Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherung in den Jahren 2025 und 2026 für die Bußgeld- und Strafsachen-, Vollziehungs- und Steuerfahndungsstellen der Finanzämter des Freistaates Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Deeskalationsseminare 2025/2026
Reference number: 114-O 4105/1/5
Kurze Beschreibung:
“Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherung in den Jahren 2025 und 2026 für die Bußgeld- und Strafsachen-, Vollziehungs- und Steuerfahndungsstellen der...”
Kurze Beschreibung
Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherung in den Jahren 2025 und 2026 für die Bußgeld- und Strafsachen-, Vollziehungs- und Steuerfahndungsstellen der Finanzämter des Freistaates Sachsen
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Seminaren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Bediensteten der BuStra- und Steufa-Stellen der FÄ Chemnitz-Süd, Leipzig I und Dresden Nord sollen die Schulungen zur Deeskalation und...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Bediensteten der BuStra- und Steufa-Stellen der FÄ Chemnitz-Süd, Leipzig I und Dresden Nord sollen die Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherung in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personalschulung📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Dozenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Vorerfahrung der Dozenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausbildung/Studium der Dozenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dozenten sind hauptamtlich/nebenamtlich
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung der Dozenten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A-Trainer-Lizenz oder Kampfsporterfahrung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-29 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 11:06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:0341977380023
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 115-351949 (2024-06-13)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-02)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Beim Preisblatt wurde die Formulierung "Preis pro Schulung" in "Preis pro Schulungstag" geändert.”
Quelle: OJS 2024/S 128-395443 (2024-07-02)