Die Auftraggeberin schreibt die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden Verordnungsdaten des deutschen Gesundheitssystems aus. Der Zugriff der maximal 3 Mitarbeitenden der Auftraggeberin auf diese Datenbanken wird durch Zuhilfenahme einer Standard-Software-Lösung über das Internet (onlinebasiert) gewährleistet („Voll-Lizenzen“). Optional werden zusätzlich zu den oben beschriebenen Zugriffen bis zu 3 „Light-Lizenzen“ für Zugriffsberechtigungen nach Anforderung durch die Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Vertragliche Grundlage der Leistungserbringung bildet der EVB-IT Dienstvertrag, den die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer diesbezüglich schließt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analysetool für die Beobachtung des dt. Arzneimittelmarktes (06/VE/2024)
Referenznummer: 06/VE/2024
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden Verordnungsdaten des deutschen Gesundheitssystems aus. Der Zugriff der maximal 3 Mitarbeitenden der Auftraggeberin auf diese Datenbanken wird durch Zuhilfenahme einer Standard-Software-Lösung über das Internet (onlinebasiert) gewährleistet („Voll-Lizenzen“).
Optional werden zusätzlich zu den oben beschriebenen Zugriffen bis zu 3 „Light-Lizenzen“ für Zugriffsberechtigungen nach Anforderung durch die Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Vertragliche Grundlage der Leistungserbringung bildet der EVB-IT Dienstvertrag, den die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer diesbezüglich schließt.
Die Auftraggeberin schreibt die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden Verordnungsdaten des deutschen Gesundheitssystems aus. Der Zugriff der maximal 3 Mitarbeitenden der Auftraggeberin auf diese Datenbanken wird durch Zuhilfenahme einer Standard-Software-Lösung über das Internet (onlinebasiert) gewährleistet („Voll-Lizenzen“).
Optional werden zusätzlich zu den oben beschriebenen Zugriffen bis zu 3 „Light-Lizenzen“ für Zugriffsberechtigungen nach Anforderung durch die Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Vertragliche Grundlage der Leistungserbringung bildet der EVB-IT Dienstvertrag, den die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer diesbezüglich schließt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind:
- Die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden Verordnungsdaten mindestens aus öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken des deutschen Gesundheitssystems.
- Die Daten sind spätestens zwei Monate nach Ende des Leistungszeitraums (Monat der Abrechnung des Rezeptes) in der Datenbank verfügbar.
- Die Datenlieferung erfolgt monatlich.
- Ein onlinebasierter Zugriff über das Internet durch maximal 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin auf diese Datenbanken. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beschäftigtendaten für die Vergabe von Zugriffsrechten auf die Datenbank (bspw. Name, Vorname, E-Mailadresse) lediglich in der Europäischen Union gespeichert werden.
- Zurverfügungstellung von Support.
- Durchführung von Schulungen in Bezug auf die Einführung und den Umgang mit der Datenbank.
- Die Auftraggeberin beabsichtigt perspektivisch eine Anbindung des hier ausgeschriebenen Analysetools an ihr DWH. Diese Anbindung soll, nach schriftlicher Anforderung durch die Auftraggeberin, gemeinsam konzipiert, entwickelt und implementiert werden. Dazu legt der Auftragnehmer nach einer Anforderung der Auftraggeberin ein Konzept zur Etablierung inklusive eines Umsetzungsvorschlages, Aufwandsschätzung sowie Zeitplanung vor.
- Die Bereitstellung einer Datenbank mit kassenübergreifenden Verordnungsdaten mindestens aus öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken des deutschen Gesundheitssystems.
- Die Daten sind spätestens zwei Monate nach Ende des Leistungszeitraums (Monat der Abrechnung des Rezeptes) in der Datenbank verfügbar.
- Die Datenlieferung erfolgt monatlich.
- Ein onlinebasierter Zugriff über das Internet durch maximal 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin auf diese Datenbanken. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beschäftigtendaten für die Vergabe von Zugriffsrechten auf die Datenbank (bspw. Name, Vorname, E-Mailadresse) lediglich in der Europäischen Union gespeichert werden.
- Zurverfügungstellung von Support.
- Durchführung von Schulungen in Bezug auf die Einführung und den Umgang mit der Datenbank.
- Die Auftraggeberin beabsichtigt perspektivisch eine Anbindung des hier ausgeschriebenen Analysetools an ihr DWH. Diese Anbindung soll, nach schriftlicher Anforderung durch die Auftraggeberin, gemeinsam konzipiert, entwickelt und implementiert werden. Dazu legt der Auftragnehmer nach einer Anforderung der Auftraggeberin ein Konzept zur Etablierung inklusive eines Umsetzungsvorschlages, Aufwandsschätzung sowie Zeitplanung vor.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit bis zu einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag optional um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2028.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-11 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-11 10:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Technische und berufliche Fähigkeiten
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den Top 10 der gesetzlichen Krankenversicherungen anzugeben, die zu den Kunden des Bieters zählen bzw. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) zählten.
Als Referenz gelten auch vergleichbare Einrichtungen wie GKV-Verband oder ein GKV-Dienstleistungsunternehmen, dessen Wirkungskreis bzw. Bedeutung einer der zehntgrößten gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den Top 10 der gesetzlichen Krankenversicherungen anzugeben, die zu den Kunden des Bieters zählen bzw. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) zählten.
Als Referenz gelten auch vergleichbare Einrichtungen wie GKV-Verband oder ein GKV-Dienstleistungsunternehmen, dessen Wirkungskreis bzw. Bedeutung einer der zehntgrößten gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: >> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Der Bieter hat mit dem Angebot den Fragenkatalog (81) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 3 der BWB).
>> Jedem Angebot sind eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Datenbank zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 3.2 ff der BWB). Der Bieter hat sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab dem Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist den uneingeschränkten Zugriff zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Datenbank als Bestandteil des Angebots hat und diese mit den bei der Auftraggeberin vorhandenen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann. In der Testversion ist eine Beschreibung der angebotenen Datenbank zur Verfügung zu stellen.
>> Der Bieter hat mit dem Angebot weiterhin das Formblatt Arbeitsprobe (82) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 4 der BWB).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 5.000.000 Euro
- Sachschäden 5.000.000 Euro
- Vermögensschaden 5.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 5.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41) sowie
> Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Externe (61) und Merkblatt zum Datenschutz (62).
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Der Bieter hat mit dem Angebot den Fragenkatalog (81) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 3 der BWB).
>> Jedem Angebot sind eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Datenbank zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 3.2 ff der BWB). Der Bieter hat sicherzustellen, dass die ausschreibende Stelle ab dem Ablauf der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist den uneingeschränkten Zugriff zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Datenbank als Bestandteil des Angebots hat und diese mit den bei der Auftraggeberin vorhandenen technischen Gegebenheiten einsehen und bewerten kann. In der Testversion ist eine Beschreibung der angebotenen Datenbank zur Verfügung zu stellen.
>> Der Bieter hat mit dem Angebot weiterhin das Formblatt Arbeitsprobe (82) ausgefüllt vorzulegen (siehe Ziffer 4 der BWB).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 5.000.000 Euro
- Sachschäden 5.000.000 Euro
- Vermögensschaden 5.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 5.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41) sowie
> Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Externe (61) und Merkblatt zum Datenschutz (62).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0bb295e7-1f7a-4a02-b0df-d580df276537
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 171-526481 (2024-09-02)