Gegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über Einkaufsdienstleistungen für Arzneimittel, apothekenpflichtige Medizinprodukte und sonstigen Apothekensachbedarf über den die von der KKSG vertretenen Einrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Einkaufsdienstleister hat fachliche Beschaffungsunterstützung zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen. Der Einkaufsdienstleister hat Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zu erbringen. Dies umfasst z.B. Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) und im Vertrag (Anlage 01).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einkaufsdienstleistungen im Bereich Pharma für Apotheken im Verbund der Knappschaft Kliniken
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über Einkaufsdienstleistungen für Arzneimittel, apothekenpflichtige Medizinprodukte und sonstigen Apothekensachbedarf über den die von der KKSG vertretenen Einrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Einkaufsdienstleister hat fachliche Beschaffungsunterstützung zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen. Der Einkaufsdienstleister hat Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zu erbringen. Dies umfasst z.B. Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) und im Vertrag (Anlage 01).
Gegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über Einkaufsdienstleistungen für Arzneimittel, apothekenpflichtige Medizinprodukte und sonstigen Apothekensachbedarf über den die von der KKSG vertretenen Einrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Einkaufsdienstleister hat fachliche Beschaffungsunterstützung zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen. Der Einkaufsdienstleister hat Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen zu erbringen. Dies umfasst z.B. Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) und im Vertrag (Anlage 01).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beschaffungsberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1.0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024JBA007
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich drei Mal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch die Auftraggeber gekündigt wird.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten der Dienstleistung
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Für die Auswertung der fachlichen Qualität werden die erreichten Punkte des jeweiligen Konzeptes zusammengerechnet. Es können höchstens 70 Punkte erreicht werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-08-21 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-23 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-13 12:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB: Die Anlage 06 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB: Die Anlage 06 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Die Anlage 08 Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,- EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Die Anlage 08 Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Unternehmensbezogenes Referenzprojekt: Referenz 1: Eine zentrale Krankenhausapotheke, welche mehrere (mindestens vier) Krankenhäuser (gemeint sind vier Standorte in Form von einzelnen Krankenhäusern oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünden von Krankenhäusern) versorgen. Die Referenz erfolgt in Form einer Liste der in dem relevanten Zeitraum (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen.
Von den vier (4) gelisteten Krankenhäusern müssen zwei (2) öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB sein. In der Liste sind folgende weitere Angaben zu machen:
• Name des Referenznehmers (Apotheke)
• Referenzgeber (mindestens vier Krankenhäuser, zwei davon öffentliche Auftraggeber)
• Erbringungszeitpunkt
• Komplexität der Krankenhäuser (Gesamt 1.000 oder mehr stationäre Betten)
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Referenz 2: Krankenhausapotheken, welche Krankenhäuser mit den vorgegebenen Schwerpunkten versorgen. Die Referenz erfolgt in Form einer Liste der in dem relevanten Zeitraum (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen. Um die Referenz zu erfüllen, können mehrere Referenzgeber angegeben werden.
• Name des Referenznehmers (Apotheke)
• Referenzgeber (Krankenhäuser)
• Erbringungszeitpunkt
• Komplexität der Krankenhäuser (Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Neurologie Schwerpunkt Multiple Sklerose, Augenklinik, Onkologie, Rheumatologie, Urologie, Gastroenterologie Schwerpunkt Morbus Crohn / Colitis ulcerosa)
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Warenkorb Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens für das Jahr 2024 eine Referenz einreichen, aus der sich ergibt, unter welchen Rahmenbedingungen er einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Warenkorb eingekauft hat. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem jeweiligen Zeitraum (2024) mindestens 6 Monate Leistungserbringung aufweisen. Der Bieter bestätigt, dass der Wert des Referenzwarenkorbes den angegebenen Maximalpreis nicht überschreitet. Abgefragt wird damit eine Bestätigung, dass der Auftraggeber einen Einkaufserfolg bei Einkäufen zu den Konditionen des Bieters gemäß den angegebenen Referenzprojekten im Jahr 2024 erreicht haben würde. Der anzugebene Warenkorbpreis darf die Summe von 23.250.000 Euro netto nicht übersteigen. Die Preise sind mit Stand 01.07.2024 zu verwenden. Die Preise von Generika/Biosimilar dürfen nur bei Artikeln mit dem Hinweis „Generikumspreis zugelassen“ verwendet werden. Die Preise von Import-/Reimportarzneimitteln sind nicht zulässig. Hinweis: Die Anlage 3a ist keine auszufüllende und mit dem Angebot einzureichende Vergabeunterlage.
Unternehmensbezogenes Referenzprojekt: Referenz 1: Eine zentrale Krankenhausapotheke, welche mehrere (mindestens vier) Krankenhäuser (gemeint sind vier Standorte in Form von einzelnen Krankenhäusern oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünden von Krankenhäusern) versorgen. Die Referenz erfolgt in Form einer Liste der in dem relevanten Zeitraum (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen.
Von den vier (4) gelisteten Krankenhäusern müssen zwei (2) öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB sein. In der Liste sind folgende weitere Angaben zu machen:
• Name des Referenznehmers (Apotheke)
• Referenzgeber (mindestens vier Krankenhäuser, zwei davon öffentliche Auftraggeber)
• Erbringungszeitpunkt
• Komplexität der Krankenhäuser (Gesamt 1.000 oder mehr stationäre Betten)
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Referenz 2: Krankenhausapotheken, welche Krankenhäuser mit den vorgegebenen Schwerpunkten versorgen. Die Referenz erfolgt in Form einer Liste der in dem relevanten Zeitraum (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen. Um die Referenz zu erfüllen, können mehrere Referenzgeber angegeben werden.
• Name des Referenznehmers (Apotheke)
• Referenzgeber (Krankenhäuser)
• Erbringungszeitpunkt
• Komplexität der Krankenhäuser (Interventionelle Neuroradiologie, Kardiologie, Neurologie Schwerpunkt Multiple Sklerose, Augenklinik, Onkologie, Rheumatologie, Urologie, Gastroenterologie Schwerpunkt Morbus Crohn / Colitis ulcerosa)
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Warenkorb Mindestanforderung:
Jeder Bieter muss mindestens für das Jahr 2024 eine Referenz einreichen, aus der sich ergibt, unter welchen Rahmenbedingungen er einen mit der Anlage 3a übereinstimmenden Warenkorb eingekauft hat. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem jeweiligen Zeitraum (2024) mindestens 6 Monate Leistungserbringung aufweisen. Der Bieter bestätigt, dass der Wert des Referenzwarenkorbes den angegebenen Maximalpreis nicht überschreitet. Abgefragt wird damit eine Bestätigung, dass der Auftraggeber einen Einkaufserfolg bei Einkäufen zu den Konditionen des Bieters gemäß den angegebenen Referenzprojekten im Jahr 2024 erreicht haben würde. Der anzugebene Warenkorbpreis darf die Summe von 23.250.000 Euro netto nicht übersteigen. Die Preise sind mit Stand 01.07.2024 zu verwenden. Die Preise von Generika/Biosimilar dürfen nur bei Artikeln mit dem Hinweis „Generikumspreis zugelassen“ verwendet werden. Die Preise von Import-/Reimportarzneimitteln sind nicht zulässig. Hinweis: Die Anlage 3a ist keine auszufüllende und mit dem Angebot einzureichende Vergabeunterlage.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben,
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §…
Angaben,
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB).
- ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben
- dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen:
Vorlage von
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben
- dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen:
Vorlage von
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen:
Vorlage von
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angaben
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen:
Vorlage von
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Knappschaft Kliniken Solution GmbH
Nationale Registrierungsnummer: NN
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: Bochum
Postort: München
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: clara.schmitz@twobirds.com📧
Telefon: +49 89 35816197📞
URL: https://www.kk-sg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17453555🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: NN
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 164-506552 (2024-08-21)