Überlassung eines CRM-Systems auf Zeit einschließlich Migration des gesamten aktuellen Datenbestands der aktuellen Datenbank. Nach Abnahme sind für eine Grundlaufzeit von 12 Monaten Pflege- und Anpassungsleistungen gemäß den Erfordernissen des Auftraggebers zu erbringen. Der Vertrag enthält hinsichtlich der Pflege- und Anpassungsleistungen eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 24 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung, Anpassung und Pflege eines CRM-Systems für die Geschäftsstelle der Exportinitiative Energie
Reference number: 17104/004-24#008
Kurze Beschreibung:
“Überlassung eines CRM-Systems auf Zeit einschließlich Migration des gesamten aktuellen Datenbestands der aktuellen Datenbank. Nach Abnahme sind für eine...”
Kurze Beschreibung
Überlassung eines CRM-Systems auf Zeit einschließlich Migration des gesamten aktuellen Datenbestands der aktuellen Datenbank. Nach Abnahme sind für eine Grundlaufzeit von 12 Monaten Pflege- und Anpassungsleistungen gemäß den Erfordernissen des Auftraggebers zu erbringen. Der Vertrag enthält hinsichtlich der Pflege- und Anpassungsleistungen eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 24 Monate.
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 301 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Überlassung eines CRM-Systems auf Zeit einschließlich Migration des gesamten aktuellen Datenbestands der aktuellen Datenbank. Nach Abnahme sind für eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Überlassung eines CRM-Systems auf Zeit einschließlich Migration des gesamten aktuellen Datenbestands der aktuellen Datenbank. Nach Abnahme sind für eine Grundlaufzeit von 12 Monaten Pflege- und Anpassungsleistungen gemäß den Erfordernissen des Auftraggebers zu erbringen. Der Vertrag enthält hinsichtlich der Pflege- und Anpassungsleistungen eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 24 Monate.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubsnis zur Berufsausübung: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubsnis zur Berufsausübung: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche
Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das
Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das
Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erfahrung und Fachkunde, Vorlage von Referenzen: Anforderung: Erfahrung bei der Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von CRM-Lösungen
Beleg:
Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfahrung und Fachkunde, Vorlage von Referenzen: Anforderung: Erfahrung bei der Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von CRM-Lösungen
Beleg:
Referenzen über mindestens 2 Aufträge. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2021 erbracht worden sein.
Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziffer 3.3.4 der Verfahrensbeschreibung).
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
• Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
• Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,
• kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die
Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausreichendes Personal: Mindestens 3 fest angestellte Mitarbeitende
(Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausreichendes Personal: Mindestens 3 fest angestellte Mitarbeitende
(Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar –
letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar –
letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden,
welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft gehören.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Eigenerklärung): Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Eigenerklärung): Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 9499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes
beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags
per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des
Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das
BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den
Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser
Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die
Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 200-618917 (2024-10-11)