Für die Kongresshalle ist eine Blitzschutzanlage nach VDE 0185 geplant, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützt (äußerer und innerer Schutz). Die Norm DIN EN 62305-2 regelt den Blitzschutz der Blitzschutzklasse III für Hochhaus >30m, Versammlungsstätte und denkmalgeschützte Gebäude. Hufeisenförmig Torso - 275x265 Meter, Innenhof - 180x160 Meter, Höhe 39 Meter Zu Zeiten der Errichtung des Bauwerks wurde kein Fundamenterder eingebracht. Daher ist eine Ringerder durch das Setzten von Erdungsspießen zu errichten. Um eine ausgeglichene Ableitung zu gewährleisten sind alle 15 Meter, um das Gebäude 58 Erdungsspieße einzubringen und ein Erdungsband, um das Gebäude zu ziehen. Die Verbindung des inneren und äußeren Rings erfolgt mit Leitungen durch die Längsbauten. Von den Erdungsspießen werden 58 Ableitungen mit Trennstellen bis zum Dach gezogen. Der Übergang zum Dach muss durch flexible Bänder erfolgen, um die Dehnungen des Metalls auszugleichen. Auf dem Dach wird voraussichtlich ein Maschennetz mit isolierter Fangleitung erfolgen müssen, um die Trennabstände einzuhalten. Der Trennabstand wird durch Betonsteine mit Abstandhalten unterstützt. Zum Schutz der PV-Anlagen (Flachdach) werden Fangstangen auf dem Flachdach positioniert. Der Blitzschutz ist mit dem Gewerk Dach abzustimmen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutz
Referenznummer: 2024002560
Kurze Beschreibung:
Für die Kongresshalle ist eine Blitzschutzanlage nach VDE 0185 geplant, die auch die
sicherheitstechnischen Einrichtungen schützt (äußerer und innerer Schutz).
Die Norm DIN EN 62305-2 regelt den Blitzschutz der Blitzschutzklasse III für Hochhaus >30m,
Versammlungsstätte und denkmalgeschützte Gebäude.
Hufeisenförmig Torso - 275x265 Meter, Innenhof - 180x160 Meter, Höhe 39 Meter
Zu Zeiten der Errichtung des Bauwerks wurde kein Fundamenterder eingebracht. Daher ist eine
Ringerder durch das Setzten von Erdungsspießen zu errichten.
Um eine ausgeglichene Ableitung zu gewährleisten sind alle 15 Meter, um das Gebäude 58
Erdungsspieße einzubringen und ein Erdungsband, um das Gebäude zu ziehen.
Die Verbindung des inneren und äußeren Rings erfolgt mit Leitungen durch die Längsbauten.
Von den Erdungsspießen werden 58 Ableitungen mit Trennstellen bis zum Dach gezogen. Der
Übergang zum Dach muss durch flexible Bänder erfolgen, um die Dehnungen des Metalls
auszugleichen.
Auf dem Dach wird voraussichtlich ein Maschennetz mit isolierter Fangleitung erfolgen müssen, um
die Trennabstände einzuhalten.
Der Trennabstand wird durch Betonsteine mit Abstandhalten unterstützt.
Zum Schutz der PV-Anlagen (Flachdach) werden Fangstangen auf dem Flachdach positioniert.
Der Blitzschutz ist mit dem Gewerk Dach abzustimmen
Für die Kongresshalle ist eine Blitzschutzanlage nach VDE 0185 geplant, die auch die
sicherheitstechnischen Einrichtungen schützt (äußerer und innerer Schutz).
Die Norm DIN EN 62305-2 regelt den Blitzschutz der Blitzschutzklasse III für Hochhaus >30m,
Versammlungsstätte und denkmalgeschützte Gebäude.
Hufeisenförmig Torso - 275x265 Meter, Innenhof - 180x160 Meter, Höhe 39 Meter
Zu Zeiten der Errichtung des Bauwerks wurde kein Fundamenterder eingebracht. Daher ist eine
Ringerder durch das Setzten von Erdungsspießen zu errichten.
Um eine ausgeglichene Ableitung zu gewährleisten sind alle 15 Meter, um das Gebäude 58
Erdungsspieße einzubringen und ein Erdungsband, um das Gebäude zu ziehen.
Die Verbindung des inneren und äußeren Rings erfolgt mit Leitungen durch die Längsbauten.
Von den Erdungsspießen werden 58 Ableitungen mit Trennstellen bis zum Dach gezogen. Der
Übergang zum Dach muss durch flexible Bänder erfolgen, um die Dehnungen des Metalls
auszugleichen.
Auf dem Dach wird voraussichtlich ein Maschennetz mit isolierter Fangleitung erfolgen müssen, um
die Trennabstände einzuhalten.
Der Trennabstand wird durch Betonsteine mit Abstandhalten unterstützt.
Zum Schutz der PV-Anlagen (Flachdach) werden Fangstangen auf dem Flachdach positioniert.
Der Blitzschutz ist mit dem Gewerk Dach abzustimmen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: bdf37c25-8318-4406-9c12-712963286985 Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-08 📅
Datum des Endes: 2027-10-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 90471
Stadt: Bayernstraße 100, Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-05 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest,
dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
"Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung
und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu
den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die
beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische
Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die
Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss
gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d
EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
"Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung
und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu
den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die
beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische
Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die
Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss
gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d
EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach
dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den
Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden
vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach
dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den
Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden
vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst:
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt
wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst:
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt
wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
"Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 855daf8c-fe9f-4b20-b84c-8e495602d628
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 095-288545 (2024-05-15)