Ausgeschrieben werden Leistungen zur Durchführung einer unabhängigen Evaluierung der beiden Vorhaben Mobilithek und Mobility Data Space sowie deren Verknüpfung im Ökosystem für Mobilitätsdaten. Von den Ergebnissen der Evaluation erwartet sich das BMDV als Auftraggeber von den Leistungen des Aufragnehmers a) die Schaffung von Transparenz über den erreichten Umsetzungsstand der strategischen Projek¬te des Bundes zu Nutzung von Mobilitätsdaten, b) eine einfache Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 BHO für Einzelmaßnahmen für den MDS: mit der Zielerreichungskontrolle wird durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festgestellt, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle gegeben ist. Sie bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt von Überlegungen, ob die vorgegebenen Ziele nach wie vor Bestand haben. Es ist zu berücksichtigen, dass der Mobility Data Space Teil ist des BMDV-Förderprogramms „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“. Hierzu wird an anderer Stelle eine Erfolgskontrolle des gesamten Förderprogramms erfolgen, einschließlich des Mobility Data Space. Daher hat der Auftragnehmer der Evaluation den Austausch mit der förderprogrammübergreifenden Erfolgskontrolle zu ermöglichen, c) eine Analyse der in den Projekten erbrachten Leistungen und Ergebnisqualitäten, insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Technologien, Standards und Projektstrukturen, d) eine Bewertung der aktuellen und eine Prognose der künftigen Nutzung sowie Relevanz der Lösungen für die praktische Anwendung durch Akteure im Mobilitätssektor, e) die Messung und Bewertung aktueller und möglicher Wirkungen der Vorhaben im Hinblick auf ihre digital- und verkehrspolitischen Zielsetzungen, f) die Generierung von Grundlagen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen über das ob und wie der Fortführung der beiden evaluierten Vorhaben und ihrer Verknüpfung, g) die Identifikation und Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Optimierung von Zielerreichung und Wirkung in den evaluierten Vorhaben sowie die Benennung der dazu erforderlichen Ressourcen und Voraussetzungen, h) eine Klärung der Frage ob und ggf. mit welchen Veränderungen die Vorhaben eine Grundlage für die Umsetzung des künftigen Mobilitätsdatengesetzes bilden können. Der Auftragnehmer soll die Ergebnisse dem Auftraggeber fundiert hergeleitet und zugleich lösungs- und handlungsorientiert in einer für die weiteren Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse nutzbaren Form zur Verfügung stellen und erläutern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2368/DP23 Evaluierung der Projekte Mobilithek und Mobility Data Space und des Ökosystems für Mobilitätsdaten
Referenznummer: 2368/DP23
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden Leistungen zur Durchführung einer unabhängigen Evaluierung der beiden Vorhaben Mobilithek und Mobility Data Space sowie deren...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Durchführung einer unabhängigen Evaluierung der beiden Vorhaben Mobilithek und Mobility Data Space sowie deren Verknüpfung im Ökosystem für Mobilitätsdaten.
Von den Ergebnissen der Evaluation erwartet sich das BMDV als Auftraggeber von den Leistungen des Aufragnehmers
a) die Schaffung von Transparenz über den erreichten Umsetzungsstand der strategischen Projek¬te des Bundes zu Nutzung von Mobilitätsdaten,
b) eine einfache Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 BHO für Einzelmaßnahmen für den MDS: mit der Zielerreichungskontrolle wird durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festgestellt, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle gegeben ist. Sie bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt von Überlegungen, ob die vorgegebenen Ziele nach wie vor Bestand haben. Es ist zu berücksichtigen, dass der Mobility Data Space Teil ist des BMDV-Förderprogramms „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“. Hierzu wird an anderer Stelle eine Erfolgskontrolle des gesamten Förderprogramms erfolgen, einschließlich des Mobility Data Space. Daher hat der Auftragnehmer der Evaluation den Austausch mit der förderprogrammübergreifenden Erfolgskontrolle zu ermöglichen,
c) eine Analyse der in den Projekten erbrachten Leistungen und Ergebnisqualitäten, insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Technologien, Standards und Projektstrukturen,
d) eine Bewertung der aktuellen und eine Prognose der künftigen Nutzung sowie Relevanz der Lösungen für die praktische Anwendung durch Akteure im Mobilitätssektor,
e) die Messung und Bewertung aktueller und möglicher Wirkungen der Vorhaben im Hinblick auf ihre digital- und verkehrspolitischen Zielsetzungen,
f) die Generierung von Grundlagen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen über das ob und wie der Fortführung der beiden evaluierten Vorhaben und ihrer Verknüpfung,
g) die Identifikation und Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Optimierung von Zielerreichung und Wirkung in den evaluierten Vorhaben sowie die Benennung der dazu erforderlichen Ressourcen und Voraussetzungen,
h) eine Klärung der Frage ob und ggf. mit welchen Veränderungen die Vorhaben eine Grundlage für die Umsetzung des künftigen Mobilitätsdatengesetzes bilden können.
Der Auftragnehmer soll die Ergebnisse dem Auftraggeber fundiert hergeleitet und zugleich lösungs- und handlungsorientiert in einer für die weiteren Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse nutzbaren Form zur Verfügung stellen und erläutern.
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Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung gliedert sich in die folgenden Leistungsteile:
1-Feinkonzeption Evaluierung
2-Gesamtvorgehen Evaluierung
2.1 Datenerhebung und systematische...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung gliedert sich in die folgenden Leistungsteile:
1-Feinkonzeption Evaluierung
2-Gesamtvorgehen Evaluierung
2.1 Datenerhebung und systematische Beschreibung der Systeme
2.2 Überprüfung der Zielerreichung
2.3 Wirkungskontrolle
2.4 Verbesserungspotenziale und Handlungsempfehlungen
2.5 Zusammenfassung
2.6 Konzept zur Bewertung der gesellschaftlichen Wirkung
3-Bedarfsposition optionale Fortschreibung des Evaluationsberichts
s. Vergabeunterlagen
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei Beauftragung der optionalen Fortschreibung des Evaluationsberichts gem. Leistungsbeschreibung Abschnitt 2.3 verlängert sich der Leistungszeitraum um...”
Beschreibung der Optionen
Bei Beauftragung der optionalen Fortschreibung des Evaluationsberichts gem. Leistungsbeschreibung Abschnitt 2.3 verlängert sich der Leistungszeitraum um maximal ein Jahr bis zum 31.12.2025.
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 4 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1- Leistungskonzept
Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Arbeitsorganisation und Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2 Projekt- und Aufwandsplanung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-07 09:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Mindestanforderung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 Euro pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Durchführung einer Evaluation und Wirkungsmessung digitalpolitischer Maßnahmen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind vom Bieter mindestens 2 Referenzprojekte zur Durchführung einer Evaluation und Wirkungsmessung einer oder mehrerer digitalpolitischer Maßnahmen vorzulegen.
- Die Referenzen müssen sich insbesondere durch eine Wirkungsmessung unterschiedlicher Zielfaktoren im digitalpolitischen Raum inkl. der Ermittlung von Handlungsempfehlungen auszeichnen.
- Darüber hinaus muss eine umfangreiche qualitative und/oder quantitative Datenerhebung als Basis für die Evaluierung Bestandteil beider Referenzen sein.
Jede Referenz muss alle geforderten Anforderungen nachweisen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Evaulation eines Umsetzungsprojektes zur Verwaltungsdigitalisierung: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind vom Bieter mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich einer unabhängigen Projektevaluation /-auditierung eines Umsetzungsprojektes im Bereich Digitalisierung öffentlicher Sektor anzugeben im Umfang von mindestens 250 PT.
- Die beiden Referenzprojekte müssen sich durch eine innerhalb des jeweiligen Referenzprojektes durchgeführte umfangreiche qualitative und/oder quantitative Datenerhebung auszeichnen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich / Themenschwerpunkt:
Mobilitätsdaten: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist vom Bieter mindestens 1 Referenzprojekt im Bereich Mobilitätsdaten einzureichen, um Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Mobilitätsdaten, mit Informationsdiensten für den Mobilitätssektor oder mit einschlägigen Architekturen und Standards zu Austauschformaten für Mobilitätsdaten nachzuweisen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.1: Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten 3 Jahren (ab 2021): Der Bieter muss erklären, dass die Anzahl festangestellter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.1: Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten 3 Jahren (ab 2021): Der Bieter muss erklären, dass die Anzahl festangestellter Mitarbeiter in den vergangenen drei Jahren (ab 2021 jeweils pro Geschäftsjahr im Mittel folgende Größe betragen hat:
- 5 festangestellte Mitarbeitende
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 2.2: Nachweis von Mindestumsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022.: Der Bieter muss erklären, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 2.2: Nachweis von Mindestumsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022.: Der Bieter muss erklären, dass der Umsatz seines Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022) jeweils pro Geschäftsjahr mindestens folgende Größe betragen hat:
- 1.000.000 Euro
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=592504🌏
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 25.02.2024 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.
3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 028-083357 (2024-02-06)