Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz. Das Einsatzfahrzeug wird in einem Gesamtlos beschafft: 1 Stk. Einsatzleitwagen (ELW) 2 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz der Stadt Landshut
Referenznummer: 2024-049
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz.
Das Einsatzfahrzeug wird in einem Gesamtlos...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz.
Das Einsatzfahrzeug wird in einem Gesamtlos beschafft:
1 Stk. Einsatzleitwagen (ELW) 2
(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz.
Das Einsatzfahrzeug wird in einem Gesamtlos...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für den Katastrophenschutz.
Das Einsatzfahrzeug wird in einem Gesamtlos beschafft:
1 Stk. Einsatzleitwagen (ELW) 2
(= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewandt (Schwankung: 10 %, Entscheidungskriterium: Preis).
Das konkrete Vorgehen ist in den Bewerbungsbedingungen beschrieben.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/7d4cffcb-73f9-4ee9-87d5-b69736ceb811/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zu bestätigen, dass der Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und bezogen auf den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zu bestätigen, dass der Jahresumsatz des Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 450.000,00 Euro netto betrug.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (Erstellung und Lieferung von Einsatzleitfahrzeugen für BOS) Referenzaufträge aus den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (Erstellung und Lieferung von Einsatzleitfahrzeugen für BOS) Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren vor Angebotsabgabe zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
“Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig...”
Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen bzw. mit einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Stadt Landshut für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Informationen für jedes Mitglied mit einem eigenständigen und separaten Dokument im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Anlagen“) einzureichen. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die folgenden Erklärungen im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) zu erklären.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbn über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche eVergabe) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 167-514751 (2024-08-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-04) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-22 23:59:00 📅
“Im Rahmen des Korrekturzyklus 1 wurden sowohl die Fristen als auch die Ausschreibungsunterlagen des Verfahrens überarbeitet.
Folgende Änderungen fanden...”
Im Rahmen des Korrekturzyklus 1 wurden sowohl die Fristen als auch die Ausschreibungsunterlagen des Verfahrens überarbeitet.
Folgende Änderungen fanden statt:
- Die Frist zur Angebotseinreichung wurde auf den 22.10.2024 verlängert. Demzufolge endet die Frist für Bieterfragen am 15.10.2024 und die Bindefrist am 21.12.2024.
- Das Dokument „AELP_Landshut_ELW-2.pdf“ wurde hinsichtlich der Positionen 1.2.5 und 1.9.4 inhaltlich überarbeitet („AELP_Landshut_ELW-2_überarbeitet“) und in aktualisierter Version hochgeladen. Weiterhin wurde für die Bieter die direkte Bearbeitung der Preispositionen innerhalb des Dokuments ermöglicht.
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Quelle: OJS 2024/S 195-602629 (2024-10-04)