Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2336/DK10 - Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des Bundes
Referenznummer: 2336/DK10
Kurze Beschreibung:
Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)
Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)
Das Gesamtvolumen der nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Preisblatt und den Angebotspreisen zzgl. Sachkostenpauschale ergibt.
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Mit dem Angebot sind u. a. folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
******
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Gesamtvolumen der nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Preisblatt und den Angebotspreisen zzgl. Sachkostenpauschale ergibt.
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Mit dem Angebot sind u. a. folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt zum ersten Kalendertag des zweiten Monats, der auf das Datum der Zuschlagserteilung folgt und endet nach 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um insgesamt maximal 20 Monate zu verlängern (12 und 8 Monate).
******
Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
******
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch veränderte politische Zielsetzungen, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Preisblatt angebotenen Pauschalpreisen und Tagessätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Die Vertragslaufzeit beginnt zum ersten Kalendertag des zweiten Monats, der auf das Datum der Zuschlagserteilung folgt und endet nach 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um insgesamt maximal 20 Monate zu verlängern (12 und 8 Monate).
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Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
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Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch veränderte politische Zielsetzungen, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Preisblatt angebotenen Pauschalpreisen und Tagessätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit des Gigabitbüros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-11 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-11 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-29 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eignungskriterium Nr. 3.1: Beratende Tätigkeiten zu rechtlichen, ökonomischen und technischen Fragestellungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Bereich Telekommunikation in Deutschland: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die beratende Tätigkeiten zu rechtlichen, ökonomischen und technischen Fragestellungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Bereich Telekommunikation in Deutschland belegen. Die einzelnen Referenzen müssen nicht alle Anforderungen kumulativ erfüllen, es können auch jeweils einzelne Referenzen zu den einzelnen Kenntnis- und Erfahrungsanforderungen eingereicht werden.
Mindestens ein 1 Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein und mindestens 1 Jahr angedauert haben.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Eignungskriterium Nr. 3.1: Beratende Tätigkeiten zu rechtlichen, ökonomischen und technischen Fragestellungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Bereich Telekommunikation in Deutschland: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die beratende Tätigkeiten zu rechtlichen, ökonomischen und technischen Fragestellungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Bereich Telekommunikation in Deutschland belegen. Die einzelnen Referenzen müssen nicht alle Anforderungen kumulativ erfüllen, es können auch jeweils einzelne Referenzen zu den einzelnen Kenntnis- und Erfahrungsanforderungen eingereicht werden.
Mindestens ein 1 Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein und mindestens 1 Jahr angedauert haben.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Eignungskriterium Nr. 3.2: Praktische Erfahrungen im Bereich Workshops (inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist insgesamt mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das praktische Erfahrungen in der inhaltlichen Vorbereitung, Organisation und Durchführung von mind. 25 Workshops zu mindestens 5 verschiedenen Themen im Bereich Telekommunikation belegt.
Eignungskriterium Nr. 3.2: Praktische Erfahrungen im Bereich Workshops (inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist insgesamt mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das praktische Erfahrungen in der inhaltlichen Vorbereitung, Organisation und Durchführung von mind. 25 Workshops zu mindestens 5 verschiedenen Themen im Bereich Telekommunikation belegt.
Eignungskriterium Nr. 3.3: Betrieb eines Kontaktzentrums oder einer Geschäftsstelle einer Fachinitiative: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzuweisen, dass den Betrieb eines Kontaktzentrums oder Geschäftsstelle einer Fachinitiative belegt. Im Rahmen des Betriebs müssen folgende Tätigkeiten erbracht worden sein:
- Bearbeitung von Anfragen per Post, Mail und Telefon, Sicherstellung der Erreichbarkeit zu festgelegten Zeiten,
- persönliche Kontaktmöglichkeit.
Das Kontaktzentrum bzw. die Geschäftsstelle muss mindestens ein Jahr betrieben worden sein.
Eignungskriterium Nr. 3.3: Betrieb eines Kontaktzentrums oder einer Geschäftsstelle einer Fachinitiative: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzuweisen, dass den Betrieb eines Kontaktzentrums oder Geschäftsstelle einer Fachinitiative belegt. Im Rahmen des Betriebs müssen folgende Tätigkeiten erbracht worden sein:
- Bearbeitung von Anfragen per Post, Mail und Telefon, Sicherstellung der Erreichbarkeit zu festgelegten Zeiten,
- persönliche Kontaktmöglichkeit.
Das Kontaktzentrum bzw. die Geschäftsstelle muss mindestens ein Jahr betrieben worden sein.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Besondere Bedingung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=593138🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 29.02.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
******
Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind für den Haushalt 2024 beantragt. Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2024 im Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für diese Maßnahme im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmittel.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 29.02.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
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Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind für den Haushalt 2024 beantragt. Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2024 im Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für diese Maßnahme im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmittel.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 029-085263 (2024-02-07)