen, akzeptiert der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme, sofern der Bewerber/ Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen In diesen Unterlagen ist dann auf folgende Aspekte des Qualitätsmanagements einzugehen: 1. Kundenorientierung 2. Verantwortlichkeit der Führung 3. Einbeziehung der beteiligten Personen 4. Prozessorientierter Ansatz 5. Systemorientierter Managementansatz 6. Kontinuierliche Verbesserung 7. Sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz 8. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen Vorausgesetzt wird hier, dass in den Unterlagen ausführlich auf jeden der vorgenannten Punkte eingegangen wird, so dass die Umsetzung eines Qualitätsmanagements nachvollziehbar ist. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bezüglich des geforderten Qualitätsmanagementsystems eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 15a, 15b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder den Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements erbringen. Die Erklärung/ Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage15 - Nachweis eines Qualitätsmanagements einzureichen.
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Referenzprojekte Konzession (Bewertungskriterium): Nachweis von Referenzprojekten, welche als Konzession ausgeübt worden sind in den zurückliegenden 36 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Die Referenz muss folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Anzahl der Endnutzer • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12a a, 12a b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12a Konzession - Referenzen Konzession einzureichen. Je mehr anforderungsgemäße und wertbare Referenzen nachgewiesen werden, desto höhere Bepunktung. Die Bepunktung erfolgt gemäß linearer Interpolation.
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Referenzprojekte 1st- und 2nd-Level Support (Ausschlusskriterium): Nachweis von mindestens fünf (5) Referenzprojekten für die Lieferung von 1st- und 2nd-Level Support für jeweils mindestens 50.000 Endnutzer und in den zurückliegenden 36 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Es gelten folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eines (1) der fünf (5) geforderten Referenzprojekte muss ggü. einem öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Anzahl der Endnutzer • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12b a, 12b b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12b Support - Referenzen 1st- und 2nd-Level Support einzureichen.
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Referenzprojekte Kubernetes (Betrieb & Support) (Ausschlusskriterium): Nachweis von mindestens fünf (5) komplexen Referenzprojekten über den Betrieb und Support von Kubernetes Deployments für jeweils mindestens 20.000 Nutzer in den zurückliegenden 36 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Es gelten folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eines (1) der fünf (5) geforderten Referenzprojekte muss ggü. einem öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sein. • Eine der 5 Referenzen muss den Betrieb und Support von Kubernetes Deployments für mindestens 100.000 Nutzer nachweisen. • Jedes einzelne Kubernetes Deployment muss aus mindestens 5 Services bestehen. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Anzahl der Endnutzer • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12c a, 12c b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12c Kubernetes - Referenzen Kubernetes (Betrieb & Support) einzureichen.
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Referenzprojekte Matrix Backend (Betrieb & Support) (Ausschlusskriterium): Nachweis von mindestens zwei (2) Referenzprojekten über den Betrieb Backends, die das Matrix Protokoll einsetzen, für mindestens 1.000 Nutzer in den zurückliegenden 36 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Es gelten folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eines (1) der fünf (5) geforderten Referenzprojekte muss ggü. einem öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Anzahl der Endnutzer • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12d a, 12d b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12d Matrix Backend - Referenzen Matrix Backend einzureichen.
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Referenzprojekte Bundesmessenger Backend (Bewertungskriterium): Nachweis von Referenzprojekten, die das Bundesmessenger Backend Deployment https://gitlab.opencode.de/bwi/bundesmessenger/backend/helm-chart aus OpenCoDE einsetzen in den zurückliegenden 18 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Es gelten folgende Mindestanforderungen: • Systeme, die nur vom Bieter oder mit diesem verbundenen Unternehmen genutzt werden, stellen keine anforderungsgemäßen Referenzgeber dar. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Anzahl der Endnutzer • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12e a, 12e b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12e Bundesmessenger Backend - Referenzen Bundesmessenger Backend einzureichen. Je mehr anforderungsgemäße und wertbare Referenzen nachgewiesen werden, desto höhere Bepunktung. Die Bepunktung erfolgt gemäß linearer Interpolation.
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Referenzprojekte Mandantenfähigkeit (Ausschlusskriterium): Nachweis von mindestens einem (1) Referenzprojekt, welches für mindestens dreißig (30) Mandaten betrieben wurde, in den zurückliegenden 36 Monaten (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung). Es gelten folgende Mindestanforderungen: • Mindestens einer (1) der geforderten Mandaten muss ein öffentlicher Auftraggeber iSd § 99 GWB sein. • Das System muss für den Mandanten über eine Webseite bestellbar sein und innerhalb von 4 Stunden für den Endnutzer erreichbar gemacht werden. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr • Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projektauftrages und der Umsetzung • Anzahl der Endnutzer • Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können). Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen. Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte (Anlage 12) zu verwenden. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bzgl. der Referenzprojekte eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage 12f a, 12f b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaften Referenzen für den/ die Bereich(e) vorlegen, in dem/ denen sie, wie in Anlage 5 aufgeführt, Leistungen erbringen. Der Nachweis vom Bieter ist zusammen mit dem Angebot als Anlage 12f Mandantenfähigkeit - Referenzen Mandantenfähigkeit einzureichen.
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Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001 (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung des bestehenden Informationssicherheits-Managementsystems auf Basis der DIN EN ISO/IEC 27001 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages/Angebots Gültigkeit besitzen), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN EN ISO/IEC 27001 vergleichbaren Norm. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Zertifizierung nicht zeitgerecht einholen, akzeptiert der Auftraggeber auch andere Unterlagen über ein gleichwertiges Informationssicherheits-Managementsystem, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Informationssicherheits-Managementsystemmaßnahmen den geforderten Normen für Informationssicherheits-Managementsysteme entsprechen. In diesen Unterlagen ist dann auf folgende Aspekte des Informationssicherheits-Managementsystems einzugehen: 1. Verwendung von Informationssicherheitsrichtlinien 2. Einsatz von Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit 3. Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken durch die Nutzung von mobilen Geräten und Telearbeitsplätzen 4. Sicherheit im Personalwesen 5. Verarbeitung und Verwaltung von Informationen 6. Umgang mit Informationen hinsichtlich der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Privatsphäre unter Berücksichtigung der potenziellen Geschäftsauswirkungen wie finanzielle Verluste, Prozessverzögerungen, Reputationsproblemen, Sicherheits-/Gesundheits-/Umweltproblemen 7. Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen Vorausgesetzt wird hier, dass in den Unterlagen ausführlich auf jeden der vorgenannten Punkte eingegangen wird, so dass die Umsetzung eines Informationssicherheits-Managementsystems nachvollziehbar ist. Hinweis: Für den Bieter und jeden Unterauftragnehmer, der im Rahmen von Eignungsleihe bezüglich des geforderten Informationssicherheits-Managementsystems eingesetzt wird, muss ein eigener Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage Nr. 16a, 16b usw.) eingereicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn der geforderte Nachweis bzgl. des Informationssicherheits-Managementsystems für ein Mitglied der Gemeinschaft eingereicht wird. Die Erklärung/Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 16 - Informationssicherheits-Managementsystems einzureichen.
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Konformität Deutsche Verwaltungscloud Strategie (DVS) (Ausschlusskriterium): Nachweis von Prozessen zur Sicherstellung der Anforderungen aus dem Rahmenwerk zur Zielarchitektur der DVS, Version 2 (bund.de) (siehe Anhang 1 der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung)); Einhaltung aller Standards mit den Kriterien MUSS und SOLLTE aus Abschnitt 5 des Dokuments. Die Erklärung/Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 17 - Nachweis Konformität DVS einzureichen.
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Rechenzentren Tier 2 in DE nach DIN EN 50600 (Ausschlusskriterium): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis der Zertifizierung der zu nutzenden Rechenzentren auf Basis der DIN EN 50600. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: - durch Vorlage einer Zertifizierung auf Basis der DIN EN 50600 (Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebotes Gültigkeit besitzen), oder - durch Vorlage einer gleichwertigen Zertifizierung auf Basis einer mit der DIN EN 50600 vergleichbaren Norm. - durch Selbsterklärung, dass die einzusetzenden Rechenzentren die Anforderungen aus der DIN EN 50600 und entsprechen damit der Zertifizierung erfüllen. Die Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit des liegen als Anlage 18 bei. Die Erklärung/Der Nachweis ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot als Anlage 18 - Nachweis Rechenzentren Tier 2 in DE nach DIN EN 50600 einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
die weiteren Ausschlussgründe: -Betrugsbekämpfung -Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften -Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens -Einstellung der gewerblichen Tätigkeit -Entrichtung von Steuern -Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. -Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung -Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren -Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels -Konkurs -Korruption -Rein innerstaatliche Ausschlussgründe -Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit -Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten -Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs -Vergleichsverfahren -Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen -Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen -Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen -Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter -Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen -Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge -Zahlungsunfähigkeit für alle Ausschlussgründe gilt: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, 125 und 126 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 und 126 GWB" zum Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu signieren.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BWI GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80159-61
Abteilung: Public Sourcing
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 54430
Postort: Meckenheim
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bwi.fp.publicprocurement@bwi.de 📧
Telefon: +49 22259880 📞
Fax: +4902225988103368 📠
URL: https://www.bwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Flughafenanlagen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=concession_data&thContext=home 🌏
Teilnahme-URL: https://www.bwi.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Unter dem Punkt "Tätigkeit des Auftraggebers" musste aus technischen Gründen eine Auswahl aus limitierten Möglichkeiten einer Tätigkeit getroffen werden. Die tatsächliche Tätigkeit des Auftragsgebers ist in diesen Auswahlmöglichkeiten nicht enthalten. Die getroffene Auswahl "Flughafenanlagen" ist daher den technischen Umständen geschuldet und trifft auf den Leistungsgegenstand nicht zu. Vielmehr erbringt der Auftraggeber IT Dienstleistungen. Kosten, die der Konzessionsnehmer veranschlagen darf, sind auf die Obergrenze von EUR 2,50 je Endnutzer je Monat beschränkt. Der Preis für den 3rd-Level-Support, den BWI erbringen wird, ist mit EUR 1,50 je Endnutzer je Monat unveränderlich vorgegeben. Der Bieter muss sich bis zu 80 Tage nach Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden halten (Bindefrist).
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 122-376587 (2024-06-24)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-09)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-02 12:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-09+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Neuer Wert
Text:
Unter Ziffer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe" wurde die "Frist für den Eingang der Angebote" vom 19/07/2024 12:00 auf 02/08/2024 12:00 geändert.
Andere zusätzliche Informationen
Verschiebung der Angebotsfrist aufgrund von Bieterfragen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b246bee9-6a97-4152-aff4-8f46d7b934d3-01
Quelle: OJS 2024/S 133-410579 (2024-07-09)