Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Bruchsal: Los 1: Fahrgestell, Abrollkipper-System, Feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau sowie Los 2: Beladung
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader- Systems für die Abteilung Bruchsal ein Wechselladerfahrzeug entsprechend der Bezeichnung – Fahrzeug DIN 14505 – WLF – 26/6900 – 1570 – auf Straßenfahrgestell mit Motor nach EURO 6. Das Wechselladerfahrzeug (Los 1) besteht aus: 1.) Position 1 Fahrgestell 2.) Position 2 Abrollkipper- System 3.) Position 3 Feuerwehrtechnischer Aufbau/ Ausbau 4.) Position 4 Unkostenübernahme/ Einweisung Das Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Trupp (1/2) und einem fest auf dem Fahrgestell montierten Abrollkipper- System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern verschiedener Längen bis zu einer maximalen Gesamtaußenlänge von 6.900 mm des Systems 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme dient. Das Fahrgestell ist als 3- Achs Straßenfahrgestell mit lenkbarer Nachlaufachse zu liefern. Für gelegentliche Fahrten auf unbefestigten Wegen ist ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse als Anfahrhilfe vorzusehen. Anforderungen zum Fahrgestell: Das Fahrgestell muss für die Massenklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 mit einer Gesamtmasse (GM) von 26.000 Kg geeignet sein. Anforderungen zum Abrollkipper- System / Aufbau. Die maximale Bauhöhe von 4.000 mm ist einzuhalten. Die Gesamtmasse darf durch die Obergrenze der dem Fahrzeug zugeordneten Massenklasse nach DIN SPEC 14502-1 nicht überschreiten. Die maximale Hinterachslast von 20.000 Kg darf ebenfalls nicht überschritten werden. Beladung (Los 2): Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven vorgesehen werden. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells mit Abrollkipper- Einrichtung, feuer-wehrtechnischem Aufbau mit technischen Einrichtungen wird zwecks Kompatibilität gemäß Leistungsverzeichnis in Los 1 zusammen und die Beladung in Los 2 separat vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Bruchsal: Los 1: Fahrgestell, Abrollkipper-System, Feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau sowie Los 2: Beladung
Referenznummer: Interne Kennung bzw. eVergabe-Geschäftszeichen des Verfahrens
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader-...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader- Systems für die Abteilung Bruchsal ein Wechselladerfahrzeug entsprechend der Bezeichnung – Fahrzeug DIN 14505 – WLF – 26/6900 – 1570 – auf Straßenfahrgestell mit Motor nach EURO 6.
Das Wechselladerfahrzeug (Los 1) besteht aus:
1.) Position 1 Fahrgestell
2.) Position 2 Abrollkipper- System
3.) Position 3 Feuerwehrtechnischer Aufbau/ Ausbau
4.) Position 4 Unkostenübernahme/ Einweisung
Das Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Trupp (1/2) und einem fest auf dem Fahrgestell montierten Abrollkipper- System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern verschiedener Längen bis zu einer maximalen Gesamtaußenlänge von 6.900 mm des Systems 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme dient. Das Fahrgestell ist als 3- Achs Straßenfahrgestell mit lenkbarer Nachlaufachse zu liefern. Für gelegentliche Fahrten auf unbefestigten Wegen ist ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse als Anfahrhilfe vorzusehen.
Anforderungen zum Fahrgestell: Das Fahrgestell muss für die Massenklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 mit einer Gesamtmasse (GM) von 26.000 Kg geeignet sein.
Anforderungen zum Abrollkipper- System / Aufbau. Die maximale Bauhöhe von 4.000 mm ist einzuhalten.
Die Gesamtmasse darf durch die Obergrenze der dem Fahrzeug zugeordneten Massenklasse nach DIN SPEC 14502-1 nicht überschreiten.
Die maximale Hinterachslast von 20.000 Kg darf ebenfalls nicht überschritten werden.
Beladung (Los 2): Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven vorgesehen werden.
Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells mit Abrollkipper- Einrichtung, feuer-wehrtechnischem Aufbau mit technischen Einrichtungen wird zwecks Kompatibilität gemäß Leistungsverzeichnis in Los 1 zusammen und die Beladung in Los 2 separat vergeben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Los 1: Fahrgestell mit Abrollkipper- System und feuerwehrtechnischem Aufbau/ Ausbau
Titel: Fahrgestell mit Abrollkipper- System und feuerwehrtechnischem Aufbau/ Ausbau:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader-...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan zur Ergänzung des vorhandenen Wechsellader- Systems für die Abteilung Bruchsal ein Wechselladerfahrzeug entsprechend der Bezeichnung – Fahrzeug DIN 14505 – WLF – 26/6900 – 1570 – auf Straßenfahrgestell mit Motor nach EURO 6.
Das Wechselladerfahrzeug (Los 1) besteht aus:
1.) Position 1 Fahrgestell
2.) Position 2 Abrollkipper- System
3.) Position 3 Feuerwehrtechnischer Aufbau/ Ausbau
4.) Position 4 Unkostenübernahme/ Einweisung
Das Fahrgestell mit Fahrerhaus zur Aufnahme einer Besatzung, bestehend aus einem Trupp (1/2) und einem fest auf dem Fahrgestell montierten Abrollkipper- System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern verschiedener Längen bis zu einer maximalen Gesamtaußenlänge von 6.900 mm des Systems 1570 nach DIN 30722-1 mit Hakenaufnahme dient. Das Fahrgestell ist als 3- Achs Straßenfahrgestell mit lenkbarer Nachlaufachse zu liefern. Für gelegentliche Fahrten auf unbefestigten Wegen ist ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse als Anfahrhilfe vorzusehen. Anforderungen zum Fahrgestell: Das Fahrgestell muss für die Massenklasse Super (S) nach DIN EN 1846-1 mit einer Gesamtmasse (GM) von 26.000 Kg geeignet sein.
Anforderungen zum Abrollkipper- System / Aufbau. Die maximale Bauhöhe von 4.000 mm ist einzuhalten.
Die Gesamtmasse darf durch die Obergrenze der dem Fahrzeug zugeordneten Massenklasse nach DIN SPEC 14502-1 nicht überschreiten.
Die maximale Hinterachslast von 20.000 Kg darf ebenfalls nicht überschritten werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die Abnahme des...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die Abnahme des Wechseladerfahrzeuges (Los 1) erfolgt durch die Feuerwehr Bruchsal im Herstellerwerk. Nach erfolgter Abnahme überführt der Auftraggeber das Fahrzeug nach Bruchsal.
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Postanschrift: Am Alten Güterbahnhof 26
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 40 % Technische Bewertung: Fahrgestell mit Abrollkipper und Aufbau
Eigenschaften, die während der technischen Bewertung durch die Kommune bewertet werden:
Angaben zur Wertung
Die einzelnen Positionen können mit 0 Punkten
(schlechtes Ergebnis/ Qualität/ Ausführung)
bis 10 Punkten
(bestes Ergebnis/ Qualität/ Ausführung)
bewertet werden.
Technische Bewertung
40 % = 400 Punkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2: Beladung
Titel: Beladung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage der Beladung ist die Beladeliste für Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505:2012-01 Tabelle 5. Weitere örtliche Zusatzbeladung soll im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven vorgesehen werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) ist nach Auftragsvergabe mängelfrei an den Auftraggeber zu übergeben.
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Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die Abnahme des...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Auftraggeber: Stadt Bruchsal, Ordnungsamt Abt. III Bevölkerungsschutz, Feuerwehr Bruchsal: Am Alten Güterbahnhof 26, 76646 Bruchsal
Die Abnahme des Wechseladerfahrzeuges (Los 1) erfolgt durch die Feuerwehr Bruchsal im Herstellerwerk. Nach erfolgter Abnahme überführt der Auftraggeber das Fahrzeug nach Bruchsal. Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) ist nach Auftragsvergabe mängelfrei an den Auftraggeber zu übergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-13 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Bei elektronischer...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Es sind alle Unterlagen einzureichen, die im Deckblatt in den Vergabeunterlagen angegeben sind.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-13 10:00:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus...”
Ort des Eröffnungstermins
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Zusätzliche Informationen:
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Bei elektronischer...”
Zusätzliche Informationen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Es sind alle Unterlagen einzureichen, die im Deckblatt in den Vergabeunterlagen angegeben sind.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen...”
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die Vergabestelle prüft die Eigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich:
- Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d
- Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe h
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich:
- Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a
- Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
“Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen, zur Eigungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich:
- Eigenerklärung Angaben der Referenzen in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) - Buchstabe b: Beizulegen ist eine Referenzliste, in der hervorgeht, dass der Bieter nach § 122 Abs. 3 GWB zum Bau vergleichbarer Fahrzeugaufbauten geeignet ist.
- Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe c
- Bestätigung, Zuverlässigkeit des Bieters gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe f
- Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäße Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe g
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: crime-org
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
envir-law
insolvency
bankruptcy
susp-act
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat:
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat:
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (14) “Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat:
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GwB: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung ( bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat:
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 8: §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat:
Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB das Unternehmen
o a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die Vergabestelle prüft die Eigung des Bieters aufgrund(wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) einer Eigenerklärung (bspw. KOMM EU (L) EigE o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
“Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
“Kein Nachfordern wertungsrelevanter leistungsbezogener Unterlagen § 56 Abs. 3 VgV: Dem Angebot sind folgende wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Kein Nachfordern wertungsrelevanter leistungsbezogener Unterlagen § 56 Abs. 3 VgV: Dem Angebot sind folgende wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen beizufügen, fehlen diese ist das Angebot auszuschließen:
- Aufbauten maßstabgetreue Angebotszeichnung auf Basis des ausgeschriebenen Fahrgestells mit allen relevanten Abmaßen sowie detaillierte Einbauzeichnungen und Beschreibungen
- Aufbauten - detaillierte Gewichtsaufstellung und Energiebilanz
- Technische Beschreibungen sowie Datenblätter -
- Referenzliste, in der hervorgeht, dass der Bieter nach § 122 Abs. 3 GWB zum Bau vergleichbarer Fahrzeugaufbauten geeignet ist.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell...”
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RP Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
Abteilung: Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de📧
Telefon: 0725179654📞
URL: https://www.bruchsal.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 007-016212 (2024-01-08)