Durchführung von Deutschsprachkursen ("Deutsch als Zweitsprache") Die Academy HERE AHEAD - als Auftraggeber (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der staatlichen bremischen Hochschulen: Universität Bremen, Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, Hochschule für Künste Bremen und Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Durchführung von Deutschkursen ("Deutsch als Zweitsprache") im Rahmen des Bremer Vorbereitungsstudium (VBS) an der Academy HERE AHEAD zu beauftragen. Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsan-sässigen Teilnehmer des VBS zu gewährleisten, muss der AN im Land Bremen ansässig sein. Der Auftrag wird nur als Gesamtpaket vergeben. Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsansässigen Teilnehmer*innen des VBS zu gewähr-leisten, muss der/die Sprachkursanbieter*in im Land Bremen ansässig sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Deutschsprachkursen, Academy HERE AHEAD - Uni Bremen
Referenznummer: V0423/2024
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Deutschsprachkursen ("Deutsch als Zweitsprache")
Die Academy HERE AHEAD - als Auftraggeber (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der staatlichen bremischen Hochschulen: Universität Bremen, Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, Hochschule für Künste Bremen und Hochschule für Öffentliche Verwaltung.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Durchführung von Deutschkursen ("Deutsch als Zweitsprache") im Rahmen des Bremer Vorbereitungsstudium (VBS) an der Academy HERE AHEAD zu beauftragen. Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsan-sässigen Teilnehmer des VBS zu gewährleisten, muss der AN im Land Bremen ansässig sein.
Der Auftrag wird nur als Gesamtpaket vergeben.
Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsansässigen Teilnehmer*innen des VBS zu gewähr-leisten, muss der/die Sprachkursanbieter*in im Land Bremen ansässig sein.
Durchführung von Deutschsprachkursen ("Deutsch als Zweitsprache")
Die Academy HERE AHEAD - als Auftraggeber (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der staatlichen bremischen Hochschulen: Universität Bremen, Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, Hochschule für Künste Bremen und Hochschule für Öffentliche Verwaltung.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Durchführung von Deutschkursen ("Deutsch als Zweitsprache") im Rahmen des Bremer Vorbereitungsstudium (VBS) an der Academy HERE AHEAD zu beauftragen. Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsan-sässigen Teilnehmer des VBS zu gewährleisten, muss der AN im Land Bremen ansässig sein.
Der Auftrag wird nur als Gesamtpaket vergeben.
Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsansässigen Teilnehmer*innen des VBS zu gewähr-leisten, muss der/die Sprachkursanbieter*in im Land Bremen ansässig sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Hochschulen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: siehe Anlage 2
Postleitzahl: 28195
Stadt: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2030
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.04.2025 bis zum 30.09.2026 (18 Monate) geschlossen. Der Vertrag beinhaltet die einseitige, zweifache Option für den AG, den Vertrag wie folgt zu verlängern:
01.10.2026 - 30.09.2028 (1. Verlängerung, 24 Monate)
01.10.2028 - 30.09.2030 (2. Verlängerung, 24 Monate)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um die jeweilige Verlängerungsoption, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Sofern von den Verlängerungsoptionen Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Fall am 30.09.2030. Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der maximale Vertragszeitraum beträgt somit 66 Monate.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.04.2025 bis zum 30.09.2026 (18 Monate) geschlossen. Der Vertrag beinhaltet die einseitige, zweifache Option für den AG, den Vertrag wie folgt zu verlängern:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um die jeweilige Verlängerungsoption, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Sofern von den Verlängerungsoptionen Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Fall am 30.09.2030. Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der maximale Vertragszeitraum beträgt somit 66 Monate.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Anlage 1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutref-fend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot in Textform nach § 126b BGB einreichen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjjahren (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2, Nr. 2.1)
2. Eigenerklärung, das das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht (Formblatt 4).
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt,
die folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall (Formblatt 2, Nr. 2.6)
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf ge-sondertes Verlangen der Vergabestelle eine aktuelle Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit) vorlegen. Die Bescheini-gung ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
oder
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung ab
schließen wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall (Formblatt 2, Nr. 2.6)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutref-fend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot in Textform nach § 126b BGB einreichen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjjahren (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2, Nr. 2.1)
2. Eigenerklärung, das das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht (Formblatt 4).
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt,
die folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall (Formblatt 2, Nr. 2.6)
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf ge-sondertes Verlangen der Vergabestelle eine aktuelle Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit) vorlegen. Die Bescheini-gung ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
oder
4. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung ab
schließen wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt:
1.000.000 Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person
1.000.000 Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall,
250.000 Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall (Formblatt 2, Nr. 2.6)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot in Textform nach § 126b BGB einreichen.
1. Eigenerklärung, dass in den letzten 3 Jahren (2021, 2022, 2023) die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
- Kurse und Lehrkräfte müssen einen klaren Bezug zum Studium und der hierfür notwendigen aka-demischen Sprachkompetenzen aufweisen
- Bereits vorhandene Kooperationen mit Hochschulen im Bereich der Durchführung von Sprachkur-sen und deren besondere Anforderungen und Besonderheiten müssen sichtbar werden
- Es muss zudem erkennbar sein, dass Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere mit ausländischen Studierenden vorhanden sind. Es zählen auch Erfahrungen mit Sprachlernenden im Vorbereitungsstudium aus der Gruppe der internationalen Studienbewerbenden mit und ohne Flüchtlingshintergrund
Hinweise:
"Vergleichbar" heißt nicht "gleich", die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung inhaltlich entsprechen!
Sofern Sie als Bieter in den geforderten Jahren über den geforderten Leistungszeitraum für den selben Auftraggeber tätig waren, ist es zulässig, ausschließlich diesen anzugeben. Es müssen nicht 3 verschiedene Referenzen sein.
Es ist auch möglich, dass Sie 3 verschiedene Referenzen aus einem der 3 letzten Jahre angeben. Es müssen aber stets alle 3 vorgegebenen Referenz-Tabellen befüllt werden.
Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referen-zen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung Referenzob-jekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Angaben zu Zertifikaten
Hinweise zur nachweislichen Erfüllung von DIN-, EN-, ISO- oder anderen harmonisierten Normen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Erfüllung der Anforderungen von DIN-, EN- oder ISO-Normen ist mit einer aktuellen Zertifizie-rung, der zertifizierten Erfüllung einer gleichwertigen DIN-, EN- oder ISO- oder einer anderen har-monisierten Norm eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, durch welche die Einhaltung der Standards der geforderten Norm gewährleistet wird, oder mittels einer gleichwertigen Bestätigung, dass eine gültige Zertifizierung bis zum Auftragsbeginn vorliegen wird, jeweils ausgestellt von einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle, nachzuweisen.
Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbe-ginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Ange-bot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Als anerkannt erachtet werden solche Konformitätsbewertungsstellen, die durch eine, nach der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung, zuständige und rechtmäßige Akkreditierungsstelle, im Rahmen eines, der o. g. Verordnung entsprechenden, Akkreditierungs-verfahrens, akkreditiert wurden und über eine bestätigende Akkreditierungsurkunde verfügen.
2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Zer-tifizierungen für ein Qualitätsmanagement für den Sprachunterricht verfügt (Formblatt 2, Nr.: 2.9.1)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
- Zertifizierung nach DIN ISO 21001
- Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Eine Kopie des gültigen Zertifikats ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über eine gültige Lizenz als TestAS-Zentrum verfügt oder dass ihr Unternehmen die Lizensierung als TestAS-Zentrum beantragt haben (Formblatt 5).
Eine Kopie der gültigen Lizenz oder eine Kopie der Lizensierungsanfrage oder eine gleichwertige Bescheinigung die nachweist, dass eine Lizensierung beantragt wurde, ist mit dem Ange-bot/Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über geeignete anteilig auch barrierefreie Räumlichkeiten für die Kursräume verfügen, die für mindestens 7 und max. 22 Kursteilnehmende ausreichend sind und über angemessene öffentliche Räumlichkeiten (wie Pausenräume, Sanitäre Anlagen etc.) verfügen, die für mindestens 120 Kursteilnehmende ausreichend sind und die Räumlichkeiten (Standort der Sprachschule) mit öffentlichen Verkehrsmitteln in längstens 45 Minuten zu errei-chen sind (Formblatt 6).
siehe Anlage 2
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot in Textform nach § 126b BGB einreichen.
1. Eigenerklärung, dass in den letzten 3 Jahren (2021, 2022, 2023) die 3 angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart.
Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen.
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
- Kurse und Lehrkräfte müssen einen klaren Bezug zum Studium und der hierfür notwendigen aka-demischen Sprachkompetenzen aufweisen
- Bereits vorhandene Kooperationen mit Hochschulen im Bereich der Durchführung von Sprachkur-sen und deren besondere Anforderungen und Besonderheiten müssen sichtbar werden
- Es muss zudem erkennbar sein, dass Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere mit ausländischen Studierenden vorhanden sind. Es zählen auch Erfahrungen mit Sprachlernenden im Vorbereitungsstudium aus der Gruppe der internationalen Studienbewerbenden mit und ohne Flüchtlingshintergrund
Hinweise:
"Vergleichbar" heißt nicht "gleich", die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung inhaltlich entsprechen!
Sofern Sie als Bieter in den geforderten Jahren über den geforderten Leistungszeitraum für den selben Auftraggeber tätig waren, ist es zulässig, ausschließlich diesen anzugeben. Es müssen nicht 3 verschiedene Referenzen sein.
Es ist auch möglich, dass Sie 3 verschiedene Referenzen aus einem der 3 letzten Jahre angeben. Es müssen aber stets alle 3 vorgegebenen Referenz-Tabellen befüllt werden.
Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referen-zen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung Referenzob-jekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Angaben zu Zertifikaten
Hinweise zur nachweislichen Erfüllung von DIN-, EN-, ISO- oder anderen harmonisierten Normen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Erfüllung der Anforderungen von DIN-, EN- oder ISO-Normen ist mit einer aktuellen Zertifizie-rung, der zertifizierten Erfüllung einer gleichwertigen DIN-, EN- oder ISO- oder einer anderen har-monisierten Norm eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, durch welche die Einhaltung der Standards der geforderten Norm gewährleistet wird, oder mittels einer gleichwertigen Bestätigung, dass eine gültige Zertifizierung bis zum Auftragsbeginn vorliegen wird, jeweils ausgestellt von einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle, nachzuweisen.
Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbe-ginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Ange-bot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Als anerkannt erachtet werden solche Konformitätsbewertungsstellen, die durch eine, nach der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung, zuständige und rechtmäßige Akkreditierungsstelle, im Rahmen eines, der o. g. Verordnung entsprechenden, Akkreditierungs-verfahrens, akkreditiert wurden und über eine bestätigende Akkreditierungsurkunde verfügen.
2. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Zer-tifizierungen für ein Qualitätsmanagement für den Sprachunterricht verfügt (Formblatt 2, Nr.: 2.9.1)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
- Zertifizierung nach DIN ISO 21001
- Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Eine Kopie des gültigen Zertifikats ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über eine gültige Lizenz als TestAS-Zentrum verfügt oder dass ihr Unternehmen die Lizensierung als TestAS-Zentrum beantragt haben (Formblatt 5).
Eine Kopie der gültigen Lizenz oder eine Kopie der Lizensierungsanfrage oder eine gleichwertige Bescheinigung die nachweist, dass eine Lizensierung beantragt wurde, ist mit dem Ange-bot/Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über geeignete anteilig auch barrierefreie Räumlichkeiten für die Kursräume verfügen, die für mindestens 7 und max. 22 Kursteilnehmende ausreichend sind und über angemessene öffentliche Räumlichkeiten (wie Pausenräume, Sanitäre Anlagen etc.) verfügen, die für mindestens 120 Kursteilnehmende ausreichend sind und die Räumlichkeiten (Standort der Sprachschule) mit öffentlichen Verkehrsmitteln in längstens 45 Minuten zu errei-chen sind (Formblatt 6).
siehe Anlage 2
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsansässigen Teilnehmer*innen des VBS zu gewähr-leisten, muss der/die Sprachkursanbieter*in im Land Bremen ansässig sein.
Der AG behält sich das Recht vor, die Teilnehmeranzahl über die Vertragslaufzeit zu reduzieren oder zu erhöhen sowie eine Verschiebung der Teilnehmerzahlen pro Jahr vorzunehmen.
Es wird keine Abnahmeverpflichtung garantiert.
Um die Erreichbarkeit der Sprachkurse für die ortsansässigen Teilnehmer*innen des VBS zu gewähr-leisten, muss der/die Sprachkursanbieter*in im Land Bremen ansässig sein.
Der AG behält sich das Recht vor, die Teilnehmeranzahl über die Vertragslaufzeit zu reduzieren oder zu erhöhen sowie eine Verschiebung der Teilnehmerzahlen pro Jahr vorzunehmen.
Es wird keine Abnahmeverpflichtung garantiert.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu richten, spätestens bis zum 06.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten.
Telefonische, sowie per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu richten, spätestens bis zum 06.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten.
Telefonische, sowie per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +4942136159796📞
Fax: +4942149632311 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 224-700991 (2024-11-15)