Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2427/Z24-1 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 1 - Öffentliches Dienstrecht
Referenznummer: 2427/Z24-1
Kurze Beschreibung:
“Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die...”
Kurze Beschreibung
Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen.
Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf
Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 €
Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 €
Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 €
Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 €
Los 5: Zivilrecht 220.000 €
Los 6: Steuerrecht 120.000 €
Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 €
Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen.
Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes
erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen.
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Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher:
- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
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Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu sieben Rechtsgebieten, die nachfolgend unter 3. in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen.
Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf
Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 €
Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 €
Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 €
Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 €
Los 5: Zivilrecht 220.000 €
Los 6: Steuerrecht 120.000 €
Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 €
Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen zweimal um jeweils zwölf Monate zu...”
Beschreibung der Optionen
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
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Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze bis in doppelter Höhe nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gemäß 11 Abs. (7) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Für den Fall einer Kündigung gemäß § 17 Abs. (1) Buchstabe a) behält sich der AG vor, die gemäß diesem Vertrag verbleibenden Leistungen demjenigen Wirtschaftsteilnehmer anzutragen, zu dem die im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person gewechselt ist und diesen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen, wenn
a) der Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls alle Eignungskriterien, die für die Auswahl des ursprünglichen AN galten, erfüllt,
b) der Wirtschaftsteilnehmer alle Leistungen zu den Preisen des ursprünglichen AN erbringt,
c) die im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person die ver-bleibenden Leistungen für den Wirtschaftsteilnehmer weiterhin erbringen wird,
d) der Wirtschaftsteilnehmer dem AG für die zu ihm gewechselte hauptverantwort-liche Person eine/n geeignete Vertreter/in benennt und
e) durch den Ersatz des AN die Regelungen zur Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. (2) und (3) und zur Vergütungsobergrenze gemäß § 11 Abs. (7) unberührt bleiben.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Person im Bereich des Öffentlichen Dienstrechts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 79
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2.1: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2.1: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren: Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts in Höhe von mindestens 200.000 EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
*****
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.1) sofern diese Angaben verfügbar sind
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654902🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im- internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher
Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§
134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-254760 (2024-04-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-04 07:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-04 07:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 04.06.2024, 7:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2024/S 099-304900 (2024-05-22)