Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021), die die Organisation und Betreuung von Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der vom Unternehmen gestellten Betreuungsleitung,
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Geforderte Mindeststandards:
zu (1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
(a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
- Organisation und Betreuung der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
- Soziale Betreuung von Flüchtlingen;
(b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und erbringt / er-brachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ab-lauf der Angebotsfrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreuungsunternehmens),
(c) Abhängig von der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung festgelegten Regelbelegung werden
- bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl bis 600 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 150 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen;
- bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1000 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 250 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen;
- bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen.
Die UE Selm hat eine Regelbelegungszahl von 300 Plätzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belegung einer Einrichtung niedriger sein kann als die Regelbelegung. Die Regelbelegung bezieht sich daher auf die grundsätzliche Kapazität der jeweiligen Einrichtung (ohne Stand-by-Plätze).