Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw.
der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124
bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur
Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des
Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
— Freistellungsbescheinigung (Finanzamt),
— Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe,
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
— Bescheinigung Berufsgenossenschaft (Beitrag),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerprüfer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse,
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz.