Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Böblingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. 16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents heruntergeladen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Böblingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Referenznummer: 28166 II 24
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 17
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.
Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen.
In den Formularen...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.
Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen.
In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zur Vergabeunterlage) und "Angebot" (Anlage 2 zur Vergabeunterlage) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Dauer: 84 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): 3. Endkundenprodukte
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents
zum Download zur Verfügung.
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
- Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatz-zahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen.
Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 3.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
- Nur vom Bieter oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Bietergemeinschaft:: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents
...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
- Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsleihe / Nachunternehmer:: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 13, Anlage 1) des Bieters.
- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auf-lagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungs-beliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnach-weise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.
- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
-> Bei Nachunternehmern:
- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.
- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.
o Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
- Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und / oder
- Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) vom Nachunternehmer.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Zweckverband behält sich daher nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Zweckverband behält sich daher nach Maßgabe der
rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des NGA-Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter...”
“Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4)...”
Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents) genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPA4/documents).
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen oder aber auch bei einem Abrücken von ursprünglichen Ausbauabsichten, ergeben, behält sich der Zweckverband vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen (Streichung oder auch Hinzunahme) im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Die Kommunikation zwischen Zweckverband und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Zweckverband stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf diesem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung werden die Kommunen nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Zweckverband die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Parkstraße 16
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Region: Böblingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: o.bauer@lrabb.de📧
Telefon: +49 70316631240📞
URL: https://breitband-zvbb.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Zweckverband nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ge-rügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Zweckverbands, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 180-552965 (2024-09-13)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 16.09.2024.
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Der...”
Kurze Beschreibung
Vorliegend handelt es sich um die Änderung der Bekanntmachung vom 16.09.2024.
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Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen (nachfolgend: "Zweckverband") hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachfrager leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweck-verband das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
16 Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Stadt Weil der Stadt hat darüber hinaus noch einen weiteren Förderantrag im Sonderaufruf "Schulen" gestellt und auch diesbezüglich Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-06 12:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 16.09.2024. Verändert wird die Frist für den Eingang der Angebote (vgl. jeweils Ziff. 5.1.12).”
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 16.09.2024. Verändert wird die Frist für den Eingang der Angebote (vgl. jeweils Ziff. 5.1.12).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 210-652926 (2024-10-25)