Auftragsbekanntmachung (2024-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AE - Teilneubau der Grundschule Groß Berkel - Aufzugsarbeiten
Reference number: S-HAMELN-AE-2024-0016
Kurze Beschreibung:
“Aufzugsarbeiten”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Flecken Aerzen plant den Teilneubau der Grundschule Groß Berkel und den damit verbundenen Abbruch des vorhandenen Grundschulgebäudes. Um den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Flecken Aerzen plant den Teilneubau der Grundschule Groß Berkel und den damit verbundenen Abbruch des vorhandenen Grundschulgebäudes. Um den Schulbetrieb am Standort aufrecht zu erhalten und eine strikte Trennung zwischen dem Baustellen- und Schulbereich zu realisieren, erfolgt die Umsetzung der Planung in mehreren Bauabschnitten.
Vorbereitende Maßnahmen / Provisorien:
Im ersten Schritt erfolgt die Einrichtung von Provisorien für die Bauzeit, d. h. Verlegung technischer Versorgungswege, des Schulhofes, des Zugangs zur Schule, der Fachräume und Lehrerzimmer.
Abrissabschnitt 1 / Bauabschnitt 1:
Zunächst erfolgt der Abbruch des östlichen eingeschossigen Gebäudeflügels und des Verwaltungsanbaus. Nach den Abbrucharbeiten wird der neue Hauptbaukörper in der geschaffenen Baulücke inklusive baulichem Anschluss des Sporthallengebäudes mittels Verbindungsbau errichtet.
Abrissabschnitt 2 / Bauabschnitt 2:
Im Anschluss werden das vorhandene Hauptgebäude, der Nordflügel und ein Teilbereich des Südflügels abgebrochen und der Schulhof erneut provisorisch verlegt. Als letzter baulicher Abschnitt wird ein Teilbereich des Südflügels sowie der Verbindungsbau zum neuen Hauptgebäude errichtet.
Zum Abschluss wird die provisorische Erschließung über die Zuwegung des Kindergartens zurückgebaut und der zukünftige Schulhof und die Außenanlagen ausgestaltet.
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Zusätzliche Informationen:
“Ausführungsfristen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2...”
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfristen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 18.02.2025 zu gehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 20. KW 2026 spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
- Aufzugsmontage Januar 2026, Inbetriebnahme Mai 2026, Werkplanung kurzfristig nach Beauftragung
Geforderte Sicherheiten:
Es soll eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 5 %
Es soll eine Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 3 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignungmit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-AE-2024-0016
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Eigenerklärung "RUS Sanktion",
- Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB"
- Erklärung "Information zum Bieter"
- Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- FB 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 215-670798 (2024-11-04)