außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufspraktische Ausbildung innerhalb der Ausbildung StraßenwärterInnen in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte 2024 bis 2027
Referenznummer: 524231
Kurze Beschreibung:
“außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fachausbildung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können...”
Beschreibung der Beschaffung
außerbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die nicht entsprechend der Ausbildungsverordnung in der Ausbildungsmeisterei angeboten werden können sowie Fahrschulausbildung Klassen B/C/CE
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen
Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubis als Internat bzw. Jugendwohnheim ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen (Zertifizierung nach DIN ISO 9001, AZAV oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubis als Internat bzw. Jugendwohnheim ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen (Zertifizierung nach DIN ISO 9001, AZAV oder gleichwertig).
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80a
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-5880📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“uf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
uf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 122-375217 (2024-06-24)