Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" zwei Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und mit Zuwendungsbescheiden vom 21.12.2023 ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents heruntergeladen werden können
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Referenznummer: 27546 II 24
Kurze Beschreibung:
“Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem...”
Kurze Beschreibung
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" zwei Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und mit Zuwendungsbescheiden vom 21.12.2023 ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich.
Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: VG Prüm
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦 Kommunikationsnetz📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm🏙️
Dauer: 84 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Endkundenprodukte
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: VG Arzfeld
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: VG Bitburger Land
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Los 4
Titel: VG Südeifel
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Los 5
Titel: Stadt Bitburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Los 6
Titel: VG Speicher
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦 Kommunikationsnetz📦
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt....”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents) genügen müssen.
HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zusätzliche Informationen:
“Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder...”
Zusätzliche Informationen
Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatz-zahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen
(herunterzuladen unter...”
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Eifelkreis Bitburg-Prüm nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 162234📞
Fax: +49 6131 162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 121-372259 (2024-06-21)