Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

Technische Universität Chemnitz

Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)
Referenznummer: 3.5-035/24
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) sowie projektbegleitende Einführungsunterstützung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) sowie projektbegleitende Einführungsunterstützung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dokumentenverwaltungssystem 📦
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postleitzahl: 09111
Stadt: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dokumentenverwaltungssystem 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-04 14:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Begründung der Verfahrenswahl:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder im Falle des Zuschlages.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des §22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBI.I S.2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §124 GWB. Ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß §125 GWB.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Technische Universität Chemnitz
Nationale Registrierungsnummer: DE140857609
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Technische Universität Chemnitz - Abteilung 3.5-Beschaffung
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 371 531-12350 📞
Fax: +49 371 531-12359 📠
URL: https://www.tu-chemnitz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/0192c2aa-96ff-482a-9bf7-ca9a34fb8ace/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/0192c2aa-96ff-482a-9bf7-ca9a34fb8ace/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette Vergabeverfahren inklusive Angebotsabgabe, jegliche Art der Bieterkommunikation und Antragsvorgänge. Die Technische Universität Chemnitz nutzt hierzu ausschließlich die Vergabeplattform eVergabe.de. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Vergabeplattform eVergabe.de sind zu beachten. Insbesondere ist regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) das Postfach unter www.eVergabe.de auf neue Nachrichten zu prüfen, da Informationen grundsätzlich nur elektronisch auf eVergabe.de bereitgestellt werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +341 977-3800 📞
URL: https://www.sachsen.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 212-661790 (2024-10-29)