Das Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg soll um ein weiteres Gebäude ergänzt werden. Das neue Gebäude hat die Abmessungen von 30,70 x 27,40 m und eine Flachdachhöhe von 11,22 m. Es wird ein 3 – geschossiger Baukörper mit Flachdach realisiert. Im Untergeschoss befinden sich Technik-, Lager- und Archivräume sowie zwei Lehrerduschen. Im Erdgeschoss ist neben zwei Lehrerzimmern, einem Computerraum und diversen kleineren Nutzungseinheiten eine große Aula geplant, deren Spannweite durch eine Stützenreihe reduziert wird. Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich jeweils neun Unterrichtsräume um eine zentrale Mitte. Im 2.OG kann ein Unterrichtsraum zur zentralen Mitte hin über eine mobile Trennwand geöffnet werden. Für dieses Projekt wird hier die Lose Möblierung ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg - Gewerk: VE 18 Lose Möblierung
Referenznummer: VE 18
Kurze Beschreibung:
Das Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg soll um ein weiteres Gebäude ergänzt werden. Das neue Gebäude hat die Abmessungen von 30,70 x 27,40 m und eine Flachdachhöhe von 11,22 m. Es wird ein 3 – geschossiger Baukörper mit Flachdach realisiert. Im Untergeschoss befinden sich Technik-, Lager- und Archivräume sowie zwei Lehrerduschen. Im Erdgeschoss ist neben zwei Lehrerzimmern, einem Computerraum und diversen kleineren Nutzungseinheiten eine große Aula geplant, deren Spannweite durch eine Stützenreihe reduziert wird.
Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich jeweils neun Unterrichtsräume um eine zentrale Mitte. Im 2.OG kann ein Unterrichtsraum zur zentralen Mitte hin über eine mobile Trennwand geöffnet werden.
Für dieses Projekt wird hier die Lose Möblierung ausgeschrieben.
Das Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg soll um ein weiteres Gebäude ergänzt werden. Das neue Gebäude hat die Abmessungen von 30,70 x 27,40 m und eine Flachdachhöhe von 11,22 m. Es wird ein 3 – geschossiger Baukörper mit Flachdach realisiert. Im Untergeschoss befinden sich Technik-, Lager- und Archivräume sowie zwei Lehrerduschen. Im Erdgeschoss ist neben zwei Lehrerzimmern, einem Computerraum und diversen kleineren Nutzungseinheiten eine große Aula geplant, deren Spannweite durch eine Stützenreihe reduziert wird.
Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich jeweils neun Unterrichtsräume um eine zentrale Mitte. Im 2.OG kann ein Unterrichtsraum zur zentralen Mitte hin über eine mobile Trennwand geöffnet werden.
Für dieses Projekt wird hier die Lose Möblierung ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Beschreibung
Interne Kennung: VE 18
Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg - Für das genannte Projekt wird die Lose Möblierung beschafft, insbesondere:
• Tische und Stühle für Schülerinnen und Schüler (19 Klassenräume)
• Tische, Pulte und Stühle Lehrerinnen und Lehrer (19 Klassenräume)
• Ausstattung Aula: mobile Bühnenelemente, Reihenbestuhlung
• Ausstattung Arbeitsplätze Lehrerinnen und Lehrer: Rollcontainer
• Ausstattung Aufenthaltsraum Lehrerinnen und Lehrer: Polster-Lounge-Möbel
• Ausstattung Lagerräume: Spinte, Regale
• Ausstattung Sanitätsraum: Ruheliege
Der vollständige Leistungsinhalt ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen, inbesondere dem in Leistungsverzeichnis.
Erweiterung Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg - Für das genannte Projekt wird die Lose Möblierung beschafft, insbesondere:
• Tische und Stühle für Schülerinnen und Schüler (19 Klassenräume)
• Tische, Pulte und Stühle Lehrerinnen und Lehrer (19 Klassenräume)
• Ausstattung Aula: mobile Bühnenelemente, Reihenbestuhlung
• Ausstattung Arbeitsplätze Lehrerinnen und Lehrer: Rollcontainer
• Ausstattung Aufenthaltsraum Lehrerinnen und Lehrer: Polster-Lounge-Möbel
• Ausstattung Lagerräume: Spinte, Regale
• Ausstattung Sanitätsraum: Ruheliege
Der vollständige Leistungsinhalt ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen, inbesondere dem in Leistungsverzeichnis.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich soweit notwendig vor, im Rahmen der Preisprüfung unter anderem folgende weitere Unterlagen anzufordern:
- Formblätter 221 oder 222,
- Formblatt 223,
- Produktdatenblätter,
- Urkalkulation/Kalkulationsgrundlage.
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-26 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Testmöbel gemäß Ergebnis der Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Brienner Straße 9, München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-22 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Brienner Straße 9, München
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach geltendem Vergaberecht (VOB A EU). Der Auftraggeber behält sich vor, von einer unsinnigen Nachforderung von Unterlagen, insbesondere bei Angeboten, die aus wirtschaftlichen Gründen keine Aussicht auf den Zuschlag haben, abzusehen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach geltendem Vergaberecht (VOB A EU). Der Auftraggeber behält sich vor, von einer unsinnigen Nachforderung von Unterlagen, insbesondere bei Angeboten, die aus wirtschaftlichen Gründen keine Aussicht auf den Zuschlag haben, abzusehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind
(Formblatt weitere Ausschlussgründe).
D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch
nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen.
G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A, B,C, E und F sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236).Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des
jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung. des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind
(Formblatt weitere Ausschlussgründe).
d) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind
(Formblatt weitere Ausschlussgründe).
D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch
nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen.
G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A, B,C, E und F sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236).Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des
jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung. des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind
(Formblatt weitere Ausschlussgründe).
d) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung für Schulen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen (Formblatt zum Nachweis der Haftpflichtversicherung kann als Deckblatt verwendet werden)
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung für Schulen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen (Formblatt zum Nachweis der Haftpflichtversicherung kann als Deckblatt verwendet werden)
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung von Schulen.
Mindestanforderung: Mindestens gefordert sind 3 (drei) Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen, die für einen Schulbau bzw. Bildungsbau erbracht wurden und mindestens 200 Stühle und mindestens 150 Tische umfassten. Die Nachweise dieser Mindestanforderung sind gesondert mit dem Angebot vorzulegen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum,
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung von Schulen.
Mindestanforderung: Mindestens gefordert sind 3 (drei) Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen, die für einen Schulbau bzw. Bildungsbau erbracht wurden und mindestens 200 Stühle und mindestens 150 Tische umfassten. Die Nachweise dieser Mindestanforderung sind gesondert mit dem Angebot vorzulegen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum,
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Bedingungen für die Auftragsauführung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs
abgeben (Formblatt 127).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Bedingungen für die Auftragsauführung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs
abgeben (Formblatt 127).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 39c0616c-57c0-4e72-a2f6- d2173267644f
Postleitzahl: 80543
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 121-374112 (2024-06-21)