Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant in 2024 und 2025, für drei verschiedene Beratungsgebiete die zivilrechtliche Mieterberatung fortzusetzen. Die Gebietszuschnitte teilen sich wie folgt auf: Beratungsgebiet 1: Bezirksregionen Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau Beratungsgebiet 2: Bezirksregionen Tempelhof, Mariendorf Beratungsgebiet 3: Bezirksregionen Marienfelde, Lichtenrade Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in diese drei Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern. Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dezentrale zivilrechtliche Mieterberatung
Referenznummer: 24-0491
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant in 2024 und 2025, für drei verschiedene Beratungsgebiete die zivilrechtliche Mieterberatung fortzusetzen. Die Gebietszuschnitte teilen sich wie folgt auf:
Beratungsgebiet 1: Bezirksregionen Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau
Beratungsgebiet 2: Bezirksregionen Tempelhof, Mariendorf
Beratungsgebiet 3: Bezirksregionen Marienfelde, Lichtenrade
Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in diese drei Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern.
Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant in 2024 und 2025, für drei verschiedene Beratungsgebiete die zivilrechtliche Mieterberatung fortzusetzen. Die Gebietszuschnitte teilen sich wie folgt auf:
Beratungsgebiet 1: Bezirksregionen Schöneberg-Nord, Schöneberg-Süd, Friedenau
Beratungsgebiet 2: Bezirksregionen Tempelhof, Mariendorf
Beratungsgebiet 3: Bezirksregionen Marienfelde, Lichtenrade
Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in diese drei Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern.
Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Schöneberg und Friedenau
Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern.
Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Mit der Aufteilung der Bezirksfläche in Beratungsgebiete soll eine dezentrale, kleinteilige Beratung sichergestellt werden, um insbesondere weniger mobilen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu erleichtern.
Die sich bewerbenden Anbieter können sich in ihrem Angebot auf ein Gebiet beschränken oder auch mehrere Beratungsgebiete in Betracht ziehen (siehe Aufteilung in Lose unter 5).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 10825
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Tempelhof und Mariendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Marienfelde und Lichtenrade
Postleitzahl: 10820
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Zentrale Vergabestelle
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-03-13 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-15 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Zentrale Vergabestelle
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VGV. Fehlende Preisangaben in wesentlichen Positionen werden nicht nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterien: Es werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf zivilrechtliche Mieterberatung erwartet. Vorkenntnisse hinsichtlich regionaler Besonderheiten in Bezug auf Mietenstruktur, etwaige Erhaltungsgebiete etc. sind wünschenswert.
Zum Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 verschiedene Referenzprojekte und/ oder entsprechend langjährige Beratungserfahrungen aus geeigneten Bereichen, möglichst aus den letzten 5 Jahren, nachzuweisen bzw. zu benennen. Damit verbunden sind kurze Beschreibungen der Inhalte sowie Informationen zu Durchführungszeiträumen und Ansprechpartner (inkl. Adresse und Telefonnummer). Die Anbieter müssen im Zuge der Bewerbung die Qualifikation der Beratungspersonen darlegen.
Eignungskriterien: Es werden umfassende und vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf zivilrechtliche Mieterberatung erwartet. Vorkenntnisse hinsichtlich regionaler Besonderheiten in Bezug auf Mietenstruktur, etwaige Erhaltungsgebiete etc. sind wünschenswert.
Zum Beleg dieser Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 verschiedene Referenzprojekte und/ oder entsprechend langjährige Beratungserfahrungen aus geeigneten Bereichen, möglichst aus den letzten 5 Jahren, nachzuweisen bzw. zu benennen. Damit verbunden sind kurze Beschreibungen der Inhalte sowie Informationen zu Durchführungszeiträumen und Ansprechpartner (inkl. Adresse und Telefonnummer). Die Anbieter müssen im Zuge der Bewerbung die Qualifikation der Beratungspersonen darlegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.Berlin.de/Vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat im Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftragsgeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlages bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an der er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt gespeichert sind.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.Berlin.de/Vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat im Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftragsgeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlages bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an der er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt gespeichert sind.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 053-155644 (2024-03-13)