Digitale Spracherkennung

Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH

Die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH hat im Rahmen des Kranken-hauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt. Ziel ist die vollumfängliche Implementierung einer digitalen Spracherkennung zur Unterstützung der

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-15.

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