Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayer. Polizei mit neutralen Dienstfahrzeugen aus dem KBA-Segment SUV mit Elektroantrieb (Kauf und Leasing). Vertragsgegenstand ist die Lieferung von neutralen Dienstfahrzeugen mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten für Kriminalpolizei- und Polizeiinspektionen (PI / KPI). Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Sie beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.12.2028. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf u. Leasing E-Fahrzeuge SUV, neutral)
Referenznummer: PV4-8014-1579/2024
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayer. Polizei mit neutralen Dienstfahrzeugen aus dem KBA-Segment SUV mit Elektroantrieb (Kauf und Leasing). Vertragsgegenstand ist die Lieferung von neutralen Dienstfahrzeugen mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten für Kriminalpolizei- und Polizeiinspektionen (PI / KPI).
Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Sie beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.12.2028.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayer. Polizei mit neutralen Dienstfahrzeugen aus dem KBA-Segment SUV mit Elektroantrieb (Kauf und Leasing). Vertragsgegenstand ist die Lieferung von neutralen Dienstfahrzeugen mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten für Kriminalpolizei- und Polizeiinspektionen (PI / KPI).
Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Sie beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.12.2028.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 398 191 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1 - Kauf
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 798 191 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Fahrzeuge sind Einsatzmittel der Schutz- und Kriminalpolizei, die zur Erfüllung der unterschiedlichen Einsatzaufgaben zumeist besonderen Beanspruchungen unterliegen und teilweise auch rund um die Uhr eingesetzt werden. Sie werden als zivile Fahrzeuge für Ermittlungstätigkeiten bei der Kriminal- und Schutzpolizei verwendet. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge für Kurierfahrten sowie Dienst-, Aus- und Fortbildungsreisen vorgesehen.
Dabei handelt es sich um handelsübliche Fahrzeuge, die entsprechend den technischen Leistungsbeschreibungen in den Anlagen 2-10 ausgestattet sein müssen.
Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage bei den Präsidien der Bayerischen Polizei ermittelt:
- 1. Vertragsjahr (2025): 16 Fahrzeuge
- 2. Vertragsjahr (2026): 35 Fahrzeuge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aus den genannten Schätzmengen kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabnahmemenge hergeleitet werden kann.
Falls die Rahmenvereinbarungen verlängert werden, wird für das dritte und das vierte Vertragsjahr eine steigende Anzahl von Bestellungen erwartet, da sich die Ladeinfra-struktur noch im Ausbau befindet und bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich ein kontinuierlicher Ausbau der Elektromobilität angestrebt wird.
Alle weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Fahrzeuge sind Einsatzmittel der Schutz- und Kriminalpolizei, die zur Erfüllung der unterschiedlichen Einsatzaufgaben zumeist besonderen Beanspruchungen unterliegen und teilweise auch rund um die Uhr eingesetzt werden. Sie werden als zivile Fahrzeuge für Ermittlungstätigkeiten bei der Kriminal- und Schutzpolizei verwendet. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge für Kurierfahrten sowie Dienst-, Aus- und Fortbildungsreisen vorgesehen.
Dabei handelt es sich um handelsübliche Fahrzeuge, die entsprechend den technischen Leistungsbeschreibungen in den Anlagen 2-10 ausgestattet sein müssen.
Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage bei den Präsidien der Bayerischen Polizei ermittelt:
- 1. Vertragsjahr (2025): 16 Fahrzeuge
- 2. Vertragsjahr (2026): 35 Fahrzeuge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aus den genannten Schätzmengen kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabnahmemenge hergeleitet werden kann.
Falls die Rahmenvereinbarungen verlängert werden, wird für das dritte und das vierte Vertragsjahr eine steigende Anzahl von Bestellungen erwartet, da sich die Ladeinfra-struktur noch im Ausbau befindet und bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich ein kontinuierlicher Ausbau der Elektromobilität angestrebt wird.
Alle weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrofahrzeuge📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 21 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens sechs Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2028.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens sechs Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2028.
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2 - Leasing
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Fahrzeuge sind Einsatzmittel der Schutz- und Kriminalpolizei, die zur Erfüllung der unterschiedlichen Einsatzaufgaben zumeist besonderen Beanspruchungen unterliegen und teilweise auch rund um die Uhr eingesetzt werden. Sie werden als zivile Fahrzeuge für Ermittlungstätigkeiten bei der Kriminal- und Schutzpolizei verwendet. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge für Kurierfahrten sowie Dienst-, Aus- und Fortbildungsreisen vorgesehen.
Dabei handelt es sich um handelsübliche Fahrzeuge, die entsprechend den technischen Leistungsbeschreibungen in den Anlagen 2-10 ausgestattet sein müssen.
Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage bei den Präsidien der Bayerischen Polizei ermittelt:
- 1. Vertragsjahr (2025): 7 Fahrzeuge
- 2. Vertragsjahr (2026): 43 Fahrzeuge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aus den genannten Schätzmengen kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabnahmemenge hergeleitet werden kann.
Falls die Rahmenvereinbarungen verlängert werden, wird für das dritte und das vierte Vertragsjahr eine steigende Anzahl von Bestellungen erwartet, da sich die Ladeinfra-struktur noch im Ausbau befindet und bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich ein kontinuierlicher Ausbau der Elektromobilität angestrebt wird. Hinzu kommt, dass im 1. Halbjahr 2027 verstärkt neutrale Leasingfahrzeuge nachersetzt werden müssen.
Alle weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Fahrzeuge sind Einsatzmittel der Schutz- und Kriminalpolizei, die zur Erfüllung der unterschiedlichen Einsatzaufgaben zumeist besonderen Beanspruchungen unterliegen und teilweise auch rund um die Uhr eingesetzt werden. Sie werden als zivile Fahrzeuge für Ermittlungstätigkeiten bei der Kriminal- und Schutzpolizei verwendet. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge für Kurierfahrten sowie Dienst-, Aus- und Fortbildungsreisen vorgesehen.
Dabei handelt es sich um handelsübliche Fahrzeuge, die entsprechend den technischen Leistungsbeschreibungen in den Anlagen 2-10 ausgestattet sein müssen.
Das voraussichtliche Beschaffungsvolumen (Schätzmenge) wurde im Rahmen einer Bedarfsabfrage bei den Präsidien der Bayerischen Polizei ermittelt:
- 1. Vertragsjahr (2025): 7 Fahrzeuge
- 2. Vertragsjahr (2026): 43 Fahrzeuge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aus den genannten Schätzmengen kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestabnahmemenge hergeleitet werden kann.
Falls die Rahmenvereinbarungen verlängert werden, wird für das dritte und das vierte Vertragsjahr eine steigende Anzahl von Bestellungen erwartet, da sich die Ladeinfra-struktur noch im Ausbau befindet und bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich ein kontinuierlicher Ausbau der Elektromobilität angestrebt wird. Hinzu kommt, dass im 1. Halbjahr 2027 verstärkt neutrale Leasingfahrzeuge nachersetzt werden müssen.
Alle weiteren Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-02-12 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe Ziff. 5.6 der Bewerbungsbedingungen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Vordruck 4)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Vordruck 5)
- Nachweis der Berufsausübung (Vordruck 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7)
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Verschwiegenheitserklärung (Datei 05)
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Vordruck 3)
- Referenzen (Vordruck 8)
- Eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 9)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Vordruck 10)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 11)
- Verschwiegenheitserklärung (Datei 05)
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Vordruck 3)
- Referenzen (Vordruck 8)
- Eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 9)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Vordruck 10)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 11)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
- Vordruck 12: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
- Vordruck 13: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG
- Vordruck 14: Eigenerklärung Russland-Sanktionen
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Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Dateien 01 Bewerbungsbedingungen, 02 Vertragsunterlage, 03 Vordrucke & Erklärungen, 04 Datenschutzhinweise, 05 Verschwiegenheitserklärung) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung.
Um die Anlagen zur Vertragsunterlage öffnen zu können, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) an die Vergabestelle senden (siehe Ziff. 2 des Anschreibens). Die Anlagen sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) nicht öffentlich zum Download eingestellt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern nur für interessierte Unternehmen zugänglich sein, die technisch und beruflich dazu in der Lage sind, den Auftrag ganz oder in Teilen auszuführen (§ 122 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GWB).
/////
Die elektronische Rechnungsstellung ist für den Auftragnehmer nicht zwingend, wird aber seitens des Auftraggebers akzeptiert.
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Ergänzung zu Ziff. 2.1.2 des Bekanntmachungstextes: Die gewünschten Auslieferungsstandorte der Bayer. Polizei (11 Städte in Bayern) sind in Anlage 5 angegeben.
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
- Vordruck 12: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
- Vordruck 13: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG
- Vordruck 14: Eigenerklärung Russland-Sanktionen
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Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Dateien 01 Bewerbungsbedingungen, 02 Vertragsunterlage, 03 Vordrucke & Erklärungen, 04 Datenschutzhinweise, 05 Verschwiegenheitserklärung) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung.
Um die Anlagen zur Vertragsunterlage öffnen zu können, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) an die Vergabestelle senden (siehe Ziff. 2 des Anschreibens). Die Anlagen sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) nicht öffentlich zum Download eingestellt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern nur für interessierte Unternehmen zugänglich sein, die technisch und beruflich dazu in der Lage sind, den Auftrag ganz oder in Teilen auszuführen (§ 122 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 GWB).
/////
Die elektronische Rechnungsstellung ist für den Auftragnehmer nicht zwingend, wird aber seitens des Auftraggebers akzeptiert.
/////
Ergänzung zu Ziff. 2.1.2 des Bekanntmachungstextes: Die gewünschten Auslieferungsstandorte der Bayer. Polizei (11 Städte in Bayern) sind in Anlage 5 angegeben.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: f8b7e2b8-41bb-4f30-8c98-f5ecba1d2826
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-15+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 224-699774 (2024-11-15)