Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von aktuell 102 Bettplätzen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, am Standort Stahlgruberring 28 in 81829 München.
Bei der Unterkunft für Geflüchtete im Stahlgruberring 28 handelt es sich um einen Festbau, bestehend aus Erdgeschoss und drei Etagen. In der Unterkunft stehen den Bewohner*innen gemeinschaftlich nutzbare Küchen (pro Etage eine Gemeinschaftsküche) zur Verfügung. Es befinden sich 42 Zimmer inkl. Sanitärräume je Zimmer im Gebäude. Die Unterkunft verfügt aktuell über eine Kapazität von 102 Bettplätzen. Belegt werden die Bettplätze überwiegend mit vulnerablen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
Folgende Räume können nicht durch die Auftraggeberin gestellt werden und müssen
in unmittelbarer Nähe (maximal 200 Meter Entfernung zum Objekt) durch die*den Auftragnehmer*in zur Verfügung gestellt werden:
1 x Büro Einrichtungsleitung (Ausstattung durch die*den Auftragnehmer*in)
1 x Büro HSP (Ausstattung durch die*den Auftragnehmer*in)
Alle Büros müssen für vulnerable Personen gut zugänglich sein und dürfen nicht im Keller liegen.
Für die Büros sind die geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihre Anlagen regeln die Grundanforderungen an den Arbeitsplatz. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) führen diese Anforderungen detaillierter aus. Die Vorgaben der ArbStättV i.V.m. den ASR sind zwingend einzuhalten.
Eine Ortsbesichtigung der bereits bewohnten Unterkunft ist nicht möglich.
Der Betrieb der Unterkunft ist von einem Team bestehend aus Einrichtungsleitung (im Folgenden EL genannt) und Haussicherheits- und Servicepersonal (im Folgenden HSP-Kräfte genannt) zu führen.
Einrichtungsleitung (EL):
• Stellung der Einrichtungsleitung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 40 Stunden abzüglich Feiertage (8 Stunden täglich; zzgl. Pause).
Die geforderten Stunden werden innerhalb des Zeitfensters zwischen 7:30 Uhr und 18:00 Uhr in der Unterkunft erbracht. In der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr muss mindestens eine EL vor Ort sein (ausgenommen 30 Minuten Pause).
• Der Leistungsumfang kann durch maximal 2 Personen (EL) erbracht werden. Die gleichzeitige Anwesenheit von 2 Einrichtungsleitungen ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken.
• Auf eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit am Tag/in der Woche ist zu achten.
Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP):
-> Dies entspricht NICHT einem Sicherheitsdienst!
• Stellung von Haussicherheits- und Servicepersonal mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 224 Stunden (14 Schichten x 2 HSP x 8 Stunden). Die HSP-Kräfte werden in Frühschicht (7:30 - 16:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) und Spätschicht (15:30 - 24:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) von Montag bis Sonntag (auch feiertags) eingeteilt.
• Jede Schicht (insgesamt 14 Schichten pro Woche) ist grundsätzlich mit 2 HSP-Kräften zu besetzen. In der Frühschicht ist eine HSP-Kraft ausreichend, wenn am selben Tag eine EL zeitgleich mindestens von 8:00 bis 16:00 Uhr vor Ort tätig ist.
• Soll in einem begründeten Ausnahmefall von der regulären Schichtbesetzung abgewichen werden, ist dies mit der Auftraggeberin im Vorfeld zu besprechen. Bei einem unvorhersehbaren Ereignis ist die Abweichung am folgenden Werktag zu melden.
Die geforderten Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (Ziffer I.3) und die Anforderungen und Qualifikationen (Ziffer I.4) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 30.05.2024 um 7:30 Uhr und endet mit Ablauf des 27.11.2024 (24:00 Uhr).
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Besteht ein Bedarf über den 27.11.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin bis zum 31.05.2025 (24:00 Uhr) zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.