2430/G22- Evaluierung des Förderprogramms nach der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge vom 29. Juli 2021 (Evaluierung des Förderprogramms KsNI)
Das Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI (Evaluierungsgegenstand) soll evaluiert werden. Es ist insbesondere die Zielerreichung sowie die Wirkung der Förderung zu evaluieren. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit, d. h. die Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit, des Förderprogramms Gegenstand der Evaluierung sein. Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP): AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung. Die Evaluierung muss jedenfalls die folgenden Anforderungen, 1. des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der zugehörigen Verwal-tungsvorschriften (VV) zur Durchführung einer abschließenden Erfolgskontrolle von Förderprogrammen, und 2. der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission SA.103346 (2022/N) und den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zur Durchführung einer Evaluierung erfüllen. Der Beginn des Evaluierungsvorhabens soll der 17.06.2024 sein. Für die Erbringung der Leistungen werden sechs Monate angenommen. Die Standards der Gesellschaft für Evaluation e. V. sind anzuwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2430/G22- Evaluierung des Förderprogramms nach der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge vom 29. Juli 2021 (Evaluierung des Förderprogramms KsNI)
Referenznummer: 2430/G22
Kurze Beschreibung:
“Das Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI (Evaluierungsgegenstand) soll evaluiert werden. Es ist insbesondere die Zielerreichung sowie die Wirkung der...”
Kurze Beschreibung
Das Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI (Evaluierungsgegenstand) soll evaluiert werden. Es ist insbesondere die Zielerreichung sowie die Wirkung der Förderung zu evaluieren. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit, d. h. die Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit, des Förderprogramms Gegenstand der Evaluierung sein.
Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP):
AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans
AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung.
Die Evaluierung muss jedenfalls die folgenden Anforderungen,
1. des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der zugehörigen Verwal-tungsvorschriften (VV) zur Durchführung einer abschließenden Erfolgskontrolle von Förderprogrammen, und
2. der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission SA.103346 (2022/N) und den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zur Durchführung einer Evaluierung erfüllen.
Der Beginn des Evaluierungsvorhabens soll der 17.06.2024 sein. Für die Erbringung der Leistungen werden sechs Monate angenommen. Die Standards der Gesellschaft für Evaluation e. V. sind anzuwenden.
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Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP):
AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans
AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP):
AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans
AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung.
s. Vergabeunterlagen
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-17 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1- Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-17 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-04-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
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Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 Euro pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind
und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die vom Unternehmen anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in den Bereichen
- Wirkungsmessungen im klimapolitischen Raum
- Erfolgskontrolle / Evaluierung von Förderprogrammen nach BHO und Beihilfenrecht
nachweisen.
Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.2: Der Bieter hat folgende Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit zu erbringen
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.2: Der Bieter hat folgende Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit zu erbringen
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten mit Fachkenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen:
- Bundeshaushaltsordnung
- Beihilfenrecht
- Straßenverkehr, speziell Elektromobilität: Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Beschäftigtenzahlen:
- Mindestanforderungen an die Beschäftigtenanzahl je Bereich:
dabei müssen benannte Personen im jeweiligen Bereich über eine mindestens
2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen:
(1) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich BHO
(2) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise Bereich Beihilfenrecht
(3) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich Straßenverkehr
(3a) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich Elektromobilität
Mehrfachzuordnungen einer Person zu verschiedenen Leistungsbereichen sind dabei möglich.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterium 4: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterium 4: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer
(Formblatt F4), die darstellt,
1. ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist.
2. ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschafter erbingt oder erbringen wird, die mit der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Förderung durch das BMDV zugunsten von Nutzfahrzeugen und Tank- und Ladeinfrastruktur in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
3. dass der Bieter / das Unternehmen nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte ist, über deren Gewährung der AG entscheidet.
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Aufgrund der Leistungspflichten des AN (neutrale Evaluierung des Förderprogramms von einem unabhängigen Dritten) können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich KsNI-Förderung des BMDV erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall wirksam ausgeschlossen.
Aufgrund der Leistungspflichten des AN kann der AN nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten KsNI- Förderprojekte sein, über deren Gewährung die Bewilligungsbehörde im Auftrag des AG entscheidet.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für
externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=647128🌏
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 06.05.2024 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.
3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 078-234734 (2024-04-17)