Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden genannten Mindestanforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es wäre daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Mindeststandards erbringt.
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Angabe von technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messungen zu erbringen.
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens
• Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
• Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
• Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbarer Referenzen Mindestvoraussetzung.
Unter den nachfolgend aufgeführten Umständen können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die folgende Merkmale aufweist:
• Jedenfalls im Tiefbau abgeschlossener Ausbau einer FttB-Infrastruktur (Tiefbau und Kabelmontage) mit mindestens
Los 1: 170 St. zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 36 Km
Los 2: 40 St. zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 6 Km
Es können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden, sofern die vorstehend aufgeführten Mindestgrenzen für die erstellten Hausanschlüsse bzw. ausgeführte Verlegestrecke jeweils für die geforderten drei Referenzen, in Summe (Vorstehend aufgeführte Mindestgrenzen Hausanschlüsse/Verlegestrecke x 3) mit einer oder zwei der eingereichten vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Jedenfalls sind für die eingereichten Referenzen folgende weitere Angaben vorzunehmen:
• Bezeichnung des Projekts;
• Auftragssumme (netto);
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal und mit Fremdpersonal – ggf. anzugeben ist der Anteil von eigenem und Fremdpersonal – ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag erstellten Hausanschlüsse und Verlegestrecke (km) sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort);
• Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
(vorgefertigtes Formular Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung S. 3 und 4 – sollten Sie mehr als 4 vergleichbare Referenzen angeben wollen, duplizieren Sie die vorgenannten Seiten 3 und 4 der Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung)