Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz, Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Diese mündet in eine im Rahmen des Bauvorhabens geplante Tribüne, die Sitzgelegenheit für Zuschauer der Open Air Veranstaltungen bietet. Für die Events auf dem Vorplatz wird eine Bühne geplant, die vor dem Neubau entstehen soll. Das Bestandsgebäude befindet sich auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden und wird durch die Könneritzstraße sowie die angrenzenden Bestandsgebäude KWM 20, 22, 24 und 28 begrenzt. Der Bereich wird in seinem unmittelbaren Umfeld städtebaulich markant von historischen Backsteingebäuden aus dem Ende der 1920er Jahre geprägt. Die Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerk Mitte steht seit der Stilllegung im Jahr 1994 im Zeichen von Kunst und Kultur. Das früher abgeschottete massive Gebäudeareal wurde allseitig öffentlich zugängig gemacht. Das Bestandsgebäude ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Amtes für Kultur und Denkmalschutz enthalten. Der ehemalige Kohleschuppen wurde 1898 gebaut. Das Gebäude diente ab 1918 als Kraftwagen-Schuppen und Reparaturwerkstatt. Nach Stilllegung des Heizkraftwerks in den 90er Jahren begann der Umbau zu einem dauerhaften Ausstellungsort durch die Dresdner Strom-, Gas-, Wasser und Fernwärmeversorgung. Das Gebäudeensemble setzt sich aus zwei Gebäudekomplexen zusammen, dem Bestandsgebäude sowie einem angeschlossenen Neubau. Funktionell soll das Museum im zweigeschossigen Bestandsgebäude verortet werden und der dreigeschossige Neubau als Veranstaltungs- und Büroeinheit dienen. Eingriffe in die solide Konstruktion des Bestandsgebäudes sind auf ein Minimum zu beschränken, um den erhaltenswürdigen Charakter des Industriebaus zu konservieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ehem. HKW Dresden-Mitte, KWM 26 – Energiemuseum; VE 060 Rohbauarbeiten
Referenznummer: 703.6/L/24
Kurze Beschreibung:
“Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die Sanierung des...”
Kurze Beschreibung
Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf.
Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz, Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Diese mündet in eine im Rahmen des Bauvorhabens geplante Tribüne, die Sitzgelegenheit für Zuschauer der Open Air Veranstaltungen bietet. Für die Events auf dem Vorplatz wird eine Bühne geplant, die vor dem Neubau entstehen soll.
Das Bestandsgebäude befindet sich auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden und wird durch die Könneritzstraße sowie die angrenzenden Bestandsgebäude KWM 20, 22, 24 und 28 begrenzt. Der Bereich wird in seinem unmittelbaren Umfeld städtebaulich markant von historischen Backsteingebäuden aus dem Ende der 1920er Jahre geprägt. Die Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerk Mitte steht seit der Stilllegung im Jahr 1994 im Zeichen von Kunst und Kultur. Das früher abgeschottete massive Gebäudeareal wurde allseitig öffentlich zugängig gemacht.
Das Bestandsgebäude ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Amtes für Kultur und Denkmalschutz enthalten.
Der ehemalige Kohleschuppen wurde 1898 gebaut. Das Gebäude diente ab 1918 als Kraftwagen-Schuppen und Reparaturwerkstatt. Nach Stilllegung des Heizkraftwerks in den 90er Jahren begann der Umbau zu einem dauerhaften Ausstellungsort durch die Dresdner Strom-, Gas-, Wasser und Fernwärmeversorgung. Das Gebäudeensemble setzt sich aus zwei Gebäudekomplexen zusammen, dem Bestandsgebäude sowie einem angeschlossenen Neubau. Funktionell soll das Museum im zweigeschossigen Bestandsgebäude verortet werden und der dreigeschossige Neubau als Veranstaltungs- und Büroeinheit dienen. Eingriffe in die solide Konstruktion des Bestandsgebäudes sind auf ein Minimum zu beschränken, um den erhaltenswürdigen Charakter des Industriebaus zu konservieren.
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Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohbauarbeiten Neubau, Stahlbetonbau, Sichtbeton SB 2/3
- Decken ca. 1000 m²
- Wände, innen und außen ca. 900 m²
- Stürze, Unterzüge ca. 20 m³
- Fertig- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rohbauarbeiten Neubau, Stahlbetonbau, Sichtbeton SB 2/3
- Decken ca. 1000 m²
- Wände, innen und außen ca. 900 m²
- Stürze, Unterzüge ca. 20 m³
- Fertig- und Halbfertigteile aus Stahlbeton, 4 Treppenläufe und 100 m² Wände
- Betoneinlegearbeiten
- Blitzschutz- und Fundamenterder ca. 335 m
- Tragegerüste Bemessungsklasse A und B
- Bodenplatte bewehrt ca. 300 m², mit Abdichtung aus Frischbetonverbundfolie
- Entwässerungskanalarbeiten ca. 100 m
- Erdarbeiten ca. 300 m³
Rohbauarbeiten Bestandsgebäude / Bauen im Bestand
- Einbau Treppenhaus über 2 Etagen
- Spezialtiefbauarbeiten, Mikrobohrpfähle ca. 9 ST
- Diverse Abbruch- und Maurerarbeiten
- Teilsanierung Stahlbetonhohldielendecke ca. 70 m²
- Abdichtungsarbeiten Anschlussbereiche
- Einbau Bodenplatte Stahlbeton ca. 430 m²
Rohbauarbeiten Tribühne und Außenbühne, Stahlbetonbau
- Decken, waagerecht und geneigt ca. 50 m²
- Betonfertigteile, Keilstufen, ca. 10 ST
- Einzelfundamente 6 ST ca. 21 m³
- Streifenfundamente ca. 15 m³
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.
Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.
Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Vorlage Eintragung Handelsregister oder Handwerkerrolle (*)
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Vorlage Eintragung Handelsregister oder Handwerkerrolle (*)
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*)
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*)
c)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*)
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*)
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation (*)
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*)
e) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Referenzen
b) Anzahl AK
c) Bauleiter
d) Nachunternehmer: a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen
b) Anzahl AK
c) Bauleiter
d) Nachunternehmer: a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*);
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*);
c) das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung;
d) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen alle geforderten Unterlagen wie für den AN in Bezug auf die Eignungskriterien "Eignung zur Berufsausübung" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" einzureichen.
(*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen”
“1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 703.6/L/24)....”
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 703.6/L/24). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss
einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB)
belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sindnicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 098-298711 (2024-05-21)