Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter und selektiver Ebene nach § 13 SGB VIII. Die Maßnahmen sind an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet Segeberg, überwiegend an Schulstandorten, verortet. Vereinzelte Maßnahmen sind an einem außerschulischen Standort durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von temporär-intensivpädagogischen (TIP-) Maßnahmen im Kreis Segeberg
Referenznummer: SE30.00.20240010
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter und selektiver Ebene nach § 13 SGB VIII. Die Maßnahmen sind an...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet temporäre Intensivpädagogische Maßnahmen (TIP) auf indizierter und selektiver Ebene nach § 13 SGB VIII. Die Maßnahmen sind an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet Segeberg, überwiegend an Schulstandorten, verortet. Vereinzelte Maßnahmen sind an einem außerschulischen Standort durchzuführen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 12
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 12
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Theodor-Storm-Schule durchgeführt werden soll. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Franz-Claudius-Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme selektiv ist eine Temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation mit dem Jugendamt durch einen Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg an der Poul-Due-Jensen Schule durchgeführt wird. Sie dient der präventiven und/oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), schulinternen Beschulung und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erhalten.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen.
Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen.
Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
7️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TIP-Maßnahme indiziert ist eine temporär intensivpädagogische Maßnahme, die in Kooperation der Unteren Schulbehörde und dem Jugendamt bei einem Träger im Sozialraum des Kreises Segeberg durchgeführt wird. Sie dient der präventiven oder akuten, zeitlich befristeten (6 bis 12 Monate), außerschulischen Beschulungen und pädagogischen Betreuung von Schüler*innen unter Erfüllung der Schulpflicht. Eine Verlängerung ist begründet möglich und benötigt die Zustimmung der Vertragspartner*innen. Der Maßnahme-Standort kann an einem Förderzentrum, einer allgemeinbildenden Schule mit Förderschwerpunkt oder einem vom Träger benannten Ort liegen. Ziel der Maßnahme ist, unter Wahrung der Schulpflicht, die Förderung der sozialen Kompetenz der Schüler*innen und die Herstellung der Schul- und Gruppenfähigkeit, um die Teilnahme am regulären Unterricht zu erreichen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣2️⃣ Dauer
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Einzureichende Unterlagen:
Nachweis der Anerkennung der Trägerschaft der freien Jugendhilfe nach der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Zudem muss eine Anerkennung durch den Kreis Segeberg vorliegen oder bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn erwirkt und vorgelegt werden. Bestehende Anerkennung des Landesjugendamtes und des Kreis Jugendamtes Segeberg behalten ihre Wirksamkeit.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten drei Jahren. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter mit seinem Angebot
- Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben,
- diese Unternehmen benennen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter mit seinem Angebot die geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen vorzulegen;
- zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen,
- sowie nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein- ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Vertragsbestandteile. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KKJAFNV
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen,...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KKJAFNV
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - "Bundesmindestlohn"), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 094-287476 (2024-05-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-30)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“In den Vergabeunterlagen wurden die Leistungsbeschreibung für die Losgruppe 1 TIP SELEKTIV_40 sowie der Mustervertrag für das Los 2.2 durch aktuelle...”
Text
In den Vergabeunterlagen wurden die Leistungsbeschreibung für die Losgruppe 1 TIP SELEKTIV_40 sowie der Mustervertrag für das Los 2.2 durch aktuelle Versionen ersetzt.
Im bereitgestellten Angebotsvordruck wird ein falsches Datum für die Bindefrist angegeben (12.07.2023). Der Angebotsvordruck wurde um das korrekte Datum (12.07.2024) korrigiert
“Es ist aufgefallen, dass für das Los 2.2 ein altes Vertragsmuster bereitgestellt wurde. Das Dokument wird in den Vergabeunterlagen durch die aktuelle...”
Es ist aufgefallen, dass für das Los 2.2 ein altes Vertragsmuster bereitgestellt wurde. Das Dokument wird in den Vergabeunterlagen durch die aktuelle Version "Los 2.2 BB_GS_TIP_INDIZIERT_Vertrag-01.08.24-31.07.29_nach Bieterinfo 2" ersetzt.
Es ist aufgefallen, dass für die Losgruppe 1 eine alte Leistungsbeschreibung bereitgestellt wurde. Das Dokument wird in den Vergabeunterlagen durch die aktuelle Version "Leistungsbeschreibung Losgruppe 1_TIP SELEKTIV_40-08052024_nach Bieterinfo 2" ersetzt.
Im bereitgestellten Angebotsvordruck wird ein falsches Datum für die Bindefrist angegeben (12.07.2023). Der Angebotsvordruck wurde um das korrekte Datum (12.07.2024) korrigiert und als aktuelle Version den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Quelle: OJS 2024/S 105-322638 (2024-05-30)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-31)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Ein altes Vertragsmuster für das Los 1.3 wurde durch eine aktuelle Version ersetzt, in der falsche Angaben zu Klassenstufen korrigiert wurden.” Andere zusätzliche Informationen
“Es ist aufgefallen, dass für das Los 1.3 ein altes Vertragsmuster bereitgestellt wurde. Das Dokument wird in den Vergabeunterlagen durch die aktuelle...”
Es ist aufgefallen, dass für das Los 1.3 ein altes Vertragsmuster bereitgestellt wurde. Das Dokument wird in den Vergabeunterlagen durch die aktuelle Version "Los 1.3 WA_GS_TIP_SELEKTIV_Vertrag-01.08.24-31.07.29-PDJS_nach Bieterinfo 3" ersetzt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 106-324292 (2024-05-31)