Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (1) Mit dem Angebot vorzulegen:
(1.1) Vordruck D.1 Unternehmensangaben und Eigenerklärungen (Abschnitt II Ziffer 11) Eigenerklärungen in Bezug auf die Trägerzulassung
Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt. Andernfalls Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft, dass eine erforderlichenfalls ortsbezogene Trägerzulassung spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegen wird.
(1.2) Vordruck D.2 Referenzliste
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmern/Eignungsleihern.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt worden ist.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
- Maßnahmen, deren Inhalte und/oder Ausgestaltung mit denen dieser Maßnahme vergleichbar sind, sowie Maßnahmen nach § 75 SGB III (gültig bis 28.05.2020) oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 SGB III und Maßnahmekombinationen, die Elemente nach §§ 75 und 51 SGB III enthalten.
Referenzliste mit folgenden Angaben:
- Leistung / Maßnahmeart / Zielgruppe
- Teilnehmerzahl
- Durchführungsjahr/-zeitraum
- Durchführungsort
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
(1.3) Einschlägige Aktivitäten
Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, Beschreibung auf einem gesonderten Blatt, wie der Bieter ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
(Nur einzureichen, sofern keine Nachweise über bisherige einschlägige Aktivitäten mittels des Vordrucks D.2 [Referenzliste] vorgelegt werden können.)
(1.4) Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe
Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen.
Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der Bietergemeinschaft gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II Ziffer 1 - 10 und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben.
Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
(2) Nur auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) vorzulegen:
(2.1) Kopie des Zertifikats der Trägerzulassung nebst Anlage für die Trägerzulassung gemäß § 5 VI AZAV bezogen auf den jeweiligen Fachbereich. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.