Gestellung eines externen DSB inkl. Stellvertreter, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftraggeber gewährleistet und darüber hinaus in allen Fragestellungen rund ums Thema Datenschutz berät sowie Schulungen von Mitarbeitern durchführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenschutzbeauftragter inkl. Stellvertretung - DSB (m/w/d)
Reference number: 2024000732AR
Kurze Beschreibung:
“Gestellung eines externen DSB inkl. Stellvertreter, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftraggeber gewährleistet und darüber...”
Kurze Beschreibung
Gestellung eines externen DSB inkl. Stellvertreter, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftraggeber gewährleistet und darüber hinaus in allen Fragestellungen rund ums Thema Datenschutz berät sowie Schulungen von Mitarbeitern durchführt.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gestellung eines externen DSB inkl. Stellvertreter, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftraggeber gewährleistet und darüber...”
Beschreibung der Beschaffung
Gestellung eines externen DSB inkl. Stellvertreter, der die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftraggeber gewährleistet und darüber hinaus in allen Fragestellungen rund ums Thema Datenschutz berät sowie Schulungen von Mitarbeitern durchführt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1e3e7cf1-f4da-4383-a958-0d41496a078a/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1e3e7cf1-f4da-4383-a958-0d41496a078a/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1e3e7cf1-f4da-4383-a958-0d41496a078a/suitabilitycriteria”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: dd0a3a75-ce02-4ec8-8ecf-c4c7fc642dcf
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 198-612684 (2024-10-09)