Auftragsbekanntmachung (2024-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753
Referenznummer: 23FEI69346
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753”
Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl
Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-29 📅
Datum des Endes: 2028-01-07 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-25 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/674d4469-14f6-4049-bca1-84567df17622/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/674d4469-14f6-4049-bca1-84567df17622/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/674d4469-14f6-4049-bca1-84567df17622/suitabilitycriteria” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entfällt” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/674d4469-14f6-4049-bca1-84567df17622/suitabilitycriteria”
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ingenieurbüro Dr. Binnewies
2. ICN Ingenieure GmbH
3. WSP Infrastructure Engineering GmbH
4. SSP Consult - Beratende Ingenieure Consult GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 055-161433 (2024-03-15)
“Hinweise zum 1. Korrekturzyklus.
Folgende Hinweise haben die Projektleitung veranlasst den 1. Korrekturzyklus durchzuführen:
1. Die X83-Datei „23FEI69346...”
Hinweise zum 1. Korrekturzyklus.
Folgende Hinweise haben die Projektleitung veranlasst den 1. Korrekturzyklus durchzuführen:
1. Die X83-Datei „23FEI69346 Los 5_ABF_Ausschreibungs-LV“ beinhaltet versehentlich ein falsches Leistungsverzeichnis.
Die X83-Datei und die zugehörige PDF-Datei werden daher mit diesem Korrekturzyklus ausgetauscht.
Der Dateiname der zwei ausgetauschten Dateien wurde wie folgt kenntlich gemacht:
23FEI69346 Los 5_ABF_Ausschreibungs-LV_1.Korrekturzyklus.
2. Im ZIP-Ordner „23FEI69346_LV und Anlagen“ lag versehentlich die nicht zugehörige X83-Datei „23FEI69346 Los 1 Ausschreibungs-LV“. Die nicht zugehörige X83-Datei wurde mit diesem Korrekturzyklus gelöscht.
3. Die folgenden zwei Dokumente wurden versehentlich nicht veröffentlicht und werden daher mit diesem Korrekturzyklus ergänzt:
03_03_02_00_Inhaltsverzeichnis_Plaene_1.Korrekturzyklus.
03_04_00_Inhaltsverzeichnis_Bauzustände_1.Korrekturzyklus.
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Quelle: OJS 2024/S 059-173979 (2024-03-21)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-14 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
“siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission”
Quelle: OJS 2024/S 091-276303 (2024-05-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-10) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-16 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
“siehe 23FEI69346_Hinweise zum 2.Korrekturzyklus v. 16.04.2024; Austausch LV und Verschiebung Submission”
Quelle: OJS 2024/S 092-280974 (2024-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Postleitzahl: 73037
Postort: Göppingen
Region: Göppingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 (7161) 60261565 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.