Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und
Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage beigefügte Vordruck
"Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Liegen bei einem
Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m.
§§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern es nachweist,dass es zureichende
Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat.
Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als
Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu
mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende
Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter
aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des
Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche
Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt,
können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt
werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt
werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist
eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für
einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer
Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu
Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen
negative Informationen vorliegen, die auf eine
überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter
im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände
und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis,
dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags
von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen,
und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
den ausgefüllten Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung"
(Anlage) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die
Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Angabe der Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren auf dem Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung" (Fbl. 124_LD)