2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)
Für die Themen Aus- und Fortbildung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erfordert die fortschreitende Digitalisierung die Einführung einer marktüblichen IT-Anwendung für die Aufgabenerledigung der Zuständigen Stelle des BMDV. Die Zuständige Stelle für die berufliche Bildung im BMDV ist für derzeit sechs verschiedene Ausbildungsberufe und neun Fortbildungen die zuständige Stelle nach dem BBiG. Das BMDV ist für einen sehr großen nachgeordneten Bereich mit ca. 25.000 Beschäftigten und ca. 1.200 Auszubildenden ressortweit im Bundesgebiet zuständig. Zur besseren Verständlichkeit werden hier die drei Bereiche definiert, die unterschiedliche Anforderungen an die IT-Anwendung stellen und in einzelnen Kapiteln in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden: - Bereich 1 Zuständige Stelle im BMDV (ZS): Die Zuständige Stelle im BMDV nach § 73 BBiG übt die gleichen Befugnisse wie eine zuständige Stelle für die berufliche Bildung nach dem BBiG gem. §§ 71 Abs. 1+2, (IHK oder HWK) aus. - Bereich 2 Berufsbildungszentren (BBiZ’en): Ein BBiZ ist eine Einrichtung, die Lehrgänge und/oder überbetriebliche Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung des gesamten Geschäftsbereichs des BMDV durchführt. Die Räumlichkeiten können auch für sonstige Besprechungen oder Sitzungen gebucht werden. Zudem werden in den Berufsbildungszentren Prüfungen durchgeführt. - Bereich 3 Aus- und Fortbildungszentrum der WSV (AFZ): Hier werden überwiegend Seminare veranstaltet. Es werden auch hier Seminarteilnehmenden aus dem gesamten Geschäftsbereich des BMDV weitergebildet. Zum AFZ gehört auch das Trainingszentrum Maritime Schiffsicherheit der WSV (TZMS), hier werden Seminare veranstaltet. Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken: 1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG. Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen lediglich organisatorische Abweichungen. 2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“). . Ziel dieser Ausschreibung ist es, das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung im BMDV (AFM-ZS) sowie die Arbeit in den Berufsbildungszentren möglichst durch eine IT-Anwendung mit einer gemeinsamen Datenbank zu unterstützen. Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien Nrn. 1 bis 4 und Preis - Wertung Teil I. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird, ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl, geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 5 (5.1 verifizierende Teststellung ohne Wertung und 5.2 wertende Teststellung) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, wenn das in der Wertung Teil I führende Angebot einen Punkt beim Zuschlagskriterium 5.2 (wertendeTeststellung) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur kostenfreien Teststellung (Zuschlagskriterium Nr. 5) ihres Softwareproduktes aufgefordert. Die Teststellung findet voraussichtlich in der 41. /42. KW 2024 statt (Angabe ohne Gewähr). ************* Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)
Referenznummer: 2401/Z11
Kurze Beschreibung:
“Für die Themen Aus- und Fortbildung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erfordert die fortschreitende...”
Kurze Beschreibung
Für die Themen Aus- und Fortbildung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erfordert die fortschreitende Digitalisierung die Einführung einer marktüblichen IT-Anwendung für die Aufgabenerledigung der Zuständigen Stelle des BMDV.
Die Zuständige Stelle für die berufliche Bildung im BMDV ist für derzeit sechs verschiedene Ausbildungsberufe und neun Fortbildungen die zuständige Stelle nach dem BBiG. Das BMDV ist für einen sehr großen nachgeordneten Bereich mit ca. 25.000 Beschäftigten und ca. 1.200 Auszubildenden ressortweit im Bundesgebiet zuständig.
Zur besseren Verständlichkeit werden hier die drei Bereiche definiert, die unterschiedliche Anforderungen an die IT-Anwendung stellen und in einzelnen Kapiteln in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden:
- Bereich 1 Zuständige Stelle im BMDV (ZS): Die Zuständige Stelle im BMDV nach § 73 BBiG übt die gleichen Befugnisse wie eine zuständige Stelle für die berufliche Bildung nach dem BBiG gem. §§ 71 Abs. 1+2, (IHK oder HWK) aus.
- Bereich 2 Berufsbildungszentren (BBiZ’en): Ein BBiZ ist eine Einrichtung, die Lehrgänge und/oder überbetriebliche Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung des gesamten Geschäftsbereichs des BMDV durchführt. Die Räumlichkeiten können auch für sonstige Besprechungen oder Sitzungen gebucht werden. Zudem werden in den Berufsbildungszentren Prüfungen durchgeführt.
- Bereich 3 Aus- und Fortbildungszentrum der WSV (AFZ): Hier werden überwiegend Seminare veranstaltet. Es werden auch hier Seminarteilnehmenden aus dem gesamten
Geschäftsbereich des BMDV weitergebildet. Zum AFZ gehört auch das Trainingszentrum Maritime Schiffsicherheit der WSV (TZMS), hier werden Seminare veranstaltet.
Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken:
1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG. Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen lediglich organisatorische Abweichungen.
2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw.
Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“).
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Ziel dieser Ausschreibung ist es, das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung im BMDV (AFM-ZS) sowie die Arbeit in den Berufsbildungszentren möglichst durch eine IT-Anwendung mit einer gemeinsamen Datenbank zu unterstützen.
Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien Nrn. 1 bis 4 und Preis - Wertung Teil I. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird, ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl, geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 5 (5.1 verifizierende Teststellung ohne Wertung und 5.2 wertende Teststellung) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, wenn das in der Wertung Teil I führende Angebot einen Punkt beim Zuschlagskriterium 5.2 (wertendeTeststellung) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur kostenfreien Teststellung (Zuschlagskriterium Nr. 5) ihres Softwareproduktes aufgefordert. Die Teststellung findet voraussichtlich in der 41. /42. KW 2024 statt (Angabe ohne Gewähr).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken:
1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu beschaffende IT-Anwendung muss die nachfolgend näher beschriebenen Anforderungen der Bereiche abdecken:
1. IT-Anwendung zum Management der Aus- und Fortbildung nach dem BBiG für eine zuständigen Stelle für die berufliche Bildung gem. § 73 BBiG.
Dieser Bereich ist vergleichbar mit der IT-Anwendung für eine IHK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 2 BBiG) oder einer HWK (zuständige Stelle gem. § 71 Abs. 1 BBiG). Es bestehen
lediglich organisatorische Abweichungen.
2. IT-Anwendung für die Berufsbildungszentren und das AFZ für die Organisation der Zimmerverwaltung und Verpflegung, sowie der Organisation der Schulungsräume der Lehrgangs- bzw.
Seminarteilnehmenden (ähnlich einer „Hotelsoftware“).
Die Bereitstellung des Softwareprodukts kann in 2 Phasen erfolgen.
Für folgende Bereiche dieser LB muss die Produktivsetzung der IT-Anwendung/Module spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase I):
- Alle Anforderungen für den Bereich der BBiZ’en und des AFZ (siehe Abschnitt 6 dieser LB)
- Folgende Anforderungen des Abschnitt 5 dieser LB für den Bereich der Zuständigen Stelle im BMDV:
- 5.4 „Ausbildung im Allgemeinen“ (5.4.1 – 5.4.5)
- 5.5.1 „Allgemein ZS Fortbildung“
Die Produktivsetzung aller weiteren Anforderungen des Abschnittes 5 der LB (5.5.2. – 5.8.4.) muss spätestens 14 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen (Phase II). Detailliertere Angaben zur Phase II können dem Abschnitt 7.2 „Termine“ dieser LB entnommen werden.
Der Projektplan aus dem Angebot sowie die Konzepte sind unmittelbar nach dem Auftaktgespräch anhand der erfolgten Abstimmung zu finalisieren und dem AG innerhalb der gesetzten Termine vorzulegen. Diese werden zur rechtzeitigen Einbindung und Mitbestimmung durch den Hauptpersonalrat und weiteren Interessenvertretungen benötigt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Zusätzliche Informationen:
“Der AG schließt mit dem AN eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, der AN muss mit dem Angebot seine Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM)...”
Zusätzliche Informationen
Der AG schließt mit dem AN eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, der AN muss mit dem Angebot seine Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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s. Vergabeunterlagen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Konfiguration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept Grobkonzepte für den Projektablauf (Projektphasen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 - Leistungskonzept Grobkonzepte für die Betriebsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Handhabung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Zusatzfunktion - Prüfungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5. Teststellung
(Die Teststellung erfolgt nach der Wertung der schriftlichen Angebote (Wertung Teil I). Nur die Bieter, deren Angebot noch die rechnerische Möglichkeit hat, den Zuschlag zu erhalten, werden zur Teststellung aufgefordert.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): 6. Angebotspreis (inkl. Ust.)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Mindestanforderung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € ,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 €
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (2021 - 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen, die Erfahrungen in den Themenbereichen:
- Implementierung von Softwareanwendungen im Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
- Costumizing von Software,
- Schulungen für Anwender/ Administratoren
nachweisen.
Alle Themenbereiche müssen mindestens einmal nachgewiesen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.2: Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.2: Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F3.2):
Der Bieter muss in seinem Unternehmen ein den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 entsprechendes Qualitätsmanagement eingerichtet haben. Als Nachweis hierfür muss er eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Bescheinigung einreichen oder auf andere Weise nachvollziehbar nachweisen, dass sein Qualitätsmanagementsystem den aufgestellten Anforderungen genügt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK 3.3: Einhaltung IT-Grundschutz: Abgabe einer Eigenerklärung, dass ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (Informationssicherheits-Managementsystem auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK 3.3: Einhaltung IT-Grundschutz: Abgabe einer Eigenerklärung, dass ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis von IT-Grundschutz) über die gesamte Vertragslaufzeit eingehalten wird. Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html)
(Formblatt 3.3)
Mindestanforderung:
Nachweis eines Zertifikates oder Vorlage der Eigenerklärung, aus der ersichtlich wird, dass und wie ein mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes vergleichbares Schutzniveau erreicht wird (Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html ) .
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterium 4 - Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen:
Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterium 4 - Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen:
Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Formblatt F-BSB-Scientology)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703961🌏
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung:
Fragen der Bieter sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 13.08.2024 über die e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.
3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe
z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den
Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu
leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien Nrn. 1 bis 4 und Preis (ZK6) - Wertung Teil I. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird, ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl, geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 5 (5.1 verifizierende Teststellung ohne Wertung und 5.2 wertende Teststellung) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, wenn das in der Wertung Teil I führende Angebot einen Punkt beim Zuschlagskriterium 5.2 (wertendeTeststellung) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur kostenfreien Teststellung (Zuschlagskriterium Nr. 5) ihres Softwareproduktes aufgefordert. Die Teststellung findet voraussichtlich in der 41./42. KW 2024 statt (Angabe ohne Gewähr).
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Weitere, mit dem Angebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie den weiteren elektronisch bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 145-450602 (2024-07-24)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-28 11:01:00 📅