Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen erforderlich sind. Es ist daher mittels Referenzen nachzuweisen, dass der Bieter über relevante Erfahrungen in Bezug auf die gegenständlichen Leistungen verfügt.
Voraussetzung ist mindestens eine (1) maßgebende Referenz für die Implementierung eines verbundweiten digitalen Ticketvertriebs, welcher mindestens folgende Leistungsbestandteile beinhaltet:
- Erarbeitung und Spezifikation eines TLV-EFS (Elektronischer Fahrschein mit definierten TLV-Datenelementen in der Datenstruktur) für komplexe Tarifsysteme mit mehreren Tarifräumen/Verkehrsunternehmen (mind. Verbundtarife),
- Beschaffungs- und Umsetzungsbegleitung GSS und PVS,
- Koordinierungs- und Monitoringleistungen in der Verbreitung und Verarbeitung von Kontroll- und Produktmodulen in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen (VU) und den Herstellern der verwendeten Vertriebshintergrundsysteme
- Koordinierung der Datenlieferungen der VUs für die Einführung eines externen Tarifrechners sowie eines Tarifeditors zur Abbildung der vorhandenen Tariflogik
- Beschaffungs- und Umsetzungsbegleitung bei der Einführung einer digitalen Vertriebsplattform.
(Werden die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.)
Als Nachweis sind zu erbringen:
- Art und Umfang des Auftrags/der Leistung und detaillierte Beschreibung,
- Eigenerklärung über die erfolgreiche Einführung eines mindestens verbundweiten digitalen Vertriebssystems,
- Ansprechpartner des Referenzauftraggebers (Name des Bearbeiters, Telefonnummer, E-Mailadresse),
- Ansprechpartner des Bieters (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse).
Es sind weiterhin ein(e) Projektleiter(in) sowie mindestens ein(e) Mitarbeiter(in) zu benennen, die für die Bearbeitung des Vorhabens vorgesehen sind. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, sich bei dem angegebenen Referenzauftraggeber nach dem Projektverlauf zu erkundigen.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.