Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin und den Quittenweg 20 in 12524 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2
Referenznummer: 2024_202_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin und den Quittenweg 20 in
12524 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin und den Quittenweg 20 in
12524 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 2024_202_LAF II, Los 1
Titel: Invalidenstraße 30 bis 31 in 10115 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 325 Personen.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 325 Personen.
Zusätzliche Informationen:
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.12.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Um den Leistungsbeginn vorzubereiten, findet innerhalb von zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn ein Übergabetag statt. Hinsichtlich der genauen Modalitäten wird sich das Land Berlin frühzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.12.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Um den Leistungsbeginn vorzubereiten, findet innerhalb von zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn ein Übergabetag statt. Hinsichtlich der genauen Modalitäten wird sich das Land Berlin frühzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦
Postanschrift: Invalidenstr. 30-31
Postleitzahl: 10115
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2024_202_LAF II, Los 2
Titel: Quittenweg 20 in 12524 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft im Quittenweg 20 in 12524 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 310 Personen.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft im Quittenweg 20 in 12524 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 310 Personen.
Zusätzliche Informationen:
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 16.12.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Um den Leistungsbeginn vorzubereiten, findet innerhalb von zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn ein Übergabetag statt. Hinsichtlich der genauen Modalitäten wird sich das Land Berlin frühzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 16.12.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Um den Leistungsbeginn vorzubereiten, findet innerhalb von zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn ein Übergabetag statt. Hinsichtlich der genauen Modalitäten wird sich das Land Berlin frühzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen.
Postanschrift: Quittenweg 20
Postleitzahl: 12524
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-16 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-31 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 153 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-31 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-19 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Weitere Beachtung: Siehe Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211 EU, Nr. 15
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Weitere Beachtung: Siehe Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211 EU, Nr. 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit
eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).;
3) Eigenerklärung und Nachweis, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden;
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Wettbewerbsregisterauszug bzw. Bundeszentralregisterauszug für den Geschäftsführer/in sein.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit
eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).;
3) Eigenerklärung und Nachweis, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden;
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Wettbewerbsregisterauszug bzw. Bundeszentralregisterauszug für den Geschäftsführer/in sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: 5 000 000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000 EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen aktuell keine Steuerrückstände hat und aktuell als Arbeitgeber geführt wird und seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist (vgl. Vordruck 1). Eine Kopie der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz soweit er sich auf Essensverpflegungsleistungen bezieht, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: 5 000 000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000 EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen aktuell keine Steuerrückstände hat und aktuell als Arbeitgeber geführt wird und seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist (vgl. Vordruck 1). Eine Kopie der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz soweit er sich auf Essensverpflegungsleistungen bezieht, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen, d.h. das Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden. Zu dem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Objekt / Einrichtung (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Art des Objektes
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita oder vergleichbares angesehen). Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistung eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet.
- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl beschäftigter Mitarbeiter/innen, die mit Aufgaben betraut sind, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
Mitarbeiter/innen auf Werkvertragsbasis dürfen hierbei nicht zum Nachweis aufgeführt werden. (vgl. Vordruck 1);
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Eigenerklärung den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind sowie die Benennung der Nachweise darüber.
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck, Wirt-235 und Wirt-236).
Geforderte Mindeststandards:
- Mindestens eine Referenz über erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
- der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
- Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen, d.h. das Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden. Zu dem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Objekt / Einrichtung (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Art des Objektes
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita oder vergleichbares angesehen). Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistung eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet.
- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl beschäftigter Mitarbeiter/innen, die mit Aufgaben betraut sind, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
Mitarbeiter/innen auf Werkvertragsbasis dürfen hierbei nicht zum Nachweis aufgeführt werden. (vgl. Vordruck 1);
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Eigenerklärung den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind sowie die Benennung der Nachweise darüber.
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck, Wirt-235 und Wirt-236).
Geforderte Mindeststandards:
- Mindestens eine Referenz über erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
- der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
- Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2021 liegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: DE253862337
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Zentraler Service, Referat ZS A 2 - Vergabestelle
E-Mail: 2024-202-c@laf.berlin.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.berlin.de/laf/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/178037🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 127-390739 (2024-07-01)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-09 09:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-09 09:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-02 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-30+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Aufgrund einer kalkulationsrelevanten Bieterfrage wird die Angebotsfrist bis zum 09.08.2024, 09:00 Uhr, verlängert.
Die Frist für Bieterfragen wurde ebenfalls verlängert und endet am 02.08.2024, um 12:00 Uhr.
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f7a72ac2-c06a-4c45-ae49-b6b5778a32cf-01
Quelle: OJS 2024/S 148-460221 (2024-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin und den Quittenweg 20 in 12524 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin und den Quittenweg 20 in 12524 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 4 746 268 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 101 539 983 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 67 023 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024_202_LAF_II_Los_1
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft in der Invalidenstr. 30-31 in 10115 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Postanschrift: Invalidenstraße 30 bis 31
Maximale Verlängerungen: 2
Interne Kennung: 2024_202_LAF_II_Los_2
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft im Quittenweg 20 in 12524 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft im Quittenweg 20 in 12524 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Postleitzahl: 10589
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2024_202_LAF II, Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-28 📅
Titel: Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 101 539 983 💰
Niedrigstes Angebot: 67 023 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 412 832 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Taboule Cateringservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Taboule Cateringservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE312162333
Postanschrift: Tauroggener Str. 39
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kubilay.taboule@gmail.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 119 936 💰
Niedrigstes Angebot: 57 610 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 333 435 EUR 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 390739-2024
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: DE253862337
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Zentraler Service, Referat ZS A 2 - Vergabestelle
E-Mail: 2024-202-c@laf.berlin.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.berlin.de/laf/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 226-706231 (2024-11-19)