Dataport nimmt in den sechs Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst das gesamte Leistungsspektrum an Switches, Routern und Firewallsystemen für das zentrale Netzwerk im Rechenzentrumsbereich, für den WAN- und LAN-Bereich sowie Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Produkten benötigt werden (bedarfsweise Betriebsunterstützung, Support- und Serviceunterstützung). Die Aufteilung in Lose wurde, soweit technisch und organisatorisch durchführbar, gemäß der technischen Gruppierung vorgenommen: Los 1: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN) Los 2: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines Los 3: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics Die betreffenden Netzstrukturen sind über Jahre hinweg gewachsen und wurden ständig weiterentwickelt und optimiert. Die so entstandene Homogenität der Netze muss aus technischen, betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben. In diesem Vergabeverfahren soll für jedes Los ein Auftragnehmer gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis der EVB-IT Systemlieferungs-AGBs mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aktive Netzwerkkomponenten
Referenznummer: DP-2024000065
Kurze Beschreibung:
Dataport nimmt in den sechs Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst das gesamte Leistungsspektrum an Switches, Routern und Firewallsystemen für das zentrale Netzwerk im Rechenzentrumsbereich, für den WAN- und LAN-Bereich sowie Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Produkten benötigt werden (bedarfsweise Betriebsunterstützung, Support- und Serviceunterstützung). Die Aufteilung in Lose wurde, soweit technisch und organisatorisch durchführbar, gemäß der technischen Gruppierung vorgenommen:
Los 1: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN)
Los 2: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines
Los 3: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics
Die betreffenden Netzstrukturen sind über Jahre hinweg gewachsen und wurden ständig weiterentwickelt und optimiert. Die so entstandene Homogenität der Netze muss aus technischen, betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben.
In diesem Vergabeverfahren soll für jedes Los ein Auftragnehmer gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis der EVB-IT Systemlieferungs-AGBs mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Dataport nimmt in den sechs Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst das gesamte Leistungsspektrum an Switches, Routern und Firewallsystemen für das zentrale Netzwerk im Rechenzentrumsbereich, für den WAN- und LAN-Bereich sowie Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Produkten benötigt werden (bedarfsweise Betriebsunterstützung, Support- und Serviceunterstützung). Die Aufteilung in Lose wurde, soweit technisch und organisatorisch durchführbar, gemäß der technischen Gruppierung vorgenommen:
Los 1: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN)
Los 2: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines
Los 3: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics
Die betreffenden Netzstrukturen sind über Jahre hinweg gewachsen und wurden ständig weiterentwickelt und optimiert. Die so entstandene Homogenität der Netze muss aus technischen, betrieblichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben.
In diesem Vergabeverfahren soll für jedes Los ein Auftragnehmer gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt. Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis der EVB-IT Systemlieferungs-AGBs mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 83162373-6724-49b2-bd77-5135d82b2d04
Titel: Aktive Netzkomponenten für lokale- und für Weitverkehrsnetze (LAN&WAN)
Beschreibung der Beschaffung:
Dieses Los dient der Beschaffung von Netzkomponenten sowohl für den Netzausbau, als auch für den Netzunterhalt sowie für den Ersatz defekter Baugruppen und Systeme. Daraus ergibt sich für diese Komponenten eine Herstellerbindung, die der Erhaltung der vorhandenen Herstellerhomogenität Rechnung trägt. Die Gründe dafür sind folgende:
• Die internen Aufwände von Dataport zur Pflege des für den Betrieb des gesamten Netzes erforderlichen Know-hows werden dadurch minimiert (Einarbeitung, Schulung, An-eignung von Routine im Umgang mit den Netzkomponenten, Betriebssicherheit).
• Die Hard- und Software unterliegen bei Dataport vor ihrer ersten Implementierung einem Test und Freigabeprozess. Da die Software zumeist auf mehreren Komponenten desselben Herstellers zum Einsatz kommt, verringert sich der Aufwand für diesen Prozess.
• Für eine homogene Netzstruktur wird vom Hersteller ein spezifisches Netzmanagement bereitgestellt, das ein Höchstmaß an Managementfunktionen für jede Netzkomponente und für das Netz insgesamt zur Verfügung stellt. Heterogene Netze können nur mit Umbrella-Managementsystemen überwacht und betrieben werden. Die Managementzugriffe und Funktionen sind gegenüber den Herstellerspezifischen Systemen i. d. Regel eingeschränkt.
• Im Zuge von Sicherheitschecks und Netzaudits werden Systemlinien betrachtet. Sind diese Linien heterogen, erhöht sich der Aufwand erheblich.
• Verschlüsselungs- und Policy-Verfahren lassen sich nur in homogenen Netzen durchgängig konfigurieren. Bruchstellen durch Inhomogenität müssen bei jeder betreffenden Netzveränderung intensiv neu betrachtet werden.
• Die komplexen, optimierten Netzstrukturen in den vorhandenen Netzen können ihre Leistung nur innerhalb einer Produktlinie optimal entfalten. Leistungseinbußen aufgrund von Einschränkungen beim Einsatz qualitätssichernder Verfahren für Echtzeitverfahren würden die Kundenzufriedenheit unmittelbar negativ beeinflussen.
• Zur Behebung komplexer Netzbeeinträchtigungen und Störungen wird häufig Hersteller-unterstützung erforderlich. In einem heterogenen Umfeld müssten mehrere Hersteller unterstützen, deren Aktivitäten koordiniert werden müssten. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert herstellerübergreifende Zusammenarbeit, die aufgrund der Wettbewerbssituation in der Regel nicht gewährleistet ist. In einem homogenen Netz ist die Verantwortlichkeit für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten eindeutig zuweisbar.
•Konstruktive Zusammenarbeit bei der Fehleranalyse ist mit dem einen Hersteller einer Produktpalette in dessen Interesse, während es bei mehreren Herstellern häufig zu Fingerpointing und Zurückweisen von Verantwortlichkeit kommt.
Dementsprechend werden im Leistungsverzeichnis zu Los1 ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco angefragt.
Dieses Los dient der Beschaffung von Netzkomponenten sowohl für den Netzausbau, als auch für den Netzunterhalt sowie für den Ersatz defekter Baugruppen und Systeme. Daraus ergibt sich für diese Komponenten eine Herstellerbindung, die der Erhaltung der vorhandenen Herstellerhomogenität Rechnung trägt. Die Gründe dafür sind folgende:
• Die internen Aufwände von Dataport zur Pflege des für den Betrieb des gesamten Netzes erforderlichen Know-hows werden dadurch minimiert (Einarbeitung, Schulung, An-eignung von Routine im Umgang mit den Netzkomponenten, Betriebssicherheit).
• Die Hard- und Software unterliegen bei Dataport vor ihrer ersten Implementierung einem Test und Freigabeprozess. Da die Software zumeist auf mehreren Komponenten desselben Herstellers zum Einsatz kommt, verringert sich der Aufwand für diesen Prozess.
• Für eine homogene Netzstruktur wird vom Hersteller ein spezifisches Netzmanagement bereitgestellt, das ein Höchstmaß an Managementfunktionen für jede Netzkomponente und für das Netz insgesamt zur Verfügung stellt. Heterogene Netze können nur mit Umbrella-Managementsystemen überwacht und betrieben werden. Die Managementzugriffe und Funktionen sind gegenüber den Herstellerspezifischen Systemen i. d. Regel eingeschränkt.
• Im Zuge von Sicherheitschecks und Netzaudits werden Systemlinien betrachtet. Sind diese Linien heterogen, erhöht sich der Aufwand erheblich.
• Verschlüsselungs- und Policy-Verfahren lassen sich nur in homogenen Netzen durchgängig konfigurieren. Bruchstellen durch Inhomogenität müssen bei jeder betreffenden Netzveränderung intensiv neu betrachtet werden.
• Die komplexen, optimierten Netzstrukturen in den vorhandenen Netzen können ihre Leistung nur innerhalb einer Produktlinie optimal entfalten. Leistungseinbußen aufgrund von Einschränkungen beim Einsatz qualitätssichernder Verfahren für Echtzeitverfahren würden die Kundenzufriedenheit unmittelbar negativ beeinflussen.
• Zur Behebung komplexer Netzbeeinträchtigungen und Störungen wird häufig Hersteller-unterstützung erforderlich. In einem heterogenen Umfeld müssten mehrere Hersteller unterstützen, deren Aktivitäten koordiniert werden müssten. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert herstellerübergreifende Zusammenarbeit, die aufgrund der Wettbewerbssituation in der Regel nicht gewährleistet ist. In einem homogenen Netz ist die Verantwortlichkeit für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten eindeutig zuweisbar.
•Konstruktive Zusammenarbeit bei der Fehleranalyse ist mit dem einen Hersteller einer Produktpalette in dessen Interesse, während es bei mehreren Herstellern häufig zu Fingerpointing und Zurückweisen von Verantwortlichkeit kommt.
Dementsprechend werden im Leistungsverzeichnis zu Los1 ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco angefragt.
Zusätzliche Informationen:
Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.
d) Partnerstatus:
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter den Nachweis erbringt, dass er über einen Partnerstatus oberster Stufe der Herstellerfirma Cisco verfügt und dieser noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungstermin der Angebote gültig ist.
Sollte kein ausreichender Nachweis erbracht werden können, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008 / 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat.
Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Fortführung von Los 1 Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Beschreibung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.
d) Partnerstatus:
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter den Nachweis erbringt, dass er über einen Partnerstatus oberster Stufe der Herstellerfirma Cisco verfügt und dieser noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungstermin der Angebote gültig ist.
Sollte kein ausreichender Nachweis erbracht werden können, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008 / 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat.
Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-18 📅
Datum des Endes: 2026-08-17 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag automatisch.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 4a8eb79d-dee2-4233-8e3a-7c184c3817ad
Titel: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptix
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen dieses Loses werden Schnittstellenmodule für die zuvor beschriebenen Netzwerk-komponenten und für den Ersatz und die Erweiterung bereits vorhandener Systeme beschafft.
Die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzplattform wurde von Dataport für diese Produkte hinlänglich getestet und für diese Module besteht ein entsprechendes Programmierumfeld. Ein Vergleichsprodukt eines anderen Herstellers kommt deshalb nicht in Betracht.
Im Rahmen dieses Loses werden Schnittstellenmodule für die zuvor beschriebenen Netzwerk-komponenten und für den Ersatz und die Erweiterung bereits vorhandener Systeme beschafft.
Die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzplattform wurde von Dataport für diese Produkte hinlänglich getestet und für diese Module besteht ein entsprechendes Programmierumfeld. Ein Vergleichsprodukt eines anderen Herstellers kommt deshalb nicht in Betracht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 2a4172fc-ccfb-404b-82b3-020ce475102e
Titel: "Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines"
Beschreibung der Beschaffung: Lorme Ipsum
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Der Auftraggeber wird in jedem Los jeweils maximal bis zu 200% des bezuschlagten Angebotspreises (gem. Teil C – Leistungsverzeichnis Los 1 / 2 / 3 „Gesamtbetrag“ zzgl. Umsatzsteuer) als Höchstmenge/Höchstwert aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Der Auftraggeber wird in jedem Los jeweils maximal bis zu 200% des bezuschlagten Angebotspreises (gem. Teil C – Leistungsverzeichnis Los 1 / 2 / 3 „Gesamtbetrag“ zzgl. Umsatzsteuer) als Höchstmenge/Höchstwert aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-24 12:00:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Beschreibung:
Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestkriterien: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung:
Die Abfrage zu den Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist in der eVergabe entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Sollte die Kontinuität der Umsatzentwicklung anhand der Angaben nicht nachgewiesen werden, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Mindestkriterien: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung: a) Kontinuität der Umsatzentwicklung:
Die Abfrage zu den Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist in der eVergabe entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Sollte die Kontinuität der Umsatzentwicklung anhand der Angaben nicht nachgewiesen werden, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Mindestkriterien: a) Referenzen b) Kontinuität der Personalentwicklung c) Qualifikation des einzusetzenden Personals d) Partnerstatus e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: a) Referenzen:
Es sind mindestens zwei (in den Losen 1 und 2) bzw. ein (Los 3) vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welche/s seit dem 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für die Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und gilt als erfolgreich abgeschlossen,
- wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben:
-- Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus fünf Systemen aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens sieben Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien.
-- Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus mindestens 2 Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens drei Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien.
-- Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens eine Referenz mit mindestens 50% der aufgeführten Schnittstellen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Kontinuität der Personalentwicklung:
Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung aus.
Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
c) Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalprofil 1 – 4 aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden:
- Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können,
--> Fortführung unter Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen
Mindestkriterien: a) Referenzen b) Kontinuität der Personalentwicklung c) Qualifikation des einzusetzenden Personals d) Partnerstatus e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: a) Referenzen:
Es sind mindestens zwei (in den Losen 1 und 2) bzw. ein (Los 3) vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welche/s seit dem 31.12.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für die Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und gilt als erfolgreich abgeschlossen,
- wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben:
-- Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus fünf Systemen aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens sieben Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien.
-- Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens zwei Referenzen mit einer Kombination aus mindestens 2 Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien oder eine Referenz mit mindestens drei Komponenten aus unterschiedlichen Kategorien.
-- Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
--- mindestens eine Referenz mit mindestens 50% der aufgeführten Schnittstellen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Kontinuität der Personalentwicklung:
Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung aus.
Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
c) Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalprofil 1 – 4 aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden:
- Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können,
--> Fortführung unter Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen, Zusätzliche Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 111-341799 (2024-06-07)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-13) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 89d915d4-f35c-4187-a5de-01831317bd2a
Beschreibung der Beschaffung:
Dieses Los dient der Beschaffung von Netzkomponenten sowohl für den Netzausbau, als auch für den Netzunterhalt sowie für den Ersatz defekter Baugruppen und Systeme. Daraus ergibt sich für diese Komponenten eine Herstellerbindung, die der Erhaltung der vorhandenen Herstellerhomogenität Rechnung trägt. Die Gründe dafür sind folgende:
• Die internen Aufwände von Dataport zur Pflege des für den Betrieb des gesamten Netzes erforderlichen Know-hows werden dadurch minimiert (Einarbeitung, Schulung, Aneignung von Routine im Umgang mit den Netzkomponenten, Betriebssicherheit).
• Die Hard- und Software unterliegen bei Dataport vor ihrer ersten Implementierung einem Test und Freigabeprozess. Da die Software zumeist auf mehreren Komponenten desselben Herstellers zum Einsatz kommt, verringert sich der Aufwand für diesen Prozess.
• Für eine homogene Netzstruktur wird vom Hersteller ein spezifisches Netzmanagement bereitgestellt, das ein Höchstmaß an Managementfunktionen für jede Netzkomponente und für das Netz insgesamt zur Verfügung stellt. Heterogene Netze können nur mit Umbrella-Managementsystemen überwacht und betrieben werden. Die Managementzugriffe und Funktionen sind gegenüber den Herstellerspezifischen Systemen i. d. Regel eingeschränkt.
• Im Zuge von Sicherheitschecks und Netzaudits werden Systemlinien betrachtet. Sind diese Linien heterogen, erhöht sich der Aufwand erheblich.
• Verschlüsselungs- und Policy-Verfahren lassen sich nur in homogenen Netzen durchgängig konfigurieren. Bruchstellen durch Inhomogenität müssen bei jeder betreffenden Netzveränderung intensiv neu betrachtet werden.
• Die komplexen, optimierten Netzstrukturen in den vorhandenen Netzen können ihre Leistung nur innerhalb einer Produktlinie optimal entfalten. Leistungseinbußen aufgrund von Einschränkungen beim Einsatz qualitätssichernder Verfahren für Echtzeitverfahren würden die Kundenzufriedenheit unmittelbar negativ beeinflussen.
• Zur Behebung komplexer Netzbeeinträchtigungen und Störungen wird häufig Hersteller-unterstützung erforderlich. In einem heterogenen Umfeld müssten mehrere Hersteller unterstützen, deren Aktivitäten koordiniert werden müssten. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert herstellerübergreifende Zusammenarbeit, die aufgrund der Wettbewerbssituation in der Regel nicht gewährleistet ist. In einem homogenen Netz ist die Verantwortlichkeit für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten eindeutig zuweisbar.
•Konstruktive Zusammenarbeit bei der Fehleranalyse ist mit dem einen Hersteller einer Produktpalette in dessen Interesse, während es bei mehreren Herstellern häufig zu Fingerpointing und Zurückweisen von Verantwortlichkeit kommt.
Dementsprechend werden im Leistungsverzeichnis zu Los1 ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco angefragt.
Dieses Los dient der Beschaffung von Netzkomponenten sowohl für den Netzausbau, als auch für den Netzunterhalt sowie für den Ersatz defekter Baugruppen und Systeme. Daraus ergibt sich für diese Komponenten eine Herstellerbindung, die der Erhaltung der vorhandenen Herstellerhomogenität Rechnung trägt. Die Gründe dafür sind folgende:
• Die internen Aufwände von Dataport zur Pflege des für den Betrieb des gesamten Netzes erforderlichen Know-hows werden dadurch minimiert (Einarbeitung, Schulung, Aneignung von Routine im Umgang mit den Netzkomponenten, Betriebssicherheit).
• Die Hard- und Software unterliegen bei Dataport vor ihrer ersten Implementierung einem Test und Freigabeprozess. Da die Software zumeist auf mehreren Komponenten desselben Herstellers zum Einsatz kommt, verringert sich der Aufwand für diesen Prozess.
• Für eine homogene Netzstruktur wird vom Hersteller ein spezifisches Netzmanagement bereitgestellt, das ein Höchstmaß an Managementfunktionen für jede Netzkomponente und für das Netz insgesamt zur Verfügung stellt. Heterogene Netze können nur mit Umbrella-Managementsystemen überwacht und betrieben werden. Die Managementzugriffe und Funktionen sind gegenüber den Herstellerspezifischen Systemen i. d. Regel eingeschränkt.
• Im Zuge von Sicherheitschecks und Netzaudits werden Systemlinien betrachtet. Sind diese Linien heterogen, erhöht sich der Aufwand erheblich.
• Verschlüsselungs- und Policy-Verfahren lassen sich nur in homogenen Netzen durchgängig konfigurieren. Bruchstellen durch Inhomogenität müssen bei jeder betreffenden Netzveränderung intensiv neu betrachtet werden.
• Die komplexen, optimierten Netzstrukturen in den vorhandenen Netzen können ihre Leistung nur innerhalb einer Produktlinie optimal entfalten. Leistungseinbußen aufgrund von Einschränkungen beim Einsatz qualitätssichernder Verfahren für Echtzeitverfahren würden die Kundenzufriedenheit unmittelbar negativ beeinflussen.
• Zur Behebung komplexer Netzbeeinträchtigungen und Störungen wird häufig Hersteller-unterstützung erforderlich. In einem heterogenen Umfeld müssten mehrere Hersteller unterstützen, deren Aktivitäten koordiniert werden müssten. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert herstellerübergreifende Zusammenarbeit, die aufgrund der Wettbewerbssituation in der Regel nicht gewährleistet ist. In einem homogenen Netz ist die Verantwortlichkeit für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten eindeutig zuweisbar.
•Konstruktive Zusammenarbeit bei der Fehleranalyse ist mit dem einen Hersteller einer Produktpalette in dessen Interesse, während es bei mehreren Herstellern häufig zu Fingerpointing und Zurückweisen von Verantwortlichkeit kommt.
Dementsprechend werden im Leistungsverzeichnis zu Los1 ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco angefragt.
Interne Kennung: c3111ebe-6504-47ab-8f61-f4224380b5a9
Titel: Firewall- und Kryptosysteme sowie Identity Services Engines
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen dieses Loses werden Firewall- und Kryptosysteme beschafft, die sowohl zentral, als auch dezentral zum Einsatz kommen. Dataport setzt hierbei die Empfehlungen des BSI bezüglich des dreistufigen PAP-Firewall-Modells um. Entsprechend muss ein zweiter Hersteller bei der Beschaffung der Komponenten berücksichtigt werden. Für das Datacenter Steuern und für Anschlussnetze von Schulen gelten besondere, sehr spezielle Anforderungen an Sicherheit und Firewalling. Hier hat sich das dritte, sehr komplexe Firewallsystem von Palo Alto im Rahmen einer Ausschreibung in 2019 durchgesetzt und etabliert, das ebenfalls Gegenstand dieses Loses ist.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung sind die Auswirkungen sorgfältig untersucht worden, die das Einbringen von Komponenten zusätzlicher Hersteller in die vorhandenen Strukturen nach sich zöge. Im Bereich der zentralen Komponenten sind die Firewallsysteme Bestandteil von Funktionsblöcken, die in der vorhandenen Konstellation aufeinander abgestimmt sind. Die zentralen Netzwerke bestehen unter anderem aus dem Funktionsblock Lokationsebene. An diese Lokationsebene schließt sich eine Filterinstanz bestehend aus Firewalls (FW) an. Diese Firewalls sind, wie die Lokationsebene selbst durch logische Trennung unterteilt, so dass der Datenverkehr auch durch diese Geräte getrennt geführt wird. Der Einsatz eines anderen Firewallherstellers in diesem Bereich wäre zwar möglich, würde jedoch dazu führen, dass dadurch die komplette Firewallinstanz ersetzt werden müsste. Gegebenenfalls wäre zudem der Ersatz jeder virtuellen FW nur durch eine physikalische FW möglich. Die Firewalls müssten die Technologie unterstützen, an zwei Switche zu koppeln und beide gleichrangig zu nutzen. Technologisch bedeutet dies einen erheblichen Rückschritt.
Für die Erweiterung und für den Ersatz von Firewallstrukturen in diesem Bereich können entsprechend nur Komponenten des Herstellers Cisco eingesetzt werden, weil nur diese sich in die vorhandene Protokollstruktur einfügen lassen und dadurch der Austausch zahlreicher intakter Komponenten entbehrlich bleibt.
Als zweites Firewallsystem sind im BOS-Umfeld bereits GeNUA-Systeme im Einsatz. Diese sind gemäß den Vorgaben der BDBOS zur Verschlüsselung von Linien im BOS-Netz einzusetzen. Alternativ käme hier ein weiterer Hersteller in Betracht, der ebenfalls die erforderliche Zertifizierung besitzt. Da jedoch die Interoperabilität gerade im Bereich der Verschlüsselung zwischen unterschiedlichen Herstellern nicht gegeben ist, kommen für die Erweiterung und für den Systemaustausch in diesem Bereich ausschließlich GeNUA-Systeme in Betracht.
Für die Erweiterung von Firewallstrukturen für das DCS und für die Verbesserung der Sicherheit in den Anschlussnetzen von Schulen kann ausschließlich das System eingesetzt werden, das dort bereits etabliert ist. Nur so kann die Funktion des Gesamtsystems ungestört sichergestellt werden.
Somit werden im Leistungsverzeichnis zum Los 2 gezielt und ausschließlich Komponenten der Hersteller Cisco, GeNUA, Palo Alto und, für die Erweiterung vorhandener Kundenstrukturen Sophos und Checkpoint gefordert.
Im Rahmen dieses Loses werden Firewall- und Kryptosysteme beschafft, die sowohl zentral, als auch dezentral zum Einsatz kommen. Dataport setzt hierbei die Empfehlungen des BSI bezüglich des dreistufigen PAP-Firewall-Modells um. Entsprechend muss ein zweiter Hersteller bei der Beschaffung der Komponenten berücksichtigt werden. Für das Datacenter Steuern und für Anschlussnetze von Schulen gelten besondere, sehr spezielle Anforderungen an Sicherheit und Firewalling. Hier hat sich das dritte, sehr komplexe Firewallsystem von Palo Alto im Rahmen einer Ausschreibung in 2019 durchgesetzt und etabliert, das ebenfalls Gegenstand dieses Loses ist.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung sind die Auswirkungen sorgfältig untersucht worden, die das Einbringen von Komponenten zusätzlicher Hersteller in die vorhandenen Strukturen nach sich zöge. Im Bereich der zentralen Komponenten sind die Firewallsysteme Bestandteil von Funktionsblöcken, die in der vorhandenen Konstellation aufeinander abgestimmt sind. Die zentralen Netzwerke bestehen unter anderem aus dem Funktionsblock Lokationsebene. An diese Lokationsebene schließt sich eine Filterinstanz bestehend aus Firewalls (FW) an. Diese Firewalls sind, wie die Lokationsebene selbst durch logische Trennung unterteilt, so dass der Datenverkehr auch durch diese Geräte getrennt geführt wird. Der Einsatz eines anderen Firewallherstellers in diesem Bereich wäre zwar möglich, würde jedoch dazu führen, dass dadurch die komplette Firewallinstanz ersetzt werden müsste. Gegebenenfalls wäre zudem der Ersatz jeder virtuellen FW nur durch eine physikalische FW möglich. Die Firewalls müssten die Technologie unterstützen, an zwei Switche zu koppeln und beide gleichrangig zu nutzen. Technologisch bedeutet dies einen erheblichen Rückschritt.
Für die Erweiterung und für den Ersatz von Firewallstrukturen in diesem Bereich können entsprechend nur Komponenten des Herstellers Cisco eingesetzt werden, weil nur diese sich in die vorhandene Protokollstruktur einfügen lassen und dadurch der Austausch zahlreicher intakter Komponenten entbehrlich bleibt.
Als zweites Firewallsystem sind im BOS-Umfeld bereits GeNUA-Systeme im Einsatz. Diese sind gemäß den Vorgaben der BDBOS zur Verschlüsselung von Linien im BOS-Netz einzusetzen. Alternativ käme hier ein weiterer Hersteller in Betracht, der ebenfalls die erforderliche Zertifizierung besitzt. Da jedoch die Interoperabilität gerade im Bereich der Verschlüsselung zwischen unterschiedlichen Herstellern nicht gegeben ist, kommen für die Erweiterung und für den Systemaustausch in diesem Bereich ausschließlich GeNUA-Systeme in Betracht.
Für die Erweiterung von Firewallstrukturen für das DCS und für die Verbesserung der Sicherheit in den Anschlussnetzen von Schulen kann ausschließlich das System eingesetzt werden, das dort bereits etabliert ist. Nur so kann die Funktion des Gesamtsystems ungestört sichergestellt werden.
Somit werden im Leistungsverzeichnis zum Los 2 gezielt und ausschließlich Komponenten der Hersteller Cisco, GeNUA, Palo Alto und, für die Erweiterung vorhandener Kundenstrukturen Sophos und Checkpoint gefordert.
Interne Kennung: 850dbd82-e167-4044-a413-7a4820118c0c
Titel: Schnittstellenmodule des Herstellers Flexoptics
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen dieses Loses werden Schnittstellenmodule für die zuvor beschriebenen Netzwerkkomponenten und für den Ersatz und die Erweiterung bereits vorhandener Systeme beschafft.
Die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzplattform wurde von Dataport für diese Produkte hinlänglich getestet und für diese Module besteht ein entsprechendes Programmierumfeld. Ein Vergleichsprodukt eines anderen Herstellers kommt deshalb nicht in Betracht.
Im Rahmen dieses Loses werden Schnittstellenmodule für die zuvor beschriebenen Netzwerkkomponenten und für den Ersatz und die Erweiterung bereits vorhandener Systeme beschafft.
Die Kompatibilität mit der vorhandenen Netzplattform wurde von Dataport für diese Produkte hinlänglich getestet und für diese Module besteht ein entsprechendes Programmierumfeld. Ein Vergleichsprodukt eines anderen Herstellers kommt deshalb nicht in Betracht.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0bbb7f32-1dc1-4735-998f-20773779ab83-01
Quelle: OJS 2024/S 116-354934 (2024-06-13)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-16 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-01 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d1e37696-a2c5-4b28-9ae9-5b5a0cd59b1e-01
Quelle: OJS 2024/S 121-374022 (2024-06-21)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-11) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-19 📅
Datum des Endes: 2026-08-18 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-19 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9410caba-969a-40c4-97b8-ef5d6b220537-01
Quelle: OJS 2024/S 135-417199 (2024-07-11)